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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/124-001
Grunddaten
- Betreff:
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Elektromobilitätskonzept 2030
Beschlussvorschlag aus dem Ortschaftsrat Höfingen vom 24.06.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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07.07.2020
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Beschlussvorschlag
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Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm „Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.
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Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive Lastmanagement integriert werden.
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Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bis Ende 2022 durch elektromobile Fahrzeuge und dazugehörige Ladeeinheiten zu ersetzen.
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Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:
- 2x Parkplatz Neues Rathaus
- Parkplatz Stadtbibliothek
- Parkhaus Bahnhof
- Höfingen, Ditzinger Str., Parkplatz „Hinter dem Friedhof“
- Gebersheim, beim Sportheim, An der hohlen Eiche 9
- Warmbronn, Parkplatz Staigwaldhalle, Büsnauer Str. 1.
Falls der Standort „Parkplatz Neues Rathaus“ als Teil der „Ladeinsel Rathaus“ durch das Programm INPUT förderfähig ist, ist als Ersatz für die frei werdenden Fördergelder der Standort Leonberg/Eltingen, Neuköllner Straße in das Programm „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ nachzumelden.
Aufgrund des Einwohner-Proporzes ist in Höfingen zumindest ein weiterer Standort, wie beispielsweise beim Bädle, beim TSV-Gelände oder in Nähe des Ärztehauses (ITVT-Gebäude) zu prüfen.
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Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen.
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Es ist ein Carsharing-Konzept zu erarbeiten, das E-Mobilität berücksichtigt.
(E-)Carsharing-Plätze im öffentlichen Raum sind auszuschreiben.
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Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.
- Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel generiert werden.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussantrag des Ortschaftsrates Höfingen
Der Ortschaftsrat Höfingen beschließt einstimmig folgenden Ergänzungsantrag zu Punt 4:
„Aufgrund des Einwohner-Proporzes ist in Höfingen zumindest ein weiterer Standort, wie beispielsweise beim Bädle, beim TSV-Gelände oder in Nähe des Ärztehauses (ITVT-Gebäude) zu prüfen.“
Stellungnahme der Verwaltung
In der Drucksache ist auf Seite 5 dargelegt, wie sich der Bedarf an Ladesäulen berechnet. Dabei ergibt sich in der ersten Ausbaustufe ein Bedarf von fünf Ladesäulen für Leonberg einschließlich der Ortschaften. Diese Kennzahl errechnet sich auf Grundlage des Marktanteils an E-Fahrzeugen im Verhältnis zur Einwohnerzahl.
Da laut der Nationalen Plattform Elektromobilität der öffentlichen Ladeinfrastruktur die Funktion des Zwischenlandens bei überlokalen Wegen zukommt, sollte zunächst beobachtet werden, wie die Standorte in Warmbronn (Staigwaldhalle) und Gebersheim (beim Sportheim) angenommen werden.
