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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Wohnhaus Eltinger Fußweg 10, Flst.Nr. 34/1, das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB auf Grundlage der dargelegten Sachverhalte auszuüben.

 

  1. Der Deckungsvorschlag zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 340.000,-- aus Investitionsauftrag 752200027010 (Anschlussunterbringung Flüchtlinge) wird genehmigt.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung

Der Gemeinderat hat in seiner Satzung am 22. Mai 2007 eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das sog. Stadtumbaugebiet beschlossen. Diese Satzung ist seit dem 06. Juni 2007 rechtskräftig (Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leonberg). Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung.

 

Nachdem über das Grundstück ein Kaufvertrag vorliegt, besteht für die Stadt die Möglichkeit,

das ihr zustehende Vorkaufsrecht auszuüben.

Städtebauliche Ziele

Das Stadtumbaugebiet umfasst wesentliche Teile eines städtebaulichen Neuordnungsbe­reichs zwischen der historischen Altstadt und der sog. Neuen Stadtmitte. Dieses Gebiet weist erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände auf. Die Maßnahme wird mit erheb­lichen Finanzmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Ein wesentliches Ziel liegt in der baulichen, strukturellen und funktionalen Aufwertung dieses Gebietes. Mit der Neubebauung des ehemaligen Bausparkassenareals, dem Rathausneubau mit Teilausbildung der Stadt­achse in Form des Rathausvorplatzes, auch auf dem ehemaligen Brezger- Areal inklusive der dortigen Neubebauung, sind wichtige Ziele in den letzten Jahren erreicht worden.

 

Ein weiterer zentraler Baustein liegt in der Umsetzung der Stadt­umbauziele im sog. Postareal durch Abbruch, Neubebauung und Wegeführung der Stadt­achse bis zum Brückenschlag. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03. März 2020 dem dort vorgelegten Planungs­konzept zugestimmt (vgl. SV 2020/046) und die Verwaltung u.a. beauftragt, die planerische Umsetzung voranzutreiben. Be­standteil dieser Entscheidung ist u.a., im nordöstlichen Plangebiet eine Teilfläche (Grünfläche) ent­lang der Eltinger Straße in städtischem Eigentum zu halten, um (Flächen-) Optionen für andere verkehrliche Lösungen im dortigen Strassenraum offen zu halten. Darüber hinaus wird die (neue) Gebäudekante im Postareal an der Eltinger Straße deutlich vom Straßenraum zurückgesetzt.

 

Da alternative verkehrliche Lö­sungen nur über einen längeren Straßenabschnitt Sinn machen, ist zur Umsetzung dieser Ziele eine vorausschauende Grund­stückspolitik erforderlich. Das zum Verkauf stehende Grund­stück liegt nördlich des Postare­als. Alternative Entwicklungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite (z.B. Seedamm­Center) sind aufgrund des Baualters und der Gebäudenutzungen sowie der Eigentumsver­hältnisse eher unwahrscheinlich.

 

Als weiteres zentrales Verkehrselement wird derzeit die Stadtachse mit dem Brückenschlag konzipiert, die westlich am angefragten Grundstück vorbeiführen. Dabei wird dem Eltinger Fußweg unter Aufrechterhaltung der bestehenden Erschließungsfunktionen möglicherweise eine veränderte verkehrlich- gestalterische Bedeutung zugewiesen werden. Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch ergänzende öffentliche Nutzungen wie z.B. die Verbesserung der Parkplatzsituation in der näheren Umgebung des Eltinger Fußweges.

 

Das Grundstück als Verkaufsgegenstand ist mit einem 1,5 geschossigen Wohnhaus bebaut.

Im Erdgeschoss ist eine Wohneinheit mit 3 Zimmern, Küche und WC/ Bad (Wohn-/ Nutz­fläche im EG ca. 52 qm) eingerichtet. Das Baujahr datiert aus ca. 1908. Angebaut ist eine Fertiggarage (Baujahr ca. 1967). Die Grundstücksfläche beträgt ca. 127 qm.

 

Ein externes Verkehrswertgutachten wird derzeit erstellt.

 

Der Verkauf des Grundstücks mit Gebäude wurde mit Kaufvertrag vom 06 März 2020 nota­riell beurkundet. Das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Der Kaufpreis beträgt Euro 320.000,--. Der Grunderwerb ist grundsätzlich im Rahmen der Stadtumbaumaßnahme „Leonberg- Mitte“ förderfähig.

Soweit der Gemeinderat die Ausübung des Vorkaufrechts beschließen sollte, wird die Ver­waltung als Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer das Vorkaufsrecht zu den im Kaufver­trag vereinbarten Konditionen ausüben. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel zuläs­sig. Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts sind die Vertragsparteien zum Vertragsrück­tritt berechtigt.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

751100016020

Stadtumbau- Grunderwerb

2020

300.000,--

640.000,--

vgl. Deckungsvorschlag VKR Eltingerstr. 8, SV 2020/089

752200027010

Anschlussunterbringung Flüchtlinge

2020

1.800.000,--

340.000,--

Deckungsvorschlag

 

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