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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/023-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingliederung der Bäderbetriebe in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
Beschlussvorschlag aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 14.05.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.05.2020
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Beschlussvorschlag
- Vom Bericht der Projektgruppe Integration der Bäderbetriebe in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg wird Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat beschließt, die Bäderbetriebe zum 1. Januar 2021 als eigenständige Sparte in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zu integrieren. Das gesamte Anlagevermögen und das in den Bäderbetrieben beschäftigte Personal werden auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg übertragen.
- Das Anlagevermögen der Bäderbetriebe von voraussichtlich 24,7 Mio. Euro wird in Form einer Erhöhung der Rücklage der Stadt Leonberg in die Bilanz der Stadtwerke eingebracht. Zur Sicherung der Liquidität der Stadtwerke wird aus dem städtischen Haushalt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 ein Zuschuss in Höhe der zahlungswirksamen Aufwendungen der Sparte Bäderbetriebe bei den Stadtwerken Leonberg gewährt. Bezogen auf das Jahr 2020 wären dies ca. 1,7 Mio. Euro (Nettoressourcenbedarf der Bäderbetriebe rund 4 Mio. Euro). Es wird auf Dauer ein Verlustausgleich gewährt, solange die Stadtwerke Leonberg als Eigenbetrieb geführt werden und im Rahmen dessen eine eigenständige Sparte Bäderbetriebe unterhalten wird. Der Verlustausgleich erfolgt als Einlage in die Rücklagen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebssatzung und Geschäftsordnung der Stadtwerke sowie die Bädersatzung entsprechend anzupassen und nach den Sommerferien dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Dienstanweisungen und Zuständigkeitsordnungen anzupassen.
- Der Gemeinderat beschließt folgende Verrechnungsmodelle:
5.1 Schulen
Abrechnungsgrundlage ist zukünftig die Miete von Bahnen pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt nach gebuchten Bahnen, nicht nach tatsächlicher Nutzung. Die Schulen erhalten künftig eine Rechnung, die Abwicklung erfolgt über das im Haushalt veranschlagte Schulbudget.
5.2 Vereine
Die Vereine erhalten künftig eine Rechnung über die volle Nutzungsgebühr. Auf Antrag der Vereine erfolgt eine Kostenbeteiligung der Stadt über die Vereinsförderung. Die Zahlung an den Verein erfolgt aus dem im Haushalt veranschlagten Budget.
5.3 Volkshochschule
Das Verrechnungsmodell mit der VHS bleibt unverändert.
- Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung der Bäderbetriebe wird für Inhaber von Jahreskarten eine kostenlose Parkberechtigung für die Parkplätze des Hallenbades und des Freibades für die Dauer des Badeaufenthaltes ausgesprochen. Der Parkplatz Leobad beziehungsweise der Überlaufparkplatz an der Berliner Straße wird dergestalt bewirtschaftet, dass eine Parkscheibenregelung mit Parkhöchstdauer von 6 Stunden im Zeitraum Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und von 10 Stunden am Wochenende vorgenommen wird.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 14.05.2020 wurde der Beschlussvorschlag in Punkt 6 um eine Parkscheinregelung am Wochenende für 10 Stunden ergänzt.
Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses nahmen zur Kenntnis und empfahlen einstimmig bei zwei Enthaltungen dem Gemeinderat den modifizierten Beschlussvorschlag der Verwaltung.
