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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Darstellung des Sachverhaltes bzgl. der Anfrage des RV Schwalbe Leonberg – Eltingen e.V. zur gewünschten Ausweitung seiner Aktivitäten im Mountainbikesport und der damit einhergehenden baulichen Absichten wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Es stehen die drei nachfolgenden alternativen Beschlussvorschläge zur Entscheidung an. Eine Zustimmung zu einem der drei Vorschläge hat die Ablehnung der beiden andern Vorschläge zur Folge.

    Die Verwaltung wird beauftragt,
     

entweder:

 

a)      Den Verein bei seinem Vorhaben, am angefragten Standort im Kammerforst eine Mountainbike-Trainingstrecke zu errichten, zu unterstützen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

oder:

 

b)      Das Vorhaben des Vereins am angefragten Standort nicht weiter zu verfolgen, den Verein jedoch, sofern gewünscht, bei der Entwicklung eines Alternativkonzeptes zu unterstützen und zu begleiten.

oder:

 

c)      Das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen und die diesbezüglichen Abstimmungen mit dem Verein zu beenden.

 

  1. Im Falle einer grundsätzlich befürwortenden Beschlussfassung (Beschlussvorschlag 2a) oder 2b) sind die Ergebnisse des weiteren Abstimmungsprozess den zuständigen Gremien zum gegebenen Zeitpunkt wieder vorzustellen.
     
  2. Es ist sicherzustellen, dass im Falle einer Zustimmung die Verkehrssicherungspflicht entlang der Strecke nicht bei der Stadt Leonberg liegt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fahrradverein „RV Schwalbe Leonberg – Eltingen e.V.“ ist im Juni 2018 über den „Stadt Verband Sport Leonberg –SVS“ an die Verwaltung herangetreten, um die Möglichkeiten zur Umsetzung eines

Zukunftskonzeptes mit dem Schwerpunkt Mountainbikesport zu erörtern.

Zentraler und wichtigster Bestandteil dieses, insgesamt 3-stufigen Konzeptes ist in einem ersten Schritt die Schaffung einer Mountainbike-Trainingsstrecke im Stadtwald (Kammerforst) zwischen Eltingen und Warmbronn (siehe Anlage 1 – Übersichtsplan). Diese Trainingsstrecke (Stufe 1) ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage und Grundvoraussetzung für die weiteren Vorhaben, die zu einem späteren Zeitpunkt folgen sollen. Bei den Folgevorhaben handelt es sich um den Ausbau des Vereinsheimes am bestehenden Standort (Stufe 2) sowie um die Ausrichtung überregionaler Veranstaltungen (Stufe 3).

Eine erste Besprechung mit Vertretern des Planungsamtes und der Forstverwaltung hat am 31.8.2018 stattgefunden, das bisher letzte Abstimmungsgespräch fand am 16.11.2018 statt. In dem Protokoll vom 20.11.2018/19.01.2019 (Anlage 3) zu dieser letzten Besprechung ist der Sachstand insgesamt ausführlich dargelegt. Das Protokoll ist mit dem Verein abgestimmt.

Es ist zu entscheiden, ob und mit welcher Zielsetzung das Vorhaben des Vereins seitens der der Stadt weiter unterstützt und befördert werden soll.

 

Ziele der Maßnahme

Der Fahrradverein „RV Schwalbe Leonberg – Eltingen e.V.“ möchte, nach einer längeren Phase der Stagnation, seine Vereinsaktivitäten wieder verstärken (Start 2012). Ein engagierter Kreis von Vereinsfunktionären und Mitgliedern hat ein Zukunftskonzept entwickelt mit dem der Verein attraktiver und „fit für die Zukunft“ gemacht werden soll. Aufgrund des verbesserten Angebotes und des hierdurch einhergehenden Bedeutungszugewinns erhofft sich der Verein einen entsprechenden Mitgliederzuwachs. Derzeit verfügt der Verein über ca. 40 bis 50 aktive Mitglieder.

Integraler Bestandteil der Überlegungen ist der schwerpunktmäßige Ausbau des Mountainbikesports der sich seit geraumer Zeit einer besonderen Beliebtheit erfreut.

Das Konzept sieht insgesamt drei Einzelvorhaben vor, wobei die Schaffung  einer Mountainbike-Trainingsstrecke im Stadtwald (Kammerforst) als Grundvoraussetzung für die nachfolgenden Vorhaben anzusehen ist. Die gewünschten Vorhaben stellen sich im Einzelnen folgendermaßen dar:

 

Stufe 1 - Trainingsstrecke für den Montainbikesport

-          Errichtung einer Trainingsstrecke für den Montainbikesport (Cross-Country) im Stadtwald (Kammerforst), nördlich, unweit seines bestehenden Vereinsheimes (Bettelmansreute 2). Hierbei handelt es sich um eine Strecke mit einem einfachen Schwierigkeitsgrad ohne aufwändige bauliche Geländeeingriffe oder Kunstbauten, wie sie für eine Downhillstrecke erforderlich wären.

 

Stufe 2 – Vereinsheim

-          Das bestehende Vereinsheim soll saniert, das Raumprogramm an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.

 

Stufe 3 – Radsportverantaltungen

-          Radsportveranstaltungen mit überregionalem Charakter und sportlicher Relevanz (Bundesliga) sollen das Portfolio abrunden und die sportliche Bedeutung des Vereins stärken.

 

Sachverhalt / Sachstand

In der Folge der bisherigen Beratungen wurden nachfolgende Erkenntnisse gewonnen:

 

Interessenlage / Akteure

Das Vorhaben des Vereins tangiert eine Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Interessenlagen und Betroffenheiten  sowie diverse private und öffentliche Belange die im Zuge der Entscheidungsfindung gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen sind:

 

Sportverein RV Schwalbe

Der Verein benötigt zur Verwirklichung seines Zukunftskonzeptes zuerst ein geeignetes  - legales- Trainingsgelände im Umfeld seines bestehenden Vereinsheimes. Eine Ertüchtigung der baulichen Infrastruktur sowie eine Ausweitung  der Vereinsaktivitäten sollen folgen.

 

Nicht in Vereinen organisierte Mountainbike-Individualisten

Bereits heute befinden sich in der näheren Umgebung des Vorhabengebietes mehrere illegale Mountainbikestrecken, sog. Trails. Eine Lösung des Problems bestünde nur in der Legalisierung bestehender Trails u/o in deren regelmäßigem Rückbau. Dem Phänomen ist mit herkömmlichen Mitteln nicht beizukommen.

 

Erholungssuchende

Der Stadtwald Leonbergs unterliegt aufgrund seiner Nähe zu den Siedlungsgebieten bereits heute einer hohen Gesamtbelastung durch z.B. Spaziergänger, Wanderer, Läufer, Radfahrer, Hundehalter o.Ä. Die Begegnung mit „Mountainbikern“ ist potentiell konfliktträchtig, insbesondere aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Nicht-Beachtung der rechtlichen Bestimmungen (z.B. 2m Regel). Unmut bei den Betroffenen und ggf. Gefährdung / Verletzungsgefahr sind die Folgen.

 

Tourismus

Kommunen mit einer touristischen Ausrichtung können ggf. von der Strahlkraft neuer Sport- und Freizeitangebote profitieren und der örtlichen Wirtschaft neue Impulse verleihen. Am wirtschaftsstarken Standort Leonberg kommt dem Tourismus eine eher untergeordnete Bedeutung zu.

 

Forstwirtschaft

Das Gelände, auf dem der Parcours angelegt werden soll, befindet sich in der Waldabteilung "Bettelmansreute". Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes erfolgt durch den städtischen Forstbetrieb. Jedwede Form der Waldnutzung, welche die Ausübung der Forstwirtschaft erschwert oder wirtschaftlich beeinträchtigt, wird grundsätzlich nicht befürwortet.

Aus Sicht der Forstwirtschaft ist das Vorhaben grundsätzlich abzulehnen. Wirtschaftliche Nachteile / Folgekosten / Ertragsminderung müssen ausgeglichen werden. Eine Übernahme von Haftungsrisiken wird abgelehnt. Eine Forstrechtliche Genehmigung des Vorhabens ist erforderlich (s.u. forstliche Belange).

Eine ergänzende forstfachliche Stellungnahme des städtischen Forstamtes vom 18.06.2020 liegt vor (Anlage 4).

 

Umweltbelange und Artenschutz

Als Folge der Einrichtung der Mountainbikestrecke sind Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu erwarten. Die intensivere Waldbewirtschaftung im Zuge der erstmaligen Herstellung der Strecke und die regelmäßige Gewährleistung der Verkehrssicherheit kann die Lebensräume von Flora und Fauna beeinträchtigen. Insbesondere die artenschutzrechtlichen Belange, insbes. die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten gem. §44 BNatSchG sind bei Konzeption und Unterhalt der Strecke zu untersuchen und zu beachten.

 

Jagdpächter

Die Betreuung und Bejagung des Wildbestandes im Stadtwaldes erfolgt durch 4 Jagdpächter und 3 Begehungsberechtigte. Jedwede Form der Waldnutzung, welche die Ausübung des Jagdbetriebes erschwert, oder wirtschaftlich beeinträchtigt, wird grundsätzlich nicht befürwortet. Aus Sicht der Jagdpächter ist das Vorhaben grundsätzlich abzulehnen. Wirtschaftliche Nachteile / Folgekosten müssen ausgeglichen werden. Eine Übernahme von Haftungsrisiken wird abgelehnt.

 

Städtebauliche Belange

Eine Nutzungsintensivierung im Umfeld des Vereinsgeländes führt ggf. zu einer erhöhten Beanspruchung der bestehenden Erschließung (Wege, Parkierungsmöglichkeiten, etc.). Etwaige Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen, insbesondere auch der Landwirtschaft sowie Fehlentwicklungen müssen vermieden werden. Dabei genießen die Lage im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich, das Umfeld mit weiteren ansässigen Vereinen und die Umweltbelange einen besonderen Stellenwert. Fragen der Kostentragung sind zu klären, die planungsrechtlichen und baulichen Voraussetzungen müssen ggf. geschaffen werden. (vgl. unten: Städtebauliche Einschätzung des Planungsamts).

 

Sport- und Vereinsleben

Das ehrenamtliche Engagement der Vereine und Ihrer Mitglieder leistet einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge, trägt zum gesellschaftlichen Austausch und somit zum Gemeinwohl bei. Im Rahmen der städtischen Richtlinien zur Vereinsförderung besteht daher z.B. grundsätzlich die Möglichkeit eines Bau- und Betriebskostenzuschusses, sofern die Vereinstätigkeit im Interesse der Stadt und ihrer Bürger liegt. Auf die Nachhaltigkeit der eingesetzten Mittel ist zu achten. Seitens des  Amtes für Kultur und Sport liegt derzeit noch keine Einschätzung vor.

 

Forstliche Belange

-          Die geplante Trainingsstrecke fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landeswaldgesetzes (LWaldG), dessen Zweck es ist,  den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion), wegen seiner Bedeutung für die Umwelt (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

-          Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen einen Mindestabstand von 30m zu Wäldern einhalten. Das bestehende Vereinsheim unterschreitet diesen Abstand sehr deutlich (ca. 13m). Im Falle baulicher Veränderungen  ist der Brandschutz zu gewährleisten, ggf. mit Auswirkungen auf den dann zukünftig einzuhaltenden Waldabstand.

-          Für den städtischen Forstbetrieb entstünde im Falle einer legalen Mountainbikestrecke ein erhöhter Pflegeaufwand (z.B. Beseitigung von Totholz, Gefahrenabwehr), um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Illegale Strecken müssen, bei deren Bekanntwerden, regelmäßig zurückgebaut werden. Eine sinnvolle und wirtschaftliche (kostendeckende) Waldnutzung wird erschwert oder gar unmöglich gemacht.  Die vorhandene Topografie, der schwierige Untergrund (Keuper- schlammig, rutschig) sowie die zunehmenden Folgen des Klimawandels bei den hier vorkommenden Baumarten, verschärfen die Problemlage.  Die reguläre Forstbewirtschaftung wird ebenfalls beeinträchtigt.

 

Planungsrecht

-          Das bestehende Vereinsheim befindet sich im Außenbereich gem. §35 BauGB. Bei dessen geplanter Sanierung und Erweiterung handelt es sich um kein sog. „privilegiertes Vorhaben“ im Sinne des Gesetzes. Es ist somit nicht genehmigungsfähig.

-          Im Flächennutzungplan (FNP) ist das bestehende Vereinsgrundstück als Teil einer „Sonderbaufläche Vereinsheime“ ausgewiesen, in der Bauten im Außenbereich, z.B. Vereinsheime, zulässig sein sollen. Die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht wäre erst mit der Aufstellung eines Bebauungsplans möglich, was ein entsprechendes Planverfahren mit allen hierzu erforderlichen Gutachten, Untersuchungen und Planungen voraussetzt.

 

Landschaftsschutzgebiet (LSG) Glemswald

-          Der Stadtwald befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Glemswald, es gilt die entsprechende Schutzgebietsverordnung. In einer ersten Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde wurde kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen der Planung des RV-Schwalbe und der Schutzgebietsverordnung erkannt. Auf Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes besteht die grundsätzliche Möglichkeit, auf dem Wege einer Ausnahmegewährung oder einer Befreiung das Vorhaben zu ermöglichen / zu genehmigen.

 

Haftungsfragen

-          Versichert gem. Landeswaldgesetz sind nur sog. „waldtypischen Gefahren“.

-          Sobald ein Verkehr eröffnet wird (z.B. Mountainbikestrecke) haftet der Waldbesitzer, er ist für die Verkehrssicherheit im Wald verantwortlich. Illegale Trails müssen daher regelmäßig zurückgebaut werden, wenn der Waldbesitzer davon Kenntnis hat.

-          Jeder Verein ist über seinen Dachverband versichert, was die besonderen Haftungsrisiken im Falle der Mountainbike-Trainingsstrecke jedoch nicht abdeckt.

-          Der RV-Schwalbe hat grundsätzliche Möglichkeiten aufgezeigt, auf welche Weise legale Mountainbikestrecken versichert werden können, dies ist ggf. zu konkretisieren.

-          Es verbleiben jedoch offene Fragen, insbesondere im Fall der illegalen oder versehentlichen Nutzung durch Dritte.

 

Kosten

-          Der Verein selbst  geht von geringen Herstellungskosten aus, da kein schweres Gerät benötigt wird und die Möglichkeit der Eigenleistung besteht.

-          Neben den Herstellungskosten sind jedoch auch die Kosten für vorbereitende Maßnahmen, Planung, Rechtsverfahren, Wartung, Pflege, Unterhalt zu beachten. Hinzu kommen Kosten für die Versicherung, Entschädigungen für entgangenen Gewinn (insbesondere Forstwirtschaft) sowie die Mehraufwendungen für die Forstliche Nutzung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

-          Eine verbindliche Zusammenstellung aller Kosten liegt noch nicht vor

 

Grundstücksangelegenheit

 

Es wird empfohlen, im Falle einer Zustimmung dem Verein die Fläche, auf der sich die Strecke befindet zu verpachten. Im Rahmen dessen ist sicher zu stellen, dass der Pächter die Verkehrssicherungspflicht und die Haftungsrisiken trägt.

 

Städtebauliche Einschätzung des Planungsamtes

Da  der Verein das erklärte Ziel verfolgt, mittelfristig sein Zukunftskonzept in Gänze (alle 3 Stufen) umzusetzen, sind aus städtebaulicher Sicht die Auswirkungen des Gesamtvorhabens  zu bedenken. In diese Überlegungen sind das nähere räumliche Umfeld in der Bettelmannsreute (Gewanne Tiefenbach, Mollenbach, Girlshalde) mit einzubeziehen, in dem auch noch weitere Vereine mit Ihren Vereinsgebäuden ansässig sind, welche teilweise in jüngerer Zeit  (ca. +/- 10 Jahre), im Hinblick auf einen noch zu erstellenden Bebauungsplan vorab genehmigt wurden. Zu hinterfragen sind dabei insbesondere auch die Auswirkungen auf die technische und verkehrliche Erschließung (örtlich und übergeordnet) sowie ggf. weitere bauliche und organisatorische Entwicklungsperspektiven und - bedarfe der übrigen Vereine vor Ort. Ferner wären im bisherigen Aussenbereich erstmals die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan) zu schaffen um die städtebauliche Ordnung zu sichern und die weitere bauliche Entwicklung des Areals rechtlich abzusichern.

 

Da für das Funktionieren der drei Einzelvorhaben des Vereins RV-Schwalbe ein gewisser räumlicher Zusammenhang vonnöten ist, wäre mit der Umsetzung der Mountainbike Trainingsstrecke der Keim für eine weitere Entwicklung am bestehenden Standort gelegt. Es stellt sich daher die Frage, ob eine solche Vorfestlegung hier, ohne eine eingehendere Betrachtung des räumlichen Umfeldes als sinnvoll erachtet werden kann, oder ob nicht auch schon jetzt alternative Standortüberlegungen angestellt werden sollten (was im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes ohnehin erforderlich wäre), um die Möglichkeit von Fehlentwicklungen und Fehlinvestitionen zu minimieren.

 

Im Rahmen erster Überlegungen zu möglichen Alternativstandorten könnte z.B. darüber nachgedacht werden, ob sich im Zuge der anstehenden Sanierung und späteren Rekultivierung der verkehrlich gut erschlossenen, ehemaligen Kreismülldeponie Rübenloch, im Kammerforst nordwestlich von Warmbronn und nur ca. 700m vom Vereinsheim des RV-Schwalbe entfernt, Potentiale für den RV-Schwalbe sowie ggf. auch weitere „Outdoornutzungen“ ergeben könnten, wobei klar sein muss, dass es sich hier, wenn überhaupt  nur um mittel- bis längerfristige Umsetzungsperspektiven handeln kann. Wir würden dennoch empfehlen, in dieser Angelegenheit mit einer unverbindlichen Anfrage an den Landkreis heranzutreten.

 

Weiteres Vorgehen

A)     Im Falle einer positiven Entscheidung zur Unterstützung des Vorhabens am angefragten Standort sollen die Beratungen mit den bisherigen Beteiligten, unter Einbeziehung der betroffene Ämter und Fachbehörden wieder aufgenommen werden. Ziel der Abstimmungen ist die Klärung  der rechtlichen, planerischen, baulichen und finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens sowie die Entwicklung eines Rahmenkonzeptes zu dessen Umsetzung. Die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses sollen dann den beschlussfassenden Gremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

B)     Sofern das Gremium das Ansinnen grundsätzlich unterstützt, am angefragten Standort jedoch ablehnt, wird dem Verein RV-Schwalbe anheimgestellt, sowohl räumliche wie organisatorische strukturelle Alternativkonzepte zu entwickeln und diese der Verwaltung zur weiteren Entscheidung erneut vorzustellen.

C)    Falls das Gremium das Vorhaben nicht unterstützt wird die Verwaltung dem Verein dies mitteilen und den Abstimmungsprozess beenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag hat noch keine finanziellen Auswirkungen.

Sofern das Anliegen des Vereines mit dem Ziel einer Realisierung weiter unterstützt werden soll, ist mit diversen Kosten z.B. für Planungen, Gutachten, Entschädigungen, Zuwendungen im Rahmen der Vereinsförderung , Erschließung und dergleichen zu rechnen. Eine Kostenermittlung liegt aktuell nicht vor.

 

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Anlagen

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