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Anfrage in einer Sitzung - 2020/161

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 26.05.2020

 

Herr Werbke möchte wissen wann die Antworten der Stadtverwaltung zum Agendaforum kommen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Festlegung eines Energieeinsparzieles:

 

Grundsätzlich ist dies ein strategisches Ziel. Zur Erreichung der zusätzlichen Energieeinsparziele muss mit personellen und inhaltlichen Aufwendungen gerechnet werden.

 

Das Gebäudemanagement trägt hierzu bei, indem z.B. Gebäudehüllen energetisch saniert werden (zuletzt Spitalhofschule, aktuell ASG und GHR).

 

Weiter steht eine Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung an. Erste Priorität haben Sporthallen mit einer hohen jährlichen Nutzungsdauer (auch nachts und Wochenendbetrieb).

 

Neue Anlagen und Heiztechnik wie z.B. Wärmepumpen und BHKWs tragen zur CO2-Einsparung ebenfalls bei (siehe auch Beschaffung von Ökostrom).

 

Dokumentation im Energiebericht:

 

Der nächste Energiebericht wird in 2020 erstellt und vorgelegt (nach Auswertung der Rechnungen).

 

Bau eines beispielhaften Quartiers mit Niedrigenergie-Standard:

 

Hierbei bieten sich Flächen an, die bislang in städtischem Eigentum sind (über den üblichen bauleitplanerischen Rahmen hinausgehende Festsetzungen), z.B. im Bereich "Unterer Schützenrain" oder "Berliner Straße" und ggf. auch auf Teilflächen.

 

Weitere energetische Sanierungen von städtischen Gebäuden:

 

Anstehende Sanierungen von städtischen Gebäuden werden vom Gesichtspunkt der energetischen Sanierung (unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben) aus betrachtet.

Eine sukzessive Sanierung der Schulturnhallen ist eingeplant.

 

 

 

Personelle Aufstockung beim Energiemanagement:

 

Siehe Antrag Grüne 03, Umweltschutzmaßnahmen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Weiterer Ausbau Nahwärmeversorgung:

 

Die Stadtwerke Leonberg nehmen im Juli 2020 das BHKW im Leobad in Betrieb. Damit betreiben die SWL im Stadtgebiet zwei Anlagen zur Nahwärmeversorgung. Aktuelle Projekte zur Wohnraumerschließung finden nicht mit Beteiligung der Stadtwerke statt, sodass über die laufenden Projekte kein Ausbau der Nahwärmeversorgung über die Stadtwerke erfolgt.

 

 

Mehr erneuerbare Energie in städtischen Gebäuden (BHKWs, Photovoltaik):

 

Grundsätzlich wird bei jedem Neubau geprüft, ob eine PV-Anlage sinnvoll möglich ist.

Weitere BHKWs werden bereits an städtischen Gebäuden vorgesehen z.B. August-Lämmle-Schule.

 

Von einer Pelletheizung bei städtischen Gebäuden wird abgeraten. Die Technik von Pelletheizungen ist sehr störanfällig und sehr wartungsintensiv.

 

Vereinfachung Genehmigung PV-Balkonmodule:

 

PV-Anlagen an Gebäuden sind verfahrensfrei zulässig (Ziff. 3c Anhang § 50 Abs. 1 Landesbauordnung), d.h. es ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Sofern in einem Bebauungsplan Festsetzungen zur Gestaltung von Balkonbrüstungen enthalten sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob von dieser Festsetzung befreit werden kann
(§ 56, Abs. 2, Ziff. 3 LBO).

 

Beschaffung E-Fahrzeuge und Ausbau E-Ladenetz:

 

In der Drucksache 2020/124 ist von der Verwaltung ein umfassendes Elektromobilitätskonzept 2030 dargelegt. Dieses beinhaltet die Umstellung des städtischen Dienstfahrzeugpools auf E-Mobilität und damit verbunden die Ausstattung der Rathausgarage mit Ladeinfrastruktur und intelligentem Lastmanagement, die Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur, die Prüfung einer Verankerung von E-Mobilität in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen, die Erarbeitung eines E-Carsharingkonzeptes sowie eine Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes. Es steht derzeit noch die Beschlussfassung des Gemeinderats aus.

 

Beschaffung von Ökostrom:

 

Siehe hierzu Bündelausschreibung Strom mit Ökostrom (Vorlage 2019/298-001).

 

Festlegung in Bebauungsplänen (Photovoltaik auf geeigneten Dächern, E-Ladestationen in TG von MFH, Förderung von Häusern mit Niedrigenergie-Standard):

 

Das Thema Photovoltaik wird bisher überwiegend in städtebaulichen Verträgen bei großen Einzelbauvorhaben besetzt, ebenfalls der Einbau von privaten E-Ladestationen. Angebote gibt es aktuell beispielsweise bei Pandion, wo bereits in der Planungsphase Zählerplätze und E-Versorgung vorgehalten werden. Gespräche mit Bauträgern haben aber auch gezeigt, dass das Verständnis für weitere Investitionen (zusätzliche Trafo-Station für Mittelspannungsnetz, Lastenausgleichssystem bei E-Ladestationen etc.) bisher wenig ausgeprägt ist. Vorhandene Fördermittel aus dem Programm LINOx mussten Mitte/ Ende letzten Jahres mangels Abruf für private Vorhaben wieder zurückgegeben werden.

 

Zum 01.09. 2020 soll das Gebäude-Elektromobilitätsgesetz (GEIG) in Kraft treten, wonach künftig bei Neubau oder umfassender Renovierung von Wohngebäuden Infrastruktur für E-Mobilität vorzusehen ist. Ebenfalls zum 01.09.2020 soll die Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEModG) in Kraft treten, die es Mietern ermöglicht, Ladeinfrastruktur in Gemeinschaftseigentum anzubringen.

 

Umsetzung Radverkehr

 

Markierungsarbeiten sind beauftragt. Straßenverkehrliche Anordnungen sind ergangen. Für Einzelmaßnahmen wird derzeit von der Stabstelle Mobilität die Entwurfsplanung erstellt und mit der RadL-Gruppe abgestimmt. Für komplexere Maßnahmen wie z. B. Brennerstraße, Römerstraße wird derzeit die Ausschreibung für die Beauftragung eines Fachbüros vorbereitet.

 

Mehr Grün:

 

Projekte zur Grünraumvernetzung in der Kernstadt laufen derzeit an, nachdem im vergangenen Jahr Fördermittel akquiriert werden konnten. Planerisch vorbereitet wird die Neugestaltung der alten BAB-Trassen (Landschaftsparkprogramm VRS) und die Modernisierung des Stadtpark (Programm Zukunft Stadtgrün).

 

 

 

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Anlagen

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