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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbau "Leonberg-Mitte"
- Ausübung Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Wohnhaus Eltinger Fußweg 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltung; Gebäudemanagement - Kaufmännische Abteilung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.04.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, für das Wohnhaus Eltinger Fußweg 10, Flst.Nr. 34/1, das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB auf Grundlage der dargelegten Sachverhalte auszuüben.
- Der Deckungsvorschlag zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 340.000,-- aus Investitionsauftrag 752200027010 (Anschlussunterbringung Flüchtlinge) wird genehmigt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat in seiner Satzung am 22. Mai 2007 eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das sog. Stadtumbaugebiet beschlossen. Diese Satzung ist seit dem 06. Juni 2007 rechtskräftig (Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leonberg). Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung.
Nachdem über das Grundstück ein Kaufvertrag vorliegt, besteht für die Stadt die Möglichkeit,
das ihr zustehende Vorkaufsrecht auszuüben.
Städtebauliche Ziele
Das Stadtumbaugebiet umfasst wesentliche Teile eines städtebaulichen Neuordnungsbereichs zwischen der historischen Altstadt und der sog. Neuen Stadtmitte. Dieses Gebiet weist erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände auf. Die Maßnahme wird mit erheblichen Finanzmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Ein wesentliches Ziel liegt in der baulichen, strukturellen und funktionalen Aufwertung dieses Gebietes. Mit der Neubebauung des ehemaligen Bausparkassenareals, dem Rathausneubau mit Teilausbildung der Stadtachse in Form des Rathausvorplatzes, auch auf dem ehemaligen Brezger- Areal inklusive der dortigen Neubebauung, sind wichtige Ziele in den letzten Jahren erreicht worden.
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Ein weiterer zentraler Baustein liegt in der Umsetzung der Stadtumbauziele im sog. Postareal durch Abbruch, Neubebauung und Wegeführung der Stadtachse bis zum Brückenschlag. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03. März 2020 dem dort vorgelegten Planungskonzept zugestimmt (vgl. SV 2020/046) und die Verwaltung u.a. beauftragt, die planerische Umsetzung voranzutreiben. Bestandteil dieser Entscheidung ist u.a., im nordöstlichen Plangebiet eine Teilfläche (Grünfläche) entlang der Eltinger Straße in städtischem Eigentum zu halten, um (Flächen-) Optionen für andere verkehrliche Lösungen im dortigen Strassenraum offen zu halten. Darüber hinaus wird die (neue) Gebäudekante im Postareal an der Eltinger Straße deutlich vom Straßenraum zurückgesetzt.
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Da alternative verkehrliche Lösungen nur über einen längeren Straßenabschnitt Sinn machen, ist zur Umsetzung dieser Ziele eine vorausschauende Grundstückspolitik erforderlich. Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt nördlich des Postareals. Alternative Entwicklungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite (z.B. SeedammCenter) sind aufgrund des Baualters und der Gebäudenutzungen sowie der Eigentumsverhältnisse eher unwahrscheinlich.
Als weiteres zentrales Verkehrselement wird derzeit die Stadtachse mit dem Brückenschlag konzipiert, die westlich am angefragten Grundstück vorbeiführen. Dabei wird dem Eltinger Fußweg unter Aufrechterhaltung der bestehenden Erschließungsfunktionen möglicherweise eine veränderte verkehrlich- gestalterische Bedeutung zugewiesen werden. Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch ergänzende öffentliche Nutzungen wie z.B. die Verbesserung der Parkplatzsituation in der näheren Umgebung des Eltinger Fußweges.
Das Grundstück als Verkaufsgegenstand ist mit einem 1,5 geschossigen Wohnhaus bebaut.
Im Erdgeschoss ist eine Wohneinheit mit 3 Zimmern, Küche und WC/ Bad (Wohn-/ Nutzfläche im EG ca. 52 qm) eingerichtet. Das Baujahr datiert aus ca. 1908. Angebaut ist eine Fertiggarage (Baujahr ca. 1967). Die Grundstücksfläche beträgt ca. 127 qm.
Ein externes Verkehrswertgutachten wird derzeit erstellt.
Der Verkauf des Grundstücks mit Gebäude wurde mit Kaufvertrag vom 06 März 2020 notariell beurkundet. Das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Der Kaufpreis beträgt Euro 320.000,--. Der Grunderwerb ist grundsätzlich im Rahmen der Stadtumbaumaßnahme „Leonberg- Mitte“ förderfähig.
Soweit der Gemeinderat die Ausübung des Vorkaufrechts beschließen sollte, wird die Verwaltung als Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer das Vorkaufsrecht zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen ausüben. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel zulässig. Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts sind die Vertragsparteien zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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751100016020 Stadtumbau- Grunderwerb |
2020 |
300.000,-- |
640.000,-- |
vgl. Deckungsvorschlag VKR Eltingerstr. 8, SV 2020/089 |
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752200027010 Anschlussunterbringung Flüchtlinge |
2020 |
1.800.000,-- |
340.000,-- |
Deckungsvorschlag |
