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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/191
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung eines zusätzlichen Investitionskostenzuschusses für den TAPiR "Die TAPiR-Mäuse"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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22.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Tagespflegestelle in anderen geeigneten Räumen „Die TAPiR Mäuse“ wurde in die städtische Bedarfsplanung, sowie in die Förderung im Rahmen des Programms TAKKI aufgenommen (Vorlage 2019/054). Seit 01.10.2019 ist der TAPiR in Betrieb und voll ausgelastet.
Da eine Tagesmutter von Beruf Erzieherin ist, können in Leonberg erstmals in einem TAPiR bis zu 9 Kleinkinder gleichzeitig betreut werden. Bisher liegt die maximale Belegung bei 7 Plätzen.
Der Betrieb eines TAPiR setzt die baurechtliche Nutzungsänderung der vorgesehenen Räumlichkeiten voraus.
Aufgrund der Betreuungsgröße von 9 Kleinkindern wurde die vorgesehene Wohnung in der Niederhofenstraße baurechtlich als Kinderkrippe eingestuft. Die Erteilung der Baugenehmigung, die in die Nutzungsänderung mündet, war mit diversen Auflagen verknüpft. Unter anderem musste ein Rettungsweg durch den Garten gelegt und die Badezimmerwand für einen zusätzlichen Raumzugang versetzt werden.
Der bewilligte Investitionskostenzuschuss in Höhe von 24.000 Euro wurde neben der räumlichen Erstausstattung teilweise auch für die baulichen Veränderungen in der Wohnung genutzt. Er wurde voll ausgeschöpft.
Aus dem Bundesprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung wurden den beiden Tagespflegepersonen insgesamt 18.000 Euro durch das Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt.
Aufgrund der hohen Kosten durch die baulichen Veränderungen reichten die gewährten Zuschüsse nicht aus. Die beiden Tagespflegemütter haben daher einen Antrag auf Bewilligung eines zusätzlichen Zuschusses gestellt. Die Kosten wurden mittels Belegen nachgewiesen.
Nach Abzug des bereits gewährten Investitionskostenzuschusses und der erteilten Förderung durch das Land verbleiben der GbR durch die auflagenbedingten baulichen Veränderungen Kosten in Höhe von 36.305,52 Euro.
Da bei der Planungsphase die Einstufung des TAPiR als Kinderkrippe und damit die finanziellen Mehraufwendungen im Voraus nicht abzusehen waren, empfiehlt die Verwaltung dem Antrag mit einem Zuschuss in Höhe von 75 % der Kosten (27.229,14 Euro) zu entsprechen.
Die Mittel werden gedeckt aus den Investitionsleistungen für Tagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen (TAPiR). Im Haushalt 2020 sind insgesamt 50.000 Euro eingeplant.
