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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung Kläranlagen u. Sonderbauwerke
Stauraumkanal vor der Kläranlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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23.07.2020
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
Von der Notwendigkeit der Herstellung eines Stauraumkanals zum gedrosselten Ablauf des Hauptsammlers zur Kläranlage und damit von der hydraulischen Entlastung des Klärwerks und des gleichzeitigen Gewässerschutzes der Glems vor der Kläranlage wird Kenntnis genommen.
Der Anordnung des zu schaffenden Beckenvolumens im Zusammenhang mit der Maßnahme „Ersatzlösung Biologie auf der Kläranlage Mittleres Glemstal“ im Bereich der Nachklärung - um den hydraulischen Zufluss auszugleichen - wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die diesbezügliche Planungsaufgabe bei dem zur Vergabe der Objektplanung zur „Ersatzlösung für die Biologie“ durchzuführenden VgV-Verfahren (vgl. Vorlage 2017/131-1) mit einzubinden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den angegebenen Finanzbedarf bei der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Veranlassung
Sämtliche Leonberger RÜB’s befinden sich im sog. Nebenschluss d. h. deren gedrosselten Abflüsse Richtung Kläranlage gelangen in den Hauptsammler. In diesem wiederum gelangen sie ungedrosselt zur Kläranlage. Insbesondere bei Starkregenereignissen besteht die akute Gefahr der hydraulischen Überlastung - in Extremfällen - von Überschwemmungen der verschiedenen Stationen der Reinigung auf dem Kläranlagengelände. Grund dafür ist der stark überhöhte Fremdwasserzufluss – insbesondere – zum Hauptsammler.
Dem Rechnung tragend treibt das TBA die Hauptsammlersanierung – um die übermäßige Infiltration von Grundwasser, Schichtenwasser usw. in die Rohre zu vermeiden – seit geraumer Zeit voran.
Bereits im Jahre 2015 hat das TBA einen Antrag zur Genehmigung einer Notentlastung vor der Kläranlage bei der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung gestellt mit der eine gewisse Schutzwirkung für den Kläranlagenzulauf hinsichtlich Überschwemmungen bestehen würde.
Das WWA hat den Antrag ablehnend mit der Begründung beschieden, dass dadurch eine negative Belastung der Glems – sowohl hydr. als auch schmutzfrachttechnisch – zu erwarten wäre. Nach den Regeln der Technik ist in diesem Fall nach dem letzten RÜB-Anschluss an den Hauptsammler (RÜB 4 – „Am Bahndurchlass“) die Möglichkeit der Entlastung bzw. gedrosselten Ableitung zur Kläranlage vorzusehen. Eine angedachte Lösung hierfür ist die Realisierung eines Stauraumkanals mit oben liegender Entlastung vor dem Klärwerk bspw. in der Zufahrtsstraße.
Weitere Möglichkeiten wie die Optimierung des Kanalnetzes mit Sonderbauwerken (Bewirtschaftung des RÜB’s, Fremdwasserbeseitigung) waren auch zu prüfen.
Die Reduzierung des Fremdwassers, welches unzulässigerweise in den Hauptsammler gelangt, erfolgt permanent.
Die Optimierung des Kanalnetzes erfolgt mit Hilfe der sog. Schmutzfrachtberechnung (SFB), welche die Stadt – analog den wasserrechtlichen Vorgaben – mind. alle 10 Jahre erstellen muss.
Bei der Erstellung der SFB 2018 ging man davon aus, dass die durchgeführten und noch andauernden Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung den hohen Eintrag deutlich reduzieren werden. Es ist jedoch zu befürchten – so zeigen es die gemachten Erfahrungen –, dass der übermäßige Fremdwasserzufluss leider auch langfristig nicht substanziell reduziert werden kann.
Lösungsmöglichkeiten und Variantenvergleich
Das TBA hat nunmehr im Wege einer Vorbemessung die erforderliche Volumengröße dieses „Pufferbeckens“ vor der Kläranlage zu 4.000 – 4.500 m³ ermittelt und mit Hilfe der sog. SFB in hydraulischer als auch in gewässerökologischer Sicht auf dem Wege der Simulation ‚Wirkungsweise und Effizienz‘ dieses zusätzlichen Beckenvolumens direkt vor der Kläranlage ermitteln lassen. Der bekannte, erhöhte Fremdwasserzufluss ist Grundlage der Betrachtung. In der Berechnung wurde nachgewiesen, dass ein zusätzliches Becken vor der Kläranlage zur Pufferung des Kläranlagenzuflusses aus Gewässerschutzsicht keine Verbesserung zu den derzeitigen Verhältnissen bringt. Hydraulisch hingegen wird durch ein Pufferbecken der Zufluss zur Kläranlage durchaus vergleichmäßigt und damit die Schlammabtriebsprobleme in der Nachklärung verkleinert.
Zum Vergleich hat das TBA eine Simulation einer Lösungsvariante ohne zusätzliches Beckenvolumen vor der Kläranlage veranlasst.
Das Ergebnis dieser Simulation zeigt, dass der Gesamtschmutzfrachtaustrag des Leonberger Kanalnetzes mit RÜB’s in die Glems sich damit signifikant reduzieren läßt. Gegenüber der Lösung mit vorgeschaltetem Stauraumkanal bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung des Gewässerschutzes.
Allerdings sind durch den erhöhten Zufluss zur Kläranlage (auch hier ist der bekannte, erhöhte Fremdwasserzufluss Grundlage der Simulation) im Bereich der Nachklärung zusätzliche Volumina zu schaffen, um den hydraulischen Zufluss ausgleichen zu können.
Die Vergleichsrechnungen mit diesem Beckenvolumen bis zu 4.500 m³ erzielen keine besseren Ergebnisse im Schmutzfrachtaustrag.
Der Vergleich der beiden Varianten zeigt, dass die zusätzlich zu schaffenden Beckenvolumina nur im Nachklärbeckenbereich Sinn machen, da damit sowohl der Gewässerschutz vor der Kläranlage (im gesamten Kanalnetz mit RÜB’s) verbessert werden kann, wie auch der Reinigungsgrad der Nachklärung.
Mit Vorlage 2017/131-1 hat der Gemeinderat von der Notwendigkeit der Suche einer „Ersatzlösung für die Biologie“ Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt ein VgV-Verfahren mit dem Ziel, die erforderliche Objektplanungsleistung an den geeignetsten Planer zu vergeben, einzuleiten. Die Beauftragung der erforderlichen Objektplanungsleistung an das aus dem VGV-Verfahren als das geeignetste hervorgehende Büro und der Gesamtkostenrahmen für dieses Projekt soll dem Gremium im Winter 2020 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die oben beschriebenen Erkenntnisse und SFB-Ergebnisse veranlassen das TBA dazu, dem Gremium vorzuschlagen, der Anordnung des zu schaffenden Beckenvolumens im Zusammenhang mit der Maßnahme „Ersatzlösung Biologie auf der Kläranlage Mittleres Glemstal“ um den hydraulischen Zufluss auszugleichen, zuzustimmen.
Projektkosten
Das TBA hat folgende Herstellkosten für einen ca. 4.000 m³ großen Stauraumkanal vor der Kläranlage geschätzt.
Tiefbau, Erd-, Rohbau und Betonbauarbeiten 2.500.000,-- €
Ausrüstung und Maschinentechnik 400.000,-- €
Mess-, Steuer-, Regel- und Elektronik 350.000,-- €
Summe Baukosten 3.250.000,-- €
Baunebenkosten 15 % 487.500,-- €
3.737.500,-- €
zzgl. MwSt. 19 % 710.125,-- €
Gesamtherstellkosten 4.447.625,-- €
Folgende grobe Schätzung des TBA’s der anteiligen Herstellungskosten bei koordinierter Realisierung des Beckenvolumens im Nachklärbeckenbereich der Kläranlage mit der Maßnahme „Ersatzlösung Biologie“ liegt vor.
Tiefbau-, Erd-, Rohbau- und Betonarbeiten 1.300.000,-- €
Ausrüstung und Maschinentechnik 300.000,-- €
Mess-, Steuer-, Regel- und Elektrotechnik 250.000,-- €
Summe Baukosten 1.850.000,-- €
Baunebenkosten 15 % 277.500,-- €
2.127.500,-- €
zzgl. MwSt. 19 % 404.225,-- €
Gesamtherstellkosten 2.531.725,-- €
Synergien bei Planung und Ausführung im Falle der koordinierten Realisierung beider
Maßnahmen
Der konzertierten Planung dieses Gesamtprojektes kommt große Bedeutung zu.
Das VgV-Verfahren für die Maßnahme „Ersatzlösung Biologie“ steht unmittelbar vor dem Beginn. Die dafür vorgesehene Planungsaufgabenbeschreibung, die den am Wettbewerb Beteiligten und später den - als für den Bieterkreis geeigneten Planungsbüros ermittelten Unternehmen - als Grundlage für ihre Angebote dient, liegt vor. Diese Aufgabenspezifikation muss geringfügig – hinsichtlich koordinierter Ausführung – abgeändert und dem VgV-Verfahren zugrunde gelegt werden.
Kostenvorteile bei der Planung entstehen allein schon durch den Wegfall eines zusätzlichen VgV-Verfahrens für die Maßnahme „Stauraumkanal“. Die genauen Kostenvorteile bei der Bauausführung der koordinierten Maßnahmen lassen sich erst nach Vorliegen des Gesamtentwurfs des zum Zuge kommenden Büros beziffern.
Bekanntermaßen dient die Maßnahme „Ersatzlösung Biologie“ der Instandsetzung des desolaten Belebungsbeckens und muss voraussichtlich mit einem Interimsbelebungsbecken währen der Instandsetzungsdauer sicherstellen, dass der Betrieb auf der Kläranlage aufrechterhalten werden kann. Ein erheblicher Kostenvorteil gegenüber einer getrennten Realisierung beider Maßnahmen besteht sicherlich darin, dass dann das Interimsbelebungsbecken sozusagen nach fertiggestellter Instandsetzung des vorh. Belebungsbecken im Bereich der Nachklärung dauerhaft zum Gewässerschutz und zur Vergleichsmaßigung des Kläranlagenzuflusses verwendet wird.
Das TBA geht davon aus, dass das aus dem VgV-Verfahren als das geeignetste hervorgehende Büro einen Gesamtentwurf vorlegt, der ein Optimum hinsichtlich Verfahrens- und Betriebstechnik, Gewässerschutz und Überflutungsschutz darstellt. Über das VgV-Verfahren hat die Stadt starken Einfluss auf die Qualität und den Sachverstand des zukünftigen Fachbüros und während der Planungsphase erheblichen Einfluss auf die Ausführungsplanung, was ein gutes Ausführungsergebnis ermöglicht.
Teil des Entwurfs ist eine detaillierte Kostenberechnung des Gesamtprojekts, was zum Einen dazu dient, die entsprechenden Ansätze für die Mittel in der Finanzplanung 2021 ff. zu koordinieren und zum Anderen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen koordinierter und getrennter Ausführung des Vorhabens „Ersatzlösung Biologie“ und „Stauraumkanal“ anzustellen.
Dieser Entwurf ist letztlich durch die zuständige „Untere Wasserbehörde“ (WWA-BB) zu genehmigen, wobei diese in jeder Planungsphase durch die Stadt stark in die fachlichen Überlegungen zur Projektabwicklung eingebunden werden muss.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027011 Stauraumkanal vor der Kläranlage |
2020 |
0 |
5.000 |
Anteilige Kosten für VgV-Verfahren |
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2021
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0 |
375.000 1.062.500 |
Planung Verpflichtungsermächtig. |
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2022 |
50.000 |
1.062.500 |
Kosten für Bauleistungen |
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2023 |
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1.062.500 |
Kosten für masch.- u. elektrotechnische Ausrüst. |
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753800027008 Kläranlage Ersatzlösung Biologie |
2020 |
100.000 |
5.000 |
Der Deckungsvorschlag wird im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit genehmigt |
Die Mittel sind in der Finanzplanung 2021 ff zu berücksichtigen.
