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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                   Von der Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 zum Stichtag 31.03.2020 und der Hochrechnung zum 31.12.2020 mit einem prognostizierten Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -5,6 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
  2.                   Von der prognostizierten Entwicklung der Verschuldung zum 31.12.2020 auf 91,8 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
  3.                   Von der prognostizierten Reduzierung der Liquiden Mittel zum 31.12.2020 auf 12,7 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
  4.                   Von der Abplanung der in Anlage 6 von den Fachämtern gemeldeten Investitionen wird Kenntnis genommen.
  5.                   Vor dem Hintergrund der schwer absehbaren weiteren haushaltswirtschaftlichen Entwicklung auf der Ertrags- und Aufwandsseite infolge der Corona-Krise schlägt die Verwaltung vor, eine Haushaltskommission zu bilden, vorzugsweise identisch mit dem Finanz- und Verwaltungsausschuss.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

  1. Zusammenfassung des Sachverhalts

Zum Stichtag 31.03.2020 wird sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis von 3.004 TEUR in der Hochrechnung zum 31.12.2020 um 8.595 TEUR auf einen Fehlbetrag von rund -5.591 TEUR verschlechtern, das Gesamtergebnis reduziert sich auf rund 1.377 TEUR.

 

Im Berichtszeitraum (01.01.2020 bis 31.03.2020) verringert sich die Verschuldung um 1,5 Mio. EUR von 78,5 Mio. EUR auf 77 Mio. EUR.

 

Die Gesamtverschuldung im Kernhaushalt wird – sofern keine weiteren Projekte abgeplant werden (vgl. Anlage 6) - zum 31.12.2020 auf rund 91,8 Mio. EUR prognostiziert und damit um 0,4 Mio. EUR weniger als im Haushaltsplan 2020 vorgesehen.

 

  1. Ziele der Maßnahme

 

Zeitnahe Information der Gremien über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres und Beschlussfassung über Maßnahmen und Schritte zur Haushaltskonsolidierung im Haushaltsjahr 2020 und im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2021 ff.

  1. Sachverhalt/Sachstand

Mit dem vorliegenden Finanzbericht zum 31.03.2020 informiert die Verwaltung zum einen über die bisherige Entwicklung des Haushaltsjahres 2020. Zum anderen erfolgt unter Berücksichtigung der bereits bekannten wesentlichen Veränderungen eine Hochrechnung zum 31.12.2020 und damit eine vorläufige Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2020.

 

Insgesamt ist in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der derzeit bekannten und zu erwartenden Veränderungen von einer Ergebnisverschlechterung beim ordentlichen Ergebnis zum Jahresende um rund -8.595 TEUR auszugehen. Im Haushaltsplan ist ein positives ordentliches Ergebnis von 3.004 TEUR veranschlagt, dieses verringert sich auf einen Fehlbetrag von -5.591 TEUR.

 

Beim Gesamtergebnis (ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis) ist trotz der Verschlechterung um rund -8.595 TEUR ein positives Ergebnis von rund 1.377 TEUR zu erwarten.

 

Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverschlechterung sind:

 

  • Erträge aus der Gewerbesteuer (-7.400 TEUR): Seit Anfang März werden vermehrt und mit steigender Tendenz Herabsetzungsanträge bezüglich den Vorauszahlungen der Jahre 2020 ff beim Finanzamt gestellt, die zu Neufestsetzungen für die Jahre 2020 ff führen. Die Hochrechnung zum 31.12.2020 basiert auf den bis Ostern 2020 von der Steuerabteilung erfassten Korrekturen.

 

  • Erträge aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer (-1.302 TEUR) und an der Umsatzsteuer (-549 TEUR): Auf Grund Kurzarbeit und Betriebsschließungen ist davon auszugehen, dass sich auch die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer reduzieren werden. Erste Zahlen werden frühestens mit der Mai-Steuerschätzung vorliegen. Die Verwaltung hat die Ansätze in der Hochrechnung vorläufig um   -4,2 % reduziert. Dies entspricht dem prognostizierten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts.

 

  • Erträge aus der Vergnügungssteuer (-450 TEUR): Auf Grund der Betriebsschließungen und der noch nicht bekannten Wiederinbetriebnahme ist im Haushaltsjahr 2020 mit einem Rückgang bei der Vergnügungssteuer zu rechnen. Die Verwaltung ist in der Hochrechnung von der Annahme ausgegangen, dass sich die Erträge anteilig um ein Quartal verringern werden.

 

  • Gebührenerträge für öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Bäder, Kindertageseinrichtungen, Volkshochschule und Jugendmusikschule (-681 TEUR): Berücksichtigt sind die fehlenden Erträge für den Monat April und auch in Teilbereichen Gebührenrückerstattungen für den Monat März. Je nachdem wie lange die öffentlichen Einrichtungen weiter geschlossen sein werden, werden sich die Ausfälle bei den Gebühren weiter um voraussichtlich 600 bis 700 TEUR je Monat erhöhen.

 

 

Auch wenn viele öffentliche Einrichtungen geschlossen sind, werden die Fixkosten (z.B. Personalaufwendungen, Mieten und Pachten) weiter zu den im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen führen. Mit hohen Einsparungen bei den Betriebskosten ist derzeit nicht zu rechnen.

 

Des Weiteren ist derzeit noch nicht bekannt, wie das Land die kommunalen Haushalte weiter entlasten wird. Aus der Soforthilfe des Landes für die Kommunen in Höhe von 100 Mio. EUR hat die Stadt Anfang April 328 TEUR als allgemeine Finanzzuweisung erhalten. Angesichts der zu erwartenden Ertragsausfälle und Mehraufwendungen kann es sich hierbei nur um eine erste Rate handeln. Pauschale Finanzzuweisungen werden im Gegensatz zu einer Spitzabrechnung zu keiner vollständigen Refinanzierung führen.

 

Die negative Entwicklung der Ergebnisrechnung wirkt sich in voller Höhe auf die Finanzrechnung aus.

 

Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung fällt um rund 8.595 TEUR geringer aus und sinkt von geplant 12.817 TEUR auf 4.222 TEUR. Damit reicht der Zahlungsmittelüberschuss nicht aus, um die mit 5.320 TEUR veranschlagten Auszahlungen zur Tilgung der Kreditverpflichtungen zu leisten. Die Differenz von 1.098 TEUR ist aus dem Zahlungsmittelbestand (= liquide Mittel) zu finanzieren.

 

Die Verschlechterung in der Hochrechnung ist überwiegend bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus und der Schließung der öffentlichen Einrichtungen. Ein frühzeitiges Gegensteuern durch Einschnitte in die Mittelbewirtschaftung ist dringend geboten, auch im Hinblick auf die Haushaltsjahre 2021 ff.

 

Von Seiten der Kämmerei wurden im Rahmen der Haushaltssteuerung folgende Maßnahmen veranlasst:

 

  • Die Abfrage zum Finanzbericht bei den Ämtern wurde auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur Ausbreitung des Coronavirus erweitert. In den Anlagen 5 und 6 wurde vermerkt, soweit die Abweichungen der aktuellen Situation zugerechnet werden müssen (vgl. Spalte „CV“).

 

  • Für alle Aufwendungen, die auf Grund des Coronavirus entstehen, wurde eine eigene Kostenstelle „12809999 Corona-Virus“ angelegt. Auf dieser Kostenstelle werden alle Aufwendungen gebucht, die für Maßnahmen entstehen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen (z.B. Maßnahmen des Arbeitsschutzes). Ziel ist zum einen die Trennung der Corona-bedingten Aufwendungen von den im Haushaltsplan vorgesehenen Verwaltungsaufwendungen und Ermittlung der dadurch entstehenden Mehraufwendungen. Zum anderen soll im Falle einer Kostenerstattung durch Bund und Land die Abrechnung durch die zentrale Verbuchung erleichtert werden.

 

  • Allen Ämtern wurde ein Excel-Dokument zur Verfügung gestellt, um alle Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen, die auf Grund der aktuellen Situation getroffen werden, zu dokumentieren. Damit soll gewährleistet werden, dass z.B. Entscheidungen über die Aussetzung von Zahlungseinzug oder von Mehraufwendungen nach Ende der Coronakrise auch abschließend geprüft und bearbeitet werden und so kein Schaden entsteht.

 

  • Bereits zu Beginn des Haushaltsjahres wurden in SAP nur 90 % der Mittel im Ergebnishaushalt frei gegeben. Diese Mittelsperre wurde insgesamt auf einen Betrag von 10 Mio. EUR erhöht. Durch diese Sperre meldet SAP frühzeitig, dass Mittel ausgeschöpft sind. Letztendlich müssen aber noch Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossen werden, z.B. Verzicht auf Veranstaltungen oder die Durchführung von Maßnahmen.

 

 

3.1.1 Gesamtergebnisrechnung zum 31.03.2020 und Hochrechnung zum 31.12.2020

 

 In Tausend Euro*

Plan anteilig

01.01.-31.03.2020

Ergebnis zum 31.03.2020

Hochrechnung zum 31.12.2020

Ordentliche Erträge

37.360

                     25.656

140.069

Ordentliche           

Aufwendungen

-36.609

                    -32.694

-145.661

Ordentliches          

Ergebnis

751

                       -7.037

-5.591

Sonderergebnis

1.742

                               0

6.968

Gesamtergebnis

2.493

                        -7.037

                    +1.377

*Rundungsdifferenzen bei Rundung auf Tausend Euro sind in den Tabellen möglich.

 

Die Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum Stichtag 31.03.2020 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung zum 31.03.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 1). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2019 und 2020, jeweils zum Stichtag 31.03., enthalten.

 

Die Erträge verringern sich im Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2020 um rund 11.704 TEUR, die Aufwendungen fallen um rund 3.915 TEUR geringer aus. Dadurch verringert sich das anteilige ordentliche Ergebnis um 7.788 TEUR auf -7.037 TEUR.

 

Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2020 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 3). Die detaillierte Aufstellung der einzelnen voraussichtlichen Änderungen zum Jahresende ist der Anlage 5 „Ergebnisrechnung, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2020“ zu entnehmen.

 

In der Prognose ist von einer Verschlechterung der Erträge um rund 9.371 TEUR und geringeren Aufwendungen um rund 776 TEUR auszugehen. Das ordentliche Ergebnis sinkt um 8.595 TEUR auf -5.591 TEUR, das Gesamtergebnis auf +1.377 TEUR.

 

 

3.1.2 Gesamtfinanzrechnung zum 31.03.2020 und Hochrechnung zum 31.12.2020

 

In Tausend Euro

Plan anteilig

01.01.-31.03.2020

Ergebnis zum 31.03.2020

Hochrechnung zum 31.12.2020

Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit

36.883

26.404

                      138.162

Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit

-33.679

-31.915

                     -133.940

Zahlungsmittel-

Überschuss/-bedarf

3.204

-5.511

                          4.222

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.991

111

                        23.770

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-12.649

-4.522

                       -49.972

Saldo aus Investitionstätigkeit

-6.658

-4.411

                       -26.202

In Tausend Euro

Plan anteilig

01.01.-31.03.2020

Ergebnis zum 31.03.2020

Hochrechnung zum 31.12.2020

Einzahlungen aus Kreditaufnahme

4.775

0

                        18.670

Einzahlungen aus kurzfristigen Darlehen

0

1.000

                     1.000

Auszahlungen für Kredittilgung

-1.330

-1.491

                         -5.320

Auszahlungen für kurzfristige Darlehen

0

-1.000

                         -1.000

Saldo aus Finan-

zierungstätigkeit

3.445

-1.491

                        13.350

 

Die Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum Stichtag 31.03.2020 ist in der Übersicht „Finanzrechnung zum 31.03.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 2). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2019 und 2020, jeweils zum Stichtag 31.03., enthalten.

 

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringern sich im Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2020 um rund 10.479 TEUR, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit fallen um rund 1.764 TEUR geringer aus. Dadurch verringert sich der Zahlungsmittelüberschuss um 8.716 TEUR auf -5.511 TEUR.

 

Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum 31.12.2020 ist in der Übersicht „Finanzrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 4).

 

In der Finanzrechnung wirken sich zum einen die Änderungen der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung aus. Die Veränderungen führen zu einem höheren oder geringeren Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung. Die vorliegende Hochrechnung geht von einer Reduzierung des Zahlungsmittelüberschusses um 8.595 TEUR von 12.817 TEUR auf 4.222 TEUR aus.

 

Zum anderen wirken sich Änderungen bei den veranschlagten Ein- und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen auf die Finanzrechnung aus. Die Verwaltung geht bei den Investitionsmaßnahmen davon aus, dass die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 194  TEUR sinken und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um rund 624 TEUR geringer ausfallen werden (vgl. Anlage 6 „Investitionen, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2020“).

 

Die Ein- und Auszahlungen für kurzfristige Darlehen an die Eigenbetriebe und Gesellschaften der Stadt werden zum Jahresende unter der lfd. Nr. 33 „Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbare Vorgängen für Investitionen“ und lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ geführt.

 

Die Änderung des Saldo aus Investitionstätigkeit wirkt sich auf die Höhe der Kreditaufnahme in Höhe von 430 TEUR aus. Die Liquidität ist nach wie vor gut. Jedoch muss auf Grund der Ergebnisverschlechterung davon ausgegangen werden, dass eine Kreditaufnahme in 2020 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erstmals seit 2016 wieder wie geplant erforderlich sein wird.

 

 

 

 

 

3.1.3 Entwicklung der Liquidität

 

      Stand der Liquiden Mittel zum 01.01.2020      21.371.043 EUR

 

      Stand der Liquiden Mittel zum 31.03.2020                        10.652.988 EUR

 

      Voraussichtlicher Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2020    12.741.311 EUR

 

Der Stand der Liquidität war zum Jahresanfang 2020 um rund 2,4 Mio. EUR höher war als geplant. Auf Grund der prognostizierten Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 entfällt die Entnahme aus der Liquidität in der Hochrechnung mit 8.630 TEUR um 8.595 TEUR höher aus als geplant.

 

3.1.4 Entwicklung des Schuldenstandes

 

Stand der Schulden zum 01.01.2020                  78.480.197 EUR

Einzahlungen aus Kreditaufnahme                                        0 EUR

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten (IST)                                  1.491.144 EUR

Schuldenstand zum 31.03.2020                  76.989.053 EUR

 

Die Auszahlungen für Kredite sind Teil der Finanzrechnung und in Anlage 2, lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ dargestellt.

 

Für Kreditzinsen wurden bis 31.03. insgesamt 341 TEUR aufgewendet. Die Zinsen für Darlehen sind Teil der Ergebnisrechnung und in Anlage 1, lfd. Nr. 16 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.

 

Stand der Schulden zum 01.01.2020                    78.480.197 EUR

voraussichtliche Einzahlungen aus Kreditaufnahme                                    18.669.800 EUR

voraussichtliche Auszahlungen zur Tilgung von Krediten                      5.320.000 EUR

Voraussichtlicher Stand der Schulden zum 31.12.2020                         91.829.997 EUR

Voraussichtliche Veränderung (Nettoneuverschuldung)                              13.349.800 EUR

 

 

4. Fazit

 

Die Corona-Krise bedeutet für den städtischen Haushalt eine noch nie da gewesene Sondersituation, deren Gesamtvolumen derzeit gar nicht abschätzbar ist. Dies betrifft auch den gesamten Zeithorizont der krisenbedingten finanzwirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Feststellbar ist, dass sich die Corona-Krise im Wesentlichen auf den Ergebnishaushalt auswirkt:

 

  • Erhebliche Ausfälle bei den Erträgen aus Steuern, Finanzzuweisungen, Gebühren und Entgelten.
  • Nahezu unveränderte Ausgabensituation (z.B. Personalkosten, Vorhaltekosten der öffentlichen Einrichtungen).
  • Die ungewisse Situation auf den Immobilienmärkten lässt ein Nichterreichen des Sonderergebnisses befürchten.

 

Für den Finanzhaushalt hat das folgende Konsequenzen:

 

  • Erheblich reduzierte Liquiditätszufuhr aus dem Ergebnishaushalt.
  • Geplante Grundstückverkäufe werden möglicherweise nicht realisiert.

 

Die Abweichungen im Ergebnishaushalt zum Stichtag 31.03.2020 führen im ordentlichen Ergebnis zu einem Fehlbetrag in Höhe von -5.591 EUR. Der Fehlbetrag liegt bei 3,8 % der veranschlagten ordentlichen Aufwendungen. Dem Fehlbetrag steht ein positives Sonderergebnis von 6.968 TEUR gegenüber, so dass das Gesamtergebnis insgesamt noch positiv mit 1.377 TEUR abschließt. Im Jahresabschluss wird der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Aktuell ist davon auszugehen, dass die Investitionsauszahlungen fast planmäßig fließen werden und dadurch auch die Kreditermächtigung fast vollständig ausgeschöpft wird.

 

Die seit Jahren gute Liquidität wird durch die Verschlechterung des Ergebnishaushalts deutlich reduziert, jedoch ist diese auch in der vorliegenden Prognose nach wie vor ausreichend.

 

Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern, sind bereits jetzt Maßnahmen zur finanzwirtschaftlichen Sicherung des städtischen Haushalts zu ergreifen.

 

Insgesamt ist derzeit nicht davon auszugehen, dass ein Nachtragshaushalt nach § 82 Gemeindeordnung aufgestellt werden muss. Der prognostizierte Fehlbetrag ist nicht erheblich und kann durch Entnahme aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Auf Grund der für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts vorgegebenen Fristen ist es auch zu spät, diesen erst im Herbst aufzustellen und zu beschließen. Deshalb muss bereits jetzt entschieden werden, welche Maßnahmen zur finanzwirtschaftlichen Sicherung des städtischen Haushalts getroffen werden, um weiteren Verschlechterungen entgegen zu wirken.

 

Von einer Haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung rät die Verwaltung ab, vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Flexibilität und der Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten.

 

 

Bildung einer Haushaltskommission:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung einer Haushaltskommission. Auch im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2021 und die Auswirkungen der Corona-Krise auf die nachfolgenden Haushaltsjahre ist die Einrichtung einer solchen Haushaltskommission dringend geboten. Dabei sind auch die im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 vom Regierungspräsidium Stuttgart aufgestellten Vorgaben umzusetzen:

  • Die Entwicklung des Ergebnishaushalts ist in den Fokus zu stellen.
  • Die Prüfung der Unabweisbarkeit von Maßnahmen unter Beachtung der Folgekosten und einer klaren Prioritätensetzung.

 

Eigenbetriebe

 

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Umsetzung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe. Dies wird in einer gesonderten Drucksache dargestellt.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2020 werden nachfolgend erläutert.

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Anlagen

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