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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/171
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung - Ertüchtigung der Phosphorelimination auf der Kläranlage Mittleres Glemstal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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23.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
- Von der Vorentwurfsplanung der Maßnahme wird Kenntnis genommen.
- Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen i. H. v. 1.000.000,- € brutto wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen auszuschreiben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den äußerst innovativen Charakter der Maßnahme in einer aussagefähigen Projektskizze darzustellen und damit einen neuerlichen Förderantrag an die KfW Bankengruppe Bonn auf Mittel aus dem Umwelt-Innovationsprogramm des Bundes zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der mit der Vorlage 2019/068 gefasste Beschluss des Gemeinderats wurde von der Verwaltung umgesetzt:
Das Ing.-Büro PW-Plan wurde - in einer ersten Stufe - mit den Planungsleistungen zum Vorentwurf beauftragt. Diese Vorentwurfsplanung liegt seit November 2019 vor und wurde zur Stellung der Förderanträge
- nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FRWW) und
- auf Mittel des Umweltinnovationsprogramms des Bundes (über die KfW Bankengruppe)
genutzt.
Der Förderantrag ans Land wurde von dort am 04.05.2020 positiv beschieden. Die Fördersummenberechnung der unteren Wasserbehörde ergab einen Investitionszuschussbetrag von 160.000,- €. Die fördermittelgebende Behörde unterscheidet in zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben. Zugrunde legt sie hierfür die Kostenberechnung des Entwurfs, welcher dieser Vorlage als Anlage beiliegt.
Die Förderanfrage an die KfW-Bankengruppe auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Umweltinnovationsprogramms des Bundes wurde am 13.01.2020 gestellt, wobei hier noch kein endgültiger Bescheid vorliegt. Die der Anfrage zugrundegelegte Projektskizze bedarf hinsichtlich Angaben zum Stand der allgemeinen Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet, zur Wirtschaftlichkeit, zur Modellhaftigkeit, zur Übertragbarkeit und zu den Risiken nach einschätzender Begutachtung des die Anfrage prüfenden Umweltbundesamts noch verschiedene Ergänzungen um einen abschließenden Bescheid ausgeben zu können.
Das TBA ist derzeit zusammen mit einer eigens dafür eingerichteten Projektgruppe aus Experten (Filterhersteller, Ing.-Büro PW-Plan, KOMMS-BW, Stadtentwässerung Leonberg) dabei die Projektskizze zu vervollständigen und abermals bei der KfW-Bankengruppe einzureichen. Es ist davon auszugehen, dass ein endgültiger Bescheid vor Vorhabensbeginn (als Vorhabensbeginn wird grundsätzlich der Abschluss von einem Vorhaben zuzurechnenden Liefer- bzw. Bauvertrag gewertet) vorliegt.
Mit dieser aussagefähigen Projektskizze wird der sehr innovative Charakter der Maßnahme dargestellt, sodass durchaus von einer positiven Förderzusage auszugehen ist. Indes - den positiven Bescheid mit 100% Wahrscheinlichkeit vorauszusagen ist nicht möglich.
In jedem Falle ist die Realisierung der Maßnahme zu empfehlen (vgl. hierzu die Erläuterungen in der Vorgangsdrucksache 2019/068 unter „Sachverhalt/Sachstand“).
Entwurf
Der Entwurf besteht aus
- Erläuterung und Bemessung,
- Kostenberechnung,
- Dynamischer Kostenvergleichsrechnung und
- Planunterlagen.
Der Entwurf wurde von der zuständigen unteren Wasserrechtsbehörde (WWA BB) im Zusammenhang mit der Förderantragsbearbeitung genehmigt.
Die einzelnen Baukosten für die verschiedenen Teilbauleistungen und die Baunebenkosten sind der Kostenberechnung zu entnehmen.
Die Erstellung einer dynamischen Kostenvergleichsrechnung ist unabdingbare Voraussetzung für die Stellung eines Förderantrags nach FRWW. Hierbei werden zwei mögliche, gleichwertige Verfahrensvarianten kostenmäßig verglichen. Für beide Varianten werden jeweils Investitions- und Betriebskosten geschätzt. Für beide Varianten wird damit die jeweilige Wirtschaftlichkeit ermittelt und miteinander verglichen.
Die gewählte Variante 1 hat hierbei klare Vorteile.
Wie bereits in der Vorgangsdrucksache erwähnt, dient die Maßnahme der sicheren Einhaltung des wasserrechtlich vorgeschriebenen Einleitungsgrenzwertes für Phosphor im Abwasser von 0,2 mg/l bei der Einleitung in die Glems, welche ohne diese ertüchtigte Phosphorelimination nicht möglich wäre.
Für die zukünftige Klärschlammverbrennung im RBB in Böblingen hat sie technisch keine Bedeutung. Mit der durch die Maßnahme erreichte höhere Phosphorkonzentration im Leonberger Schlamm (der aus dem Abwasser entnommene Phosphor gelangt verfahrensbedingt in den Klärschlamm ) wirkt sich positiv auf das spätere Phosphorrecycling aus der bei der Verbrennung entstehenden Klärschlammasche aus.
Weiteres Vorgehen
Nach Fassung des Baubeschlusses werden - in einer zweiten Stufe – dem Ing.-Büro PW-Plan die weiteren Planungsleistungen (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und die Örtliche Bauüberwachung) übertragen.
Da die Ausschreibung sämtlicher Bauleistungen auf Basis der VOB/A erfolgt, sind die einschlägigen Vergabe- und Förderrichtlinien eingehalten.
Sämtliche Auftragsvergaben werden - entsprechend der Zuständigkeiten – durch die Verwaltung bzw. das zuständige Gremium (Ausschuss bzw. Gemeinderat) getätigt. Hier können die Gemeinderäte anhand einer vergleichenden Darstellung durch die Verwaltung die Kostenberechnungen mit den Ausschreibungsergebnissen vergleichen und so eine Kostenkontrolle zum Projekt erhalten.
Der Haushaltsplan 2020 bzw. die aktuelle Finanzplanung 2021 sieht den beschriebenen Finanzbedarf vor.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027010 Ertüchtigung Phosphorelim. |
2020 |
115.000 |
50.000 |
Entwurfs u. Ausführungsplanung |
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2021 |
885.000 |
950.000 |
Der gesamte Finanzbedarf wird in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Im HH 2020 steht eine VE i. H. v. 885.000 zur Verfügung |
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753800023002 Investitionszuschuss v. Land |
2021 |
200.000 |
160.000 |
Zuwendungsbescheid des RPS v.4.5.2020 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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211,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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641,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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863,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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7
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
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