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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Aufstockung der 80%-Stelle für einen Verkehrsplaner in der Stabstelle für innovative und intermodale Mobilität auf eine Vollzeitstelle (100%) wird genehmigt.
  2. Die Befristung wird aufgehoben.
  3. Die Änderung wird im Stellenplan zum Haushaltsplanentwurf 2021 berücksichtigt.
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Sachverhalt

In der Stabsstelle für innovative und intermodale Mobilität sind derzeit insgesamt 80% Stellenanteile nicht besetzt (50% Stelle 1-O-AS-61-02 (befristet bis 2022), 30% der Stelle 1-O-AS-61-04 (gekoppelt an die Ortsvorsteherstelle Warmbronn bis 2024). Diese Stellenanteile wurden vor kurzem befristet ausgeschrieben. Aus den neun eingegangenen Bewerbungen hat die Verwaltung nur einen Bewerber für geeignet gehalten.

Der Grundsatz des Gemeiderates ist, dass sich mehrere Bewerber vorstellen sollten. Die Mitglieder des Planungsausschusses wurden deshalb angefragt, ob sie einer Vorstellung des einen Bewerbers zustimmen – dies wurde mehrheitlich abgelehnt.

Im Rahmen dieser Anfrage wurde von verschiedenen Fraktionen angeregt, bei einer erneuten Ausschreibung der Stelle  eine 100%-Stelle auszuschreiben. Darin wurden bessere Erfolgsaussichten gesehen, geeignete Bewerber/innen zu bekommen.

Dieser Vorschlag wird in dieser Vorlage aufgegriffen.

Die Stabstelle für innovative und intermodale Mobilität ist derzeit folgendermaßen aufgestellt:

 

Stellenanteil (Soll)

Stellenanteil (Ist)

Qualifikationen

Bemerkung

50%

50%

Diplom-Verwaltungswirt und

M.Sc Bauingenieurwesen, Mobilität/ÖPNV (Abschluss 11/2020)

50% Ortsvorsteherin

70%

70%

Diplom-Verwaltungswirt

30% Ortsvorsteher

100%

100%

M Sc Umweltschutztechnik

 

100%

80%

Stadt- oder Verkehrsplaner

ausgeschriebene Stelle

Summe 320%

Summe 300%

 

 

 

Da die beiden vom Planungsamt zum 01.07 2019 übernommenen Personalstellen seit Dezember 2018 (17 Monate) bzw. seit Juni 2019 (11 Monate) unbesetzt sind, besteht ein dringender Nachholbedarf. Gleichzeitig sind drängende Innovationsthemen anzugehen und umzusetzen, um die für eine Mobilitätswende erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Derzeit stellt sich die Aufgabenverteilung folgendermaßen dar:

 

50%-Stelle

70%-Stelle

 (seit Dez.2019)

100%-Stelle

(seit Feb. 2020)

80%-Stelle (unbesetzt)

  • Leitung
  • Koordination
  • ÖPNV
    - Planung
    - Grundsatzfragen
    - Finanzierung
  • Mobilitätskonzept
    - Verkehrszählung
    - Siedlungs- und Verkehrsentwick-lungsplanung
  • E-Mobilitätskon-zept
    - öffentliche LIS
    - Lastmanage-ment
    - Carsharing
  • On-demand-Transportation
    - Ridepooling
    - autonomes Shuttle
  • Betriebliches Mobilitätsmanage-ment Externer
  • Umsetzung Radver-kehrskonzept (Kleinmaßnahmen)
  • Fahrradhaus
  • Fußverkehrskon-zept
    - Modellprojekt Zebrastreifen
    - Blindenleitstreifen
  • Dynamische Fahrgastinformation
  • Verkehrsrechner
    - Implementierung
    - Bedienung
    - Simulation
    - Busbeschleuni-gung
    - verkehrsabhän-gige Signalisierung
  • Regionale Mobili-tätsplattform
  • Projektsteuerung/Baustellenmanagement Externer
    - ehemals  B 295
    - L 1136 (Hang-rutsch)
    - Füllerkreisel
  • Wegweisungs-konzept
  • Dynamisches Parkleitsystem
  • Haushaltsplanung
  • Fördermittel-akquise
  • Umsetzung Radverkehrs-konzept (Großmaß-nahmen)
  • Radschnellverbin-dungen
  • Konzeption Anwohnerparken/
    Parkraummanage-ment
  • Entwurfsplanung von Verkehrsan-lagen
  • Verkehrliche Gutachten in BPlanverfahren

 

Eine Aufstockung der Stellenausstattung der Stabstelle Mobilität wird als notwendig erachtet, da Rückstände aufgearbeitet und Innovationsthemen angegangen werden müssen. Damit die Aufgaben künftig gleichmäßiger verteilt werden können, bedarf auf der zu besetzenden Stelle einer qualifizierten und erfahrenen Person. Die bisherigen Stellenausschreibungen haben gezeigt, dass zum einen die Befristung und zum anderen der Stellenumfang ein Hemmnis darstellen, qualifizierte und erfahrene Bewerber/innen zu bekommen.

 

Beim Anforderungsprofil der Bewerber/innen liegt bei den fachlichen Voraussetzungen die Gewichtung vorrangig in der Planung und dem Entwurf von Verkehrsanlagen, wie beispielsweise, Kreisverkehre, Querungshilfen, Zebrastreifen, Radwegen, Haltestellen und Parkbuchten sowie in der Ausschreibung und Steuerung externer Fachbüros.

Bei den persönlichen Voraussetzungen werden besonders die berufliche Erfahrung, fundierte Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht sowie ein sicherer Umgang mit AutoCAD/Gis-Anwendungen gewichtet.

Der in 2020 entstehende Mehraufwand bei den Personalkosten kann über das Gesamtbudget und die lange Vakanz der Stelle gedeckt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Querbudget Personal

Kostenstelle 51100060

2020

 

0

Kein zusätzlicher Finanzbedarf, weil die Stelle mehrere Monate nicht besetzt war.

Querbudget Personal

Kostenstelle 51100060

2021ff

 

+13.000

Gesamtkosten für die Stelle pro Jahr 65.000 Euro

 

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