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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insb. Neuköllner Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Regelmäßig wird angeregt, im öffentlichen Raum Kameras anzubringen, um Kriminalität oder Ordnungswidrigkeiten - wie Vermüllungen - zu vermeiden („Abschreckung“) bzw. um diese ahnden zu können. Aktuell wurde insbesondere auf den Neuköllner Platz hingewiesen.
Die Überwachung des öffentlichen Raums ist gem. § 21 Abs. 3 PolG BW nur dann rechtmäßig, "wenn sich die Kriminalitätsbelastung an den entsprechenden Örtlichkeiten deutlich von der im übrigen Gemeindegebiet abhebt." Es muss überdies nachgewiesen werden können, dass an diesen Örtlichkeiten künftig mit weiteren Straftaten (d. h. nicht nur mit Ordnungswidrigkeiten!) zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund hat das Ordnungsamt den Sachverhalt geprüft und das Polizeirevier um Übermittlung der Straftaten, die Auswirkung auf die Wahrnehmung der Sicherheit im öffentlichen Raum haben und somit im Sinne der angedachten Kameraüberwachung wären, gebeten.
Die polizeiliche Auswertung der in den Jahren 2016 - 2019 festgestellten Straftaten in Leonberg (Gesamtzahl wie Anzahl am Neuköllner Platz) stellt sich wie folgt dar:
Rohheitsdelikte
Bei Rohheitsdelikten handelt es sich größtenteils um Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzungs- und Raubdelikte) und gegen die persönliche Freiheit (z. B. Bedrohung, Nötigung).
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Tatort |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
|
LEO - Gesamt |
178 |
135 |
127 |
160 |
|
Neuköllner Platz |
13 |
8 |
14 |
5 |
Aggressionsdelikte
Aggressionsdelikte umfassen Straftaten der Gewaltkriminalität (z. B. einfache Körperverletzungsdelikte), die nicht als Rohheitsdelikt eingestuft wurde sowie Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen.
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Tatort |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
|
LEO – Gesamt |
115 |
81 |
93 |
122 |
|
Neuköllner Platz |
10 |
6 |
13 |
2 |
Rauschgiftdelikte
|
Tatort |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
|
LEO-Gesamt |
83 |
103 |
124 |
124 |
|
Neuköllner Platz |
2 |
4 |
8 |
4 |
Zusammenfassend stellen Polizeirevier und Ordnungsamt fest, dass es sich beim Neuköllner Platz um keinen Kriminalitätsschwerpunkt in Leonberg handelt.
Im Übrigen ist es sogar so, dass die polizeiliche Kriminalstatistik keinerlei Kriminalitätsschwerpunkte in Leonberg feststellt lassen - der Stadtpark und Skateranlage weisen z.B. bei den Rohheits- und Aggressionsdelikten durchweg eine geringere Fallzahl auf.
Aus Sicht von Polizeirevier und Ordnungsamt sind daher die rechtlichen Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 PolG BW für eine Kamerainstallation und Videoüberwachung eindeutig nicht gegeben.
