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Anfrage in einer Sitzung - 2020/088-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Frau Staubach fragt per E-Mail vom 21.04.2020 nach, ob mit dem Insolvenzverwalter wegen der Fertigstellung des Gehweges gesprochen werde.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Das Ordnungsamt verfügt die Sicherung der Baustelle gegenüber dem Insolvenzverwalter, sodass keine Gefahr mehr für Passanten auf Grund des ungesicherten Zustandes besteht. Das noch nicht hergestellte Pflaster befindet sich nicht auf einem städtischen Grundstück. Insofern hat die Stadt Leonberg keine Durchgriffsrechte auf die Fertigstellung des verbleibenden Teilstücks.

 

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