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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die Gebührenkalkulation (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.05.2019 (GBl. 161, 186) und §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 07.11.2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg am 07.07.2020 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen:

 

 

 

§ 1:  § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Absatz 4 erhält folgende Fassung:

 

(4) Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung für Wohngemeinschaften (WG) gilt:

 

(

Gemeinschaftsfläche* (m²)

+ Zimmerfläche (m²)

)

+   Gebühr pro m² **

= Gesamtgebühr pro Monat

     Zahl der Zimmer

 

* Gemeinschaftsfläche = Größe der Unterkunft in m² minus Summe der Grundfläche aller Zimmer in m².

** Gebühr pro m² = Gebühr für die Unterkunft pro m² + Betriebskostenpauschale pro m² + WG-Pauschale (Strom) pro m²

 

 

§ 2:  Das Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 15 Abs. 2) erhält folgende Fassung:

 

Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 15 Abs. 2)

 

 

 

Eigentum Stadt Leonberg

 

EUR/Monat

1.

 

Bismarckstr. 3/1

 

 

1.1

Unterkunft pro m²

6,82

 

1.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,85

 

1.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

2.

 

Breslauer Str. 44

 

 

2.1

Unterkunft pro m²

5,69

 

2.2

Betriebskostenpauschale pro m²

5,22

 

2.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

3.

 

Daimlerstr. 12

 

 

3.1

Unterkunft pro m²

4,53

 

3.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,06

 

3.3

WG-Pauschale (Strom) pro m³

0,98

 

 

 

 

4.

 

Gleiwitzer Str. 11

 

 

4.1

Unterkunft pro m²

7,74

 

4.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,43

 

4.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

5.

 

Hans-Sachs-Str. 6

 

 

5.1

Unterkunft pro m²

7,74

 

5.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,17

 

5.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

6.

 

Hauptstr. 75

 

 

6.1

Unterkunft pro m²

7,89

 

6.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,41

 

6.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

7.

 

Hirschlander Str. 57 + 59

 

 

7.1

Unterkunft pro m²

8,91

 

7.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,94

 

7.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

8.

 

In der Au 10/1 + 10/2

 

 

8.1

Unterkunft pro m²

7,57

 

8.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,17

 

8.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

9.

 

Künzenstr. 13

 

 

9.1

Unterkunft pro m²

4,15

 

9.2

Betriebskostenpauschale pro m²

7,38

 

9.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

10.

 

Lohlenbachtäle 7/1 – 7/4 (7/1 + 7/2 + 7/3)

 

 

10.1

Unterkunft pro m²

4,94

 

10.2

Betriebskostenpauschale pro m²

1,34

 

10.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

11.

 

Lohlenbachtäle 12 (Gemeinschaftsunterkunft)

 

 

11.1

Unterkunft pro m²

9,19

 

11.2

Betriebskostenpauschale pro m²

6,72

 

11.3

entfällt

 

 

 

 

 

12.

 

Obere Torstr. 7

 

 

12.1

Unterkunft pro m²

6,69

 

12.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,43

 

12.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

13.

 

Riedstr. 9 + 11

 

 

13.1

Unterkunft pro m²

8,05

 

13.2

Betriebskostenpauschale pro m²

2,79

 

13.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

14.

 

Robert-Bosch-Str. 8

 

 

14.1

Unterkunft pro m²

5,04

 

14.2

Betriebskostenpauschale pro m²

2,73

 

14.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

15.

 

Rötestr. 17

 

 

15.1

Unterkunft pro m²

6,74

 

15.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,89

 

15.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

16.

 

Rutesheimer Str. 16 (Gemeinschaftsunterkunft)

 

 

16.1

Unterkunft pro m²

4,62

 

16.2

Betriebskostenpauschale pro m²

7,39

 

16.3

entfällt

 

 

 

 

 

17.

 

Seestr. 2

 

 

17.1

Unterkunft pro m²

7,86

 

17.2

Betriebskostenpauschale pro m²

2,50

 

17.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

18.

 

Strohgäustr. 14

 

 

18.1

Unterkunft pro m²

8,10

 

18.2

Betriebskostenpauschale pro m²

2,26

 

18.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

 

Angemietete Unterkünfte

EUR/Monat

 

 

 

 

19.

 

Böblinger Str. 9 (Gemeinschaftsunterkunft)

 

 

19.1

Unterkunft pro m²

13,69

 

19.2

Betriebskostenpauschale pro m²

6,67

 

19.3

entfällt

 

 

 

 

 

20.

 

Carl-Zeiss-Str. 12

 

 

20.1

Unterkunft pro m²

7,54

 

20.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,01

 

20.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

21.

 

Heinrich-Heine-Str. 5 (Gemeinschaftsunterkunft)

 

 

21.1

Unterkunft pro m²

7,79

 

21.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,22

 

21.3

entfällt

 

 

 

 

 

22.

 

In den Ziegelwiesen 38/1 (1 Wohnung)

 

 

22.1

Unterkunft pro m²

8,70

 

22.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,95

 

22.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

 

 

 

 

23.

 

Leonberger Str. 14 (Gemeinschaftsunterkunft)

 

 

23.1

Unterkunft pro m²

12,14

 

23.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,06

 

23.3

entfällt

 

 

 

 

 

24.

 

Lilienstr. 9 (Gemeinschaftsunterkunft)

 

 

24.1

Unterkunft pro m²

7,53

 

24.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,29

 

24.3

entfällt

0,98

 

 

 

 

25.

 

Rutesheimer Str. 15 (3 Wohnungen)

 

 

25.1

Unterkunft pro m²

8,32

 

25.2

Betriebskostenpauschale pro m²

3,49

 

25.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

26.

 

Truchsessenstr. 17

 

 

26.1

Unterkunft pro m²

7,53

 

26.2

Betriebskostenpauschale pro m²

1,18

 

26.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

27.

 

Untere Burghalde 84

 

 

27.1

Unterkunft pro m²

7,60

 

27.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,34

 

27.3

WG-Pauschale (Strom) pro m²

0,98

 

 

 

 

28.

 

Wacholderweg 22 (Gemeinschaftsunterkunft)

 

 

28.1

Unterkunft pro m²

9,27

 

28.2

Betriebskostenpauschale pro m²

4,78

 

28.3

entfällt

 

 

 

§ 3:  Inkrafttreten

 

Diese Satzung einschließlich Gebührenverzeichnis tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

 

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Sachverhalt

1. Ziele der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist ein an den tatsächlichen Kosten und am gültigen Mietspiegel orientierter Gebührenmaßstab.

 

2. Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Gemeinderat hat erstmals im Jahr 1997 eine Satzung über die Benutzung von Obdach-losen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Die getroffenen Regelungen haben sich bewährt. Nach Aktualisierungen in den Jahren 1999, 2002, 2005, 2009 und 2016 wurden die Benutzungsgebühren nunmehr erneut neu kalkuliert.

Die Gründe für die Neukalkulation sind:
- gestiegene Betriebskosten (Energie)
- Aktualisierung des Mietspiegels zum 01.07.2017
- Veränderungen im Gebäudebestand

 

Die Satzungsregelungen haben sich bewährt und bleiben mit Ausnahme des § 15 Abs. 4 unverändert. Hier erfolgt eine rein redaktionelle Anpassung.

 

Die im Besitz der Stadt befindlichen Gebäude Eltinger Fußweg 2/1, Eltinger Straße 32 sind zum Abriss vorgesehen und werden nicht (mehr) genutzt.

 

Bei den angemieteten Unterkünften sind 4 Wohnungen in der Feuerbacher Str. 1-7 und das Gebäude Karlsbader Str. 10 sowie eine Wohnung in der Riegeläckerstr. 44 weggefallen. Hinzugekommen sind die Unterkünfte in der Böblinger Str. 9, Carl-Zeiss-Str. 12,

Heinrich-Heine-Str. 5 (1 Wohnung), Leonberger Str. 14-16, Lilienstr. 9, Rutesheimer Str. 15 (3 Wohnungen) und Truchsessenstr. 17.

 

 

 

3. Gebührenkalkulation

 

Die Benutzungsgebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sind nach den Bestimmungen des § 14 Kommunalabgabengesetz zu bemessen. Der Kostendeckungsgrundsatz gebietet, die Gebühren so zu kalkulieren, dass das Aufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anrechenbaren Kosten nicht übersteigt (Gebührenobergrenze). Es besteht keine Verpflichtung, kostendeckende Gebühren zu erheben. Der Kostendeckungsgrundsatz verbietet aber die Festsetzung einer Benutzungsgebühr, die über der Gebührenobergrenze liegt. Die Mietspiegelobergrenzen bilden eine zusätzliche Gebührenobergrenze.

 

Zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete von Wohnraum und der nach § 14 KAG zu ermittelnden Benutzungsgebühr besteht kein unmittelbarer Zusammenhang, gleichwohl kann die ortsübliche Miete bei der Bemessung der Gebührenobergrenze nicht außer Acht gelassen werden. Es ist deshalb erforderlich, für jede einzelne Unterkunft unter Wahrung des Kostendeckungsgrundsatzes eine Gebührenobergrenze zu ermitteln. Diese weicht mitunter deutlich von der Vergleichsmiete ab.

 

Die angemieteten Objekte Böblinger Str. 9, Leonberger Str. 14-16 sowie Wacholderweg 22

haben Wohnheimcharakter. Hierfür existiert kein Mietspiegel, daher werden die jeweiligen tatsächlichen Kaltmieten angesetzt. 

 

 

 

 

Bei der Gebührenfestsetzung sind zudem das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz zu beachten. Ein Verstoß würde dann vorliegen, wenn für die Unterkünfte eine Gebühr erhoben würde, nicht im Verhältnis zur Miete für eine vergleichbare Mietwohnung stünde. Die Gebührenfestsetzung muss unterschiedliche Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale berücksichtigen. Die vorliegende Gebührenkalkulation trägt dem Äquivalenzprinzip Rechnung.

 

Die gebührenfähigen Kosten finden für jede Unterkunft in der Anlage 1 ihren Niederschlag.

In die Ermittlung der Jahreskosten der im Eigentum der Stadt befindlichen Unterkünfte fließen auch die nach § 26 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV) anzusetzenden Verwaltungskosten mit ein.

 

Die Nebenkosten werden gesondert für jedes Objekt in der Betriebskostenpauschale ausgewiesen.

 

Der Beschlussvorschlag führt zu Mehreinnahmen von ca. 100.000 EUR p.a.

 

 

4. Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Keine

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

Haushalts-planentwurf 2021

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

31400001 und 31400002

33210000

Benutzungsgebühren und

ähnl. Entgelte

Obdachlosen- und

Flüchtlingsunterkünfte

2021

ff.

1.615.000 EUR

1.615.000 EUR

Gebührenanpassung

ab 01.01.2021

 

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Anlagen

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