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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb der Mensa an der Grundschule Höfingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beteiligtes Amt:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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24.06.2020
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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01.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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07.07.2020
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Beschlussvorschlag
Den Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung "Betrieb der Mensa an der Grundschule Höfingen" über den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 09.09.2022 erhält das Unternehmen „Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.“ aus Sindelfingen.
Die zweimalige Option zur Verlängerung für je ein weiteres Jahr bis 06.09.2024 ist vorgesehen.
Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 34.600 Essensportionen liegen. Unter Einbeziehung der zweimaligen optionalen Verlängerung erhöht sich die Liefermenge auf etwa 69.200 Portionen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Zeitraum vom 01.09.2020 bis 09.09.2022 mit der Option zur Verlängerung für zwei weitere Jahre bis 06.09.2024 erhalten die Schulkinder der Grundschule Höfingen eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung.
Die Mensa an der Grundschule Höfingen wurde mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung der Schulkinder und Lehrkräfte in dem zeit- und temperaturentkoppelten Verfahren (Cook & Chill bzw. Kochen und Kühlen) eingerichtet.
Der Betrieb der Mensa an der Grundschule Höfingen (Cook & Chill-Verfahren) ist bis 31.08.2020 fremdvergeben. Die Dienstleistung wird erneut fremdvergeben.
Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben.
Insgesamt 8 Bewerber bestellten die Vergabeunterlagen digital.
Zum Eröffnungstermin am 07.04.2020 um 10.00 Uhr lag 1 Angebot vor. Ein weiteres Angebot wurde zu spät (10:19 Uhr) eingereicht und kann daher nicht gewertet werden.
Durch die Zentrale Vergabestelle und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde
daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote vorgenommen.
Das Angebot entspricht den gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.
Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Der Auftraggeber entscheidet nach folgenden Kriterien über den Zuschlag:
- Preis, Gewichtung 50 %
- Qualitätskonzept: Gewichtung 50 %, davon
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Speisenqualität: Gewichtung 60 %, davon
- Ergebnis eines Probeessens: Gewichtung 40 %
- Ernährungswissenschaftliche Beurteilung der eingereichten Speisepläne: Gewichtung 40 %, davon
2.1.2.A. Regionalität der Speisen: Gewichtung 10 %
2.1.2.B. Abwechslungsreichtum, Zielgruppenorientierung: Gewichtung 20 %
2.1.2.C. Einhaltung der Vorgaben zur Lebensmittelhäufigkeit: Gewichtung 40 %
2.1.2.D. Saisonalität: Gewichtung 30 %
2.1.3. Verpflegungskonzept für Speisenangebot, Speisenqualität und Akzeptanzerhöhung/Optimierung der Attraktivität: Gewichtung 15 %
2.1.4. Zertifikate (DGE, Bio), Logo „DGE ZERT-KONFORM“ o. Ä.: Gewichtung 5 %
2.2. Qualitätsmanagementkonzept: Gewichtung 40 %, davon
2.2.1. Hygienemanagement: Gewichtung 30 %
2.2.2. Mitwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung: Gewichtung 20 %
2.2.3. Kommunikations- und Beschwerdemanagement: Gewichtung 20 %
2.2.4. Personalmanagement: Gewichtung 20 %
2.2.5. Buchungssystem Stornierungsfristen: Gewichtung 10 %
Der Essenspreis liegt bei 5,60 Euro netto/5,60 Euro brutto pro Portion für Grundschulkinder.
Der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. ist Umsatzsteuer-befreit. Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 193.536,00 Euro für den zweijährigen Vertragszeitraum.
Der Essenspreis ist bis 09.09.2022 festgeschrieben. Eine Anpassung des Essenspreises kann ab 12.09.2022 bzw. 11.09.2023 maximal entsprechend der jeweils aktuellen Verbraucherindizes für Nahrungsmittel (Statistisches Bundesamt DE und Statistisches Landesamt BW) erfolgen. Dieser liegt i. d. R. bei etwa 2,3 %.
Lehrkräfte der Grundschule Höfingen nutzen das Angebot einer Mittagsverpflegung in der Mensa bisher nicht. Der Essenspreis für Erwachsene wurde mit 6,20 EUR ausgewiesen. Dieser fließt nicht in die Bewertung mit ein.
Die Abrechnung des Essenspreises mit den Sorgeberechtigten erfolgt durch den Auftragnehmer mittels eines bargeldlosen Buchungssystems. Dieser schließt mit den Sorgeberechtigten der Schulkinder einen Vertrag über die Abrechnung des Eigenanteils von derzeit 3,50 Euro pro Essensportion sowie über Bestellungen und Stornierungen von Mittagsmahlzeiten ab. Dieser Eigenanteil belastet den städtischen Haushalt nicht. Der Differenzbetrag in Höhe von 2,10 Euro pro Essensportion im Vertragszeitraum bis 09.09.2022, der die Personalkosten des Bieters abdeckt, wird von der Stadt Leonberg getragen.
Der Nachunternehmer MaierSchwaben GmbH, Panoramaweg 15, 72296 Schopfloch, produziert Menükomponenten im Cook & Chill-Verfahren. MaierSchwaben liefert zu 50 - 70 % ökologisch erzeugte Produkte und einmal wöchentlich ein komplettes Menü aus 100 % ökologisch erzeugten Produkten.
Bei telefonischen Gesprächen mit potentiellen Bietern stellte sich heraus, dass bedingt durch die momentane Corona-Krise und der damit einhergehenden ungewissen Zukunft der Cateringunternehmen zahlreiche dieser Unternehmen von der Abgabe eines Angebots absehen wollten bzw. abgesehen haben.
Weiteres Vorgehen
Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Württemberg Mitte, Dienststelle Sindelfingen, Industriestraße 6, 71069 Sindelfingen den Zuschlag für die Dienstleistung "Betrieb der Mensa an der Grundschule Höfingen" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 193.536,00 EUR über den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 09.09.2022 mit der Möglichkeit einer zweimaligen optionalen Verlängerung bis 06.09.2024 zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
Verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkungen |
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21100215-42710000 Mittagsverpflegung für die Grund-schule Höfingen |
2020 |
37.000,00
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12.600,00 |
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag in Höhe von 2,10 EUR belastet (Anzahl Essensportionen ca. 6.000). |
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21100215-42710000 Mittagsverpflegung für die Grund-schule Höfingen |
2021 |
37.400,00 |
36.500,00 |
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag in Höhe von 2,10 EUR belastet (Anzahl Essensportionen 17.300). |
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21100215-42710000 Mittagsverpflegung für die Grund-schule Höfingen |
2022 |
37.800,00 |
37.150,00
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Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag in Höhe von 2,10 EUR belastet bis 09.09.2022 (Anzahl Essensportionen 11.300). Ab 12.09.2022 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf etwa 5,73 EUR angenommen. Der Differenzbetrag erhöht sich auf 2,23 EUR (Anzahl Essensportionen ca. 6.000). |
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21100215-42710000 Mittagsverpflegung für die Grund-schule Höfingen |
2023 |
38.200,00 |
39.350,00 |
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag in Höhe von 2,23 EUR belastet (Anzahl Essensportionen 11.300). Ab 11.09.2023 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf etwa 5,86 EUR angenommen. Der Differenzbetrag erhöht sich auf 2,36 EUR (Anzahl Essensportionen ca. 6.000). |
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21100215-42710000 Mittagsverpflegung für die Grund-schule Höfingen |
2024 |
0,00 |
26.700,00 |
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,50 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag in Höhe von 2,36 EURbelastet (Anzahl Essensportionen ca. 11.300 bis einschließlich 06.09.2024). |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt.
