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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/111
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenrechtliche Entwidmung eines öffentlichen Weges Höhe Gebäude Dittissee 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Oberbürgermeister; Kämmereiamt; Beteiligungsmanagement; Stadtplanungsamt; Dezernat III; Abteilung Steuern, Grundstücksverkehr und Forst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Ein öffentlich gewidmeter Weg kann nach § 7 Straßengesetz eingezogen werden, wenn er für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.
Das Flurstück 4179/2 ist als öffentlicher Weg gewidmet und steht damit dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Der Weg wird seit vielen Jahren alleinig von Herrn Hans-Georg Schwarz, Dittissee 1 in Leonberg als Zufahrt zu seinem Grundstück genutzt. Auch erforderliche Instandhaltungsarbeiten wurden von ihm durchgeführt. Dieses Flurstück soll an Herrn Schwarz veräußert werden.
Als Tausch sollen im Zuge der Gewerbegebietsentwicklung Carl-Zeiss-Straße im Rahmen des erforderlichen Grundstückserwerbs zwei Grundstücke von Herrn Schwarz erworben werden (Flste. 3859 und 3860).
Nach § 13 Abs. 1 S. 1 Straßengesetz ist der Gebrauch öffentlicher Wege jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb des verkehrlichen Umfangs gestattet.
Die materiellen Voraussetzungen zur Einziehung liegen vor, da dieser Weg für die Allgemeinheit entbehrlich ist. Eine Stellungnahme der Rettungsdienste oder Ver- bzw. Entsorger ist hier nicht erforderlich, da die Erschließung desGrundstücks anderweitig gesichert ist.
Aufgrund der Tatsache, dass dieser Weg seit jeher nur von Herrn Schwarz genutzt und auch instand gehalten wird, bestehen seitens der Stadtverwaltung Leonberg keine Bedenken gegen die Einziehung und Entwidmung dieses Grundstücks. Nach Abschluss eines solchen Verfahrens wäre die Stadt Leonberg nicht mehr Träger der Straßenbaulast.
Öffentliche Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
Die Absicht zur Einziehung dieses Grundstücks wurde im Amtsblatt Nr. 2 am 22.01.2020 veröffentlicht. Einwendungen gegen diese Einziehung lagen uns bis 24.04.2020 nicht vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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179,6 kB
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