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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Bericht der Projektgruppe Integration der Bäderbetriebe in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg wird Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beschließt, die Bäderbetriebe zum 1. Januar 2021 als eigenständige Sparte in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zu integrieren. Das gesamte Anlagevermögen  und das in den Bäderbetrieben beschäftigte Personal werden auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg übertragen.
  3. Das Anlagevermögen der Bäderbetriebe von voraussichtlich  24,7 Mio. Euro wird in Form einer Erhöhung der Rücklage der Stadt Leonberg in die Bilanz der Stadtwerke eingebracht. Zur Sicherung der Liquidität der Stadtwerke wird aus dem städtischen Haushalt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 ein Zuschuss in Höhe der zahlungswirksamen Aufwendungen der Sparte Bäderbetriebe bei den Stadtwerken Leonberg gewährt. Bezogen auf das Jahr 2020 wären dies ca. 1,7 Mio. Euro (Nettoressourcenbedarf der Bäderbetriebe rund 4 Mio. Euro). Es wird auf Dauer ein Verlustausgleich gewährt, solange die Stadtwerke Leonberg als Eigenbetrieb geführt werden und im Rahmen dessen eine eigenständige Sparte Bäderbetriebe unterhalten wird. Der Verlustausgleich erfolgt als Einlage in die Rücklagen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebssatzung und Geschäftsordnung der Stadtwerke sowie die Bädersatzung entsprechend anzupassen und nach den Sommerferien dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Dienstanweisungen und Zuständigkeitsordnungen anzupassen.
  5. Der Gemeinderat beschließt folgende Verrechnungsmodelle:

5.1 Schulen

Abrechnungsgrundlage ist zukünftig die Miete von Bahnen pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt nach gebuchten Bahnen, nicht nach tatsächlicher Nutzung. Die Schulen erhalten künftig eine Rechnung, die Abwicklung erfolgt über das im Haushalt veranschlagte Schulbudget.

5.2 Vereine

Die Vereine erhalten künftig eine Rechnung über die volle Nutzungsgebühr. Auf Antrag der Vereine erfolgt eine Kostenbeteiligung der Stadt über die Vereinsförderung. Die Zahlung an den Verein erfolgt aus dem im Haushalt veranschlagten Budget.

5.3  Volkshochschule

Das Verrechnungsmodell mit der VHS bleibt unverändert.

  1. Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung der Bäderbetriebe wird für Inhaber von Jahreskarten eine kostenlose Parkberechtigung für die Parkplätze des Hallenbades und des Freibades für die Dauer des Badeaufenthaltes ausgesprochen. Der Parkplatz Leobad beziehungsweise der Überlaufparkplatz an der Berliner Straße wird dergestalt bewirtschaftet, dass eine Parkscheibenregelung mit Parkhöchstdauer von 6 Stunden im Zeitraum Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr vorgenommen wird.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Hintergrund:

 

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.11.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption zur Ausgliederung der Bäderbetriebe (Hallenbad, Leobad, Sauna) aus der Stadtverwaltung Leonberg und Eingliederung in die Stadtwerke Leonberg zum 01.01.2021 zu erstellen und dem Gemeinderat bis Juli 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Ziel ist eine effizientere und wirtschaftlichere Führung der Bäderbetriebe durch Hebung von Synergieeffekten, um mittel- und langfristig eine Reduzierung des Abmangels zu erreichen. Die Bäderbetriebe werden künftig im steuerlichen Querverbund der Stadtwerke geführt.

 

Das Konzept wurde dem Gemeinderat am 23.07.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf Grundlage des von der Verwaltung erstellten Konzepts wurde vom Gemeinderat folgender Beschluss gefasst:

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausgliederung des Bäderbetriebs (Hallenbad, Leobad, Sauna) einschließlich Personal, Betriebsgebäude, Gebäudeflächen und technische Einrichtungen aus der Stadtverwaltung Leonberg zum 01.01.2021 in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg auf Grundlage der vorliegenden Konzeption (Anlage 1) im Lenkungsausschuss vertieft zu erarbeiten und somit eine Grundlage zur (Beschlussberatung und Beschlussfassung) Entscheidungsfindung zu erhalten.
     
  2.                Zur Vorbereitung der Ausgliederung wird eine verwaltungsinterne Projektgruppe gebildet.
     
  3.                Es wird ein Lenkungsausschuss eingerichtet. Der Gemeinderat entsendet je einen Vertreter. In den Lenkungsausschuss werden entsendet:
     

Fraktion / Gruppierung

Vertreter

Stellvertreter

DIE GRÜNEN

Prof. Ziegler, Ronald

Werbke, Sebastian

FW

Dr. Pfeiffer, Georg

Dr. Röckle, Axel

CDU

Zander, Oliver

Staubach, Elke

SPD

Pfitzenmaier, Ottmar

Schüller-Tietze Elviera

FDP

Kindermann, Kurt

Korte, David

S:ALZ / DIE LINKE

Hackert, Harald

Hutter, Gitte

 

Dem Lenkungsausschuss soll neben der Amtsleitung auch die Betriebsleitung der Bäder angehören.
 

  1.                Über das Projekt wird regelmäßig in den Sitzungen des Sozial- und Kultusausschusses sowie des Finanz- und Verwaltungsausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg berichtet.
     
  2.                Der Lenkungsausschuss nimmt nach den Sommerferien seine Arbeit auf.

 

Zusammenfassung des Projektverlaufs und der Ergebnisse:

Der Projektverlauf und die Ergebnis sind im beigefügten Schlussbericht dargestellt und in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussfassung zusammengefasst.

Sofern die Bäderbetriebe nicht in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg integriert werden, sind in diesem Fall die von der Projektgruppe und vom Lenkungsausschuss empfohlenen Änderungen umzusetzen. Dies sind:

-          Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung beim Leobad (vgl. Schlussbericht, Nr. 3.2 Parkraumbewirtschaftung)

 

-          Änderung der bestehenden Wartungsverträge beim Hallenbad und Abschluss neuer Wartungsverträge beim Leobad (vgl. Schlussbericht, 3.4 Facility Management)

 

-          Änderung der Abrechnungsmodelle mit den Schulen und den Vereinen (vgl. Schlussbericht, 3.8 Abrechnung mit Schulen, Vereinen, Volkshochschule)

 

Die Anpassung der Entgeltordnungen wurde vorgezogen und dem Gemeinderat am 28.04.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Sitzungsvorlage 2020/105).

 

Weiteres Vorgehen:

Im Hinblick auf die bereits begonnene Haushaltsplanung 2021 sowie die anstehende Planung des Wirtschaftsplans der Stadtwerke ist bei einer Umsetzung zum 01.01.2021 eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll, ist eine Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Die Dienstanweisungen und Satzungen werden erst nach Beschlussfassung über die Integration der Bäderbetriebe in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg abschließend geändert. Die Eigenbetriebssatzung soll dem Gemeinderat anschließend im Herbst 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Schlussbericht ausführlich dargestellt.

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Anlagen

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