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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendsozialarbeit an den Grundschulen und an der Pestalozzischule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beteiligtes Amt:
- Personalabteilung; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.05.2020
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Beschlussvorschlag
- Dem vorliegenden Konzept und der damit verbundenen Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen von 1,5 VZÄ auf insgesamt 3,5 VZÄ wird zugestimmt. Bei Umsetzung des Konzepts ab September 2020 belaufen sich die Kosten nach Abzug der Förderung durch den KVJS in diesem Haushaltsjahr auf zusätzlich 44.783 Euro. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2020 mit Sperrvermerk bereit gestellt. Der Sperrvermerk wird aufgehoben.
- Die schulübergreifende 100 %-Stelle Schulsozialarbeit an den Grundschulen Spitalschule, Gebersheim, Warmbronn und Sophie-Scholl-Schule wird dem städtischen Stadtjugendreferat ab 01.09.2020 zugeordnet. Die Stelle wird im städtischen Stellenplan 2020 geschaffen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Träger der Jugendsozialarbeit stellten ihre Arbeit am 30.09.2019 (Vorlage 2019/191) im Jugendausschuss vor. Es wurde u. a. aufgezeigt, dass die zum Schuljahr 2018/2019 eingeführte Schulsozialarbeit an Grundschulen und an der Pestalozzischule gut angenommen wird und ein hoher Bedarf zu verzeichnen ist.
Der Stadtjugendreferent führt zudem in regelmäßigen Abständen Zielvereinbarungsgespräche mit den einzelnen Schulleitungen und den Trägern der Jugendsozialarbeit durch. Auch in diesen Gesprächen wurde der Bedarf an weiteren Stellenanteilen angesprochen. Es wurde deutlich, dass die Anfragen an Klassenprojekte und die zahlreichen (Wegweiser-)Beratungen die Präsenzzeiten der Schulsozialarbeiter*innen in den jeweiligen Ganztagsgrundschulen übersteigen.
Insbesonders die sogenannten „Springerstelle“ für die Halbtagsgrundschulen, die zu 0,25 VZÄ an die Mörikeschule angegliedert ist, wird den Anfragen der Schulen nicht gerecht. Die Schulsozialarbeiterin kann an den vier „Halbtagsgrundschulen“ aus Zeitgründen nahezu ausschließlich Unterstützung in Projekten anbieten. Die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Klassenprojekte sind mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden.
Darüber hinaus ist die innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit mit dem Stellenanteil von 0,25 VZÄ nicht umzusetzen. Gerade diese Arbeit ist oft ein Schlüsselpunkt in der Arbeit mit Kindern. Die persönlichen Kontakte zur Schulsozialarbeiterin bauen Vertrauen auf und erleichtern Besuche und Gespräche z. B. im Jugendhaus, in der Familie oder auch die Teilnahme an Unterstützungsangeboten.
Die Angebote der Jugendarbeit und der Beteiligung nach § 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg richten sich in Leonberg derzeit fast ausschließlich an Jugendliche. Der Aspekt der Beteiligung von jüngeren Altersgruppen an Gestaltungsprozessen soll konzeptionell in die Jugendsozialarbeit an Grundschulen aufgenommen werden, die umfassenden Kontakt zu dieser Zielgruppe hat.
Das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit an Grundschulen stellt sich wie folgt dar:
- Pädagogische Zusammenarbeit mit bzw. Beratung von Lehrkräften und Eltern, „Wegweiserberatung“, Vermittlung von Unterstützungsangeboten und Hilfen
- Durchführung von Klassenprojekten
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und Durchführung von Projekten
- Sozialraumbezogenes Arbeiten, innerschulische und außerschulische Vernetzung
- Beteiligungsverfahren für Kinder
Unter Berücksichtigung der genannten Bedarfslagen schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen der Leonberger Grundschulen und der Pestalozzischule folgende Stellenanpassungen zum Schuljahr 2020/21 vor:
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IST |
SOLL |
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August-Lämmle-Ganztagsgrundschule |
25 % |
50 % |
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Ganztagsgrundschule Höfingen |
25 % |
50 % |
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Ganztagsgrundschule Mörikeschule |
25 % |
50 % |
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Ganztagsgrundschule Schellingschule |
25 % |
50 % |
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Grundschule Spitalschule |
25 % (Schwerpunkt Projektarbeit) |
100 % |
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Grundschule Gebersheim |
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Grundschule Warmbronn |
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Grundschule Sophie-Scholl-Schule |
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SBBZ Pestalozzischule (Sonderpäd. Beratungs-und Bildungszentrum) |
25 % |
50 % |
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Gesamt |
1,5 VZÄ |
3,5 VZÄ |
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Detaillierte Aufstellung der Kosten |
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1,5 VZÄ |
3,5 VZÄ |
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Personalkosten für das Haushaltsjahr 2021 |
105.000 Euro |
245.000 Euro |
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Erhöhung des Vewaltungs- und Sachkostenanteils für die Träger |
15.750 Euro |
36.750 Euro |
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Pädagogische Mittel |
3.750 Euro |
10.500 Euro |
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Landesförderung |
- 25.050 Euro |
- 58.450 Euro |
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Aufwand 2021 |
99.450 Euro |
233.800 Euro |
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anteilige Kosten für das Haushaltsjahr 2020 (September bis Dezember, Inkl. Förderung) |
bisher 33.150 Euro |
mit Aufstockung 77.933 Euro (Differenz 44.783 Euro) |
Die Stellenerhöhungen an der August-Lämmle-Schule, an der Pestalozzischule und der Grundschule Höfingen werden dem jeweils an der Schule verantwortlichen Jugendhilfeträger zugeordnet (Jugendhaus Leonberg e. V., Waldhaus gGmbH und Verein für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e. V.); sie sind auch dort sozialraumbezogen tätig. Die Träger haben im Vorfeld signalisiert, die Erhöhung des Deputats wahrnehmen zu können.
Den „Halbtagsgrundschulen“ (Spitalschule, GS Gebersheim, GS Warmbronn und Sophie-Scholl-Schule) werden zusammen 1,00 VZÄ zugeordnet. Die Stelle ist sozialraumübergreifend tätig und soll zusammen mit dem Stadtjugendreferat eine Kinderbeteiligung nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg § 41a aufbauen. Die Stelle soll aus Steuerungsgründen an das Stadtjugendreferat angegliedert werden.
Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS)
Die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen durch den KVJS ist am 31.12.2019 ausgelaufen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg überprüft derzeit die Förderrichtlinien. Es ist zu erwarten, dass der Förderbetrag pro VZÄ bei 16.700 Euro bestehen bleibt und bestehende Stellen weiter gefördert werden. Unklar ist, in welchem Umfang neu zu schaffende Stellen gefördert werden und ob die komplette Förderung „Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“ nach Ablauf der vorgesehenen Geltungsdauer (31.12.2024) weitergeführt wird.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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362000005 – 43180000 Schulsozialarbeit – Zuschüsse an übrige Bereiche |
2020 |
373.700 Euro |
44.783 Euro |
Verfügbares Budget zzgl. Sperrvermerk mit 150.000 €. Die Personalkosten der zugeordneten Stelle des Stadtjugendreferats werden aus dem Sperrvermerk gedeckt und dem Personalbudget zugewiesen. |
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362000005 – 31410000 Schulsozialarbeit – Zuweisungen, Zuschüsse lfd. Zwecke Land |
2020 |
79.300 Euro |
25.050 Euro |
Förderung KVJS |
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362000005 – 43180000 Schulsozialarbeit – Zuschüsse an übrige Bereiche |
2021 |
363.800 Euro |
233.800 Euro |
Förderbedarf bei 3,5 VZÄ |
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362000005 – 31410000 Schulsozialarbeit – Zuweisungen, Zuschüsse lfd. Zwecke Land |
2021 |
79.300 Euro |
58.450 Euro |
Förderung KVJS bei 3,5 VZÄ |
