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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung „Mittagsverpflegung für die Kinder des Halden-Kinderhauses" über den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2022 erhält das Unternehmen KRUSCHINA Betriebsverpflegungen GmbH aus Stuttgart.

Die Option zur zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 31.08.2023 bzw. 31.08.2024 ist vorgesehen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2022 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung für je ein weiteres Jahr bis 31.08.2023 bzw. 31.08.2024 erhalten die Kinder der Kindertages-einrichtung Halden-Kinderhaus eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung.

 

Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 25.650 bis 26.150 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen) liegen, davon sind ca. 4.600 Portionen für Unter-Dreijährige (U3). Unter Einbeziehung der zweimaligen optionalen Verlängerung erhöht sich die Liefermenge auf etwa 51.300 bis 52.300 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen), davon ca. 9.200 Portionen für Unter-Dreijährige.

 

Das Halden-Kinderhaus wurde mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung in einem zeit- und temperaturentkoppelten Verfahren (Cook & Chill bzw. Kochen und Kühlen) eingerichtet.

 

Die Dienstleistung „Mittagsverpflegung für die Kinder des Halden-Kinderhauses" wird fremdvergeben. Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben.

 

Insgesamt 10 Bewerber bestellten die Vergabeunterlagen digital. Zum Eröffnungstermin am 19.05.2020 um 10.00 Uhr lagen 3 Angebote vor. Durch die Zentrale Vergabestelle und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote vorgenommen.

 

Alle Angebote entsprechen den gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.

 

Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Der Auftraggeber entscheidet nach folgenden Kriterien über den Zuschlag:

 

  1. Preis, Gewichtung 50 %
  2. Qualitätskonzept: Gewichtung 50 %, davon
  1.          Speisenqualität: Gewichtung 60 %, davon
    1.   Ergebnis eines Probeessens: Gewichtung 40 %
    2.   Ernährungswissenschaftliche Beurteilung der eingereichten Speisepläne: Gewichtung 40 %, davon

2.1.2.A.           Regionalität der Speisen: Gewichtung 10 %

2.1.2.B.           Abwechslungsreichtum, Zielgruppenorientierung: Gewichtung 20 %

2.1.2.C.           Einhaltung der Vorgaben zur Lebensmittelhäufigkeit:    Gewichtung 40 %

2.1.2.D.           Saisonalität: Gewichtung 30 %

2.1.3.      Verpflegungskonzept für Speisenangebot, Speisenqualität und Akzeptanzerhöhung/Optimierung der Attraktivität: Gewichtung 15 %

2.1.4.      Zertifikate (DGE, Bio), Logo „DGE ZERT-KONFORM“ o. Ä.:           Gewichtung 5 %

2.2.            Qualitätsmanagementkonzept: Gewichtung 40 %, davon

2.2.1.      Hygienemanagement: Gewichtung 30 %

2.2.2.      Mitwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung: Gewichtung 20 %

2.2.3.      Kommunikations- und Beschwerdemanagement: Gewichtung 20 %

2.2.4.      Personalmanagement: Gewichtung 30 %

 

Der Essenspreis liegt bei 2,58 Euro netto/3,07 Euro brutto pro Portion für Ein- bis Zweijährige und bei 3,83 Euro netto/4,56 Euro brutto für Über-Dreijährige. Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 111.270,16 Euro für den zweijährigen Vertragszeitraum.

 

Der Essenspreis ist bis 31.08.2022 festgeschrieben. Eine Anpassung des Essenspreises kann ab 01.09.2022 maximal entsprechend der jeweils aktuellen Verbraucherindizes für Nahrungsmittel (Statistisches Bundesamt DE und Statistisches Landesamt BW) erfolgen.

In den Betreuungsgebühren sind anteilig die Kosten für die Mittagsverpflegung enthalten.

 

Das Unternehmen KRUSCHINA Betriebsverpflegungen GmbH bezieht die Menükomponenten vom Tiefkühlkostanbieter apetito aus Rheine in Nordrhein-Westfalen. Die Anlieferung erfolgt einmal wöchentlich. Die Küche der Einrichtung verfügt nur über die für das Lagern von Cook & Chill-Produkten erforderlichen Kühlgeräte. Die für die Lagerung der tiefgefrorenen Lebensmittel notwendigen Tiefkühlaggregate stellt der Bieter kostenfrei zur Verfügung.

 

Weiteres Vorgehen

Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens KRUSCHINA Betriebsverpflegungen GmbH, Büchsenstraße 15, 70173 Stuttgart, den Zuschlag für die Dienstleistung "Mittagsverpflegung für die Kinder des Halden-Kinderhaus" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 111.270,16 EUR über den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2022 mit der Möglichkeit einer zweimaligen optionalen Verlängerung bis 31.08.2024 zu erteilen.
 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

Verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkungen

36500007-42710000

Mittagsverpflegung für das Halden-Kinderhaus

2020

74.850,00

19.500,00 EUR

Insgesamt etwa 4.500 Essensportionen, davon

ca. 800 Portionen U3

36500007-42710000

Mittagsverpflegung für das Halden-Kinderhaus

2021

75.600,00

55.500,00 EUR

Insgesamt etwa 12.900 Essensportionen, davon

ca. 2.300 Portionen U3

36500007-42710000

Mittagsverpflegung für das Halden-Kinderhaus

2022

76.400,00

57.500,00 EUR

Ab 01.09.2022 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 3,14 EUR für Ein- bis Zweijährige und auf 4,66 EUR für Über-Dreijährige angenommen.

36500007-42710000

Mittagsverpflegung für das Halden-Kinderhaus

2023

77.200,00

58.800,00 EUR

Ab 01.09.2023 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 3,21 EUR für Ein- bis Zweijährige und auf 4,77 EUR für Über-Dreijährige angenommen.

36500007-42710000

Mittagsverpflegung für das Halden-Kinderhaus

2024

0,00

39.500,00 EUR

Bis 31.08.2024 etwa 8.500 Essensportionen, davon ca. 1.500 U3

 

Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt.

 

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