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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Aufgrund der betrieblichen und finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der Zeitpunkt der Umsetzung der ÖPNV-Neukonzeption (2. Stufe) auf den regulären Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 verschoben.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Umsetzung der 2. Stufe der Neukonzeption des Leonberger Stadtverkehrs war zum 15. April 2020 geplant. Da es durch die Corona-Pandemie seit Anfang März zu massiven Einschränkungen sowohl im Fahrbetrieb als auch beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) gekommen war, wurde in Abstimmung mit dem Ältestenrat der Beginn der ÖPNV-Neukonzeption auf 15.Juni 2020 verschoben.

 

Im Hinblick auf neue Finanzierungsregelungen und künftige wettbewerbliche Verfahren orientiert sich das künftige Verkehrsangebots besonders an der Fahrgastnachfrage, die es zu bedienen gilt. So sollen beispielweise Taktlücken aufgefüllt, Betriebszeiten im Wochenend- und Spätverkehr ausgeweitet und neue Quartiere angefahren werden. Die Fahrgastnachfrage im ÖPNV ist durch die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie relativ stark eingebrochen. Allein im März 2020 war die Fahrgastnachfrage bereits um rund 17% gesunken. Bezogen auf den Gelegenheitsverkehr als wesentliches Segment der Neukonzeption im Stadtverkehr Leonberg beträgt der Rückgang rund 57%. Für die Zeit des Shutdowns sind noch deutlich stärkere Rückgänge zu verzeichnen. Zwar ist seit Anfang Mai 2020 wieder ein Fahrgastzuwachs wahrnehmbar, jedoch wird sich die vollständige Erholung der Fahrgastzahlen noch über mehrere Monate erstrecken.

Dabei kann die Umsetzung der Neukonzeption zu einem geeigneten Zeitpunkt einen positiven Betrag zur Stimulierung dieser Nachfrage leisten. Dieser Zeitpunkt wird allerdings erst dann erreicht sein, wenn durch weitere Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Bussen sowie der Einübung von Verhaltensregeln im öffentlichen Leben sich gewisse Routinen etabliert haben. Dieser Zustand wird verlässlich erst im Laufe des Sommers 2020  bzw. nach Aufnahme eines regulären Schulbetriebs nach den Sommerferien erreicht werden können.

 

Der Schülerverkehr als stärkste Kundengruppe beginnt im Rahmen des Stufenkonzeptes der Landeregierung allmählich nach den Pfingstferien mit zeitversetzen Unterrichtszeiten in kleinen Gruppen bzw. getrennt nach Klassenstufen. Deshalb ist derzeit noch nicht absehbar, ob trotz der Regelungen des Landes Baden-Württemberg zur Kostenübernahme von zwei Monaten Schülerabos bis zum Schuljahresende in dem Maße wieder abgerufen werden, wie vor Corona. Erfahrungsgemäß steigen in den Monaten Juni und Juli zahlreiche Schüler auch auf das Fahrrad um. Dadurch und aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Beschränkungen fallen diese Kunden auch im Freizeitverkehr (Kino, Freibad usw.)weg. Insgesamt ist vorübergehend mit Ausfällen in den Ausbildungsverkehren als Basisfinan-zierung des ÖPNV zu rechnen.

 

Der VVS geht in seinen Schätzungen davon aus, dass sich nach den Sommerferien soweit eine „Corona-Routine“ entwickelt hat bzw. mit Aufnahme eines regulären Schulbetriebs (mit Corona-Einschränkungen) vollends einstellen wird, dass sich dann allmählich die Fahrgastzahlen stabilisieren werden. Es bleibt abzuwarten, ob durch geänderte Gewohnheiten wie beispielsweise Arbeiten in home-office oder Nutzung von online-Dienstleistungen sich die Fahrgastnachfrage dauerhaft verändern wird.

Ob der Stufenplan der Landeregierung auch tatsächlich zeitlich und inhaltlich so umgesetzt werden kann, hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab. Die Lage wird in den kommenden Wochen nach wie vor volatil bleiben

 

Da die Busunternehmen derzeit vor einer ungewissen Zukunft stehen und die Rettungsschirme der Bundes- und Landesregierung derzeit noch in Verhandlung sind, ist es momentan schwierig, von den Busunternehmen belastbare Leistungs- und Preisangebote zu erhalten bzw. zu verhandeln. Verlässliche Aussagen zu den Rettungsschirmen sind nicht vor Ende Mai zu erwarten. Nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus betrieblichen Gründen befürworten die Busunternehmen eine Umsetzung der Neukonzeption zum regulären Fahrplanwechsel im Dezember, da sie die Zeit nach Schuljahresbeginn benötigen, um ihre Dienst- und Umlaufpläne zum Personal- und Fahrzeugeinsatz anhand der neuen Rahmenbedingungen zu optimieren. Die geänderten Rahmenbedingungen wie beispielswiese Entzerrung von Lastspitzen, Erforderlichkeit größerer Fahrzeugkapazitäten zur Einhaltung von Abstandsregeln, ggf. Verschiebung von Nachfragepotenziale, ggf. Finanzierungslücken machen eine Überprüfung des Neukonzeption erforderlich.

 

Seitens der Stadtwerke Leonberg wird ein Umsetzungszeitpunkt der ÖPNV-Neukonzeption zum Fahrpanwechsel am 13.12.2020 befürwortet. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die finanziellen Dimensionen auf Einnahmen- und Ausgabenseiten bekannt sein und insbesondere seitens des Landkreises die erforderlichen Finanzierungszusagen vorliegen. Die notwendigen Aufwendungen und Erträge können dann im Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Leonberg sowie die Liquiditätssicherung im Haushaltsplanentwurf 2021 berücksichtigt werden. Die verliebenden 18 Kalendertage des Jahres 2020 können ohne Nachträge im Wirtschaftsplan Stadtwerke bzw. Haushaltsplan finanziert werden. Die Synchronisierung der Zeitpunkte ergibt zudem weitere Synergieeffekte beim Aufwand für den Austausch der Fahrpläne an den Haltestellen sowie bei der Einrichtung neuer Haltestellen und der erforderlichen Werbemittel (Linienfahrpläne etc.)

 

Deshalb wird in Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart und den Busunternehmen OVR und Kappus vorgeschlagen, die 2. Stufe der ÖPNV-Neukonzeption des Stadtverkehrs Leonberg zum regulären Fahrplanwechsel Mitte Dezember (13.12.) umzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

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