Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Videoüberwachung in den Parkhäusern Altstadt und Bahnhof
- Vergabe der Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtwerke Leonberg
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.04.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 19.09.2019 und in der Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 wurde dargelegt, dass eine Überwachungsanlage wegen unerlaubtem Aufenthalt von nichtberechtigten Personen, Vandalismus, Verunreinigung, Wilder Müllablagerung und Sachbeschädigung an Kfz und Material
dringend erforderlich ist. Zudem, dass den Stellplatznutzern in den zwei Parkhäusern ein Gefühl der Sicherheit gegeben wird.
Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung wurden daraufhin die Lieferung und der betriebsfertige Einbau von Videoüberwachungsanlagen in den zwei Parkhäusern ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden daraufhin von insgesamt 21 Firmen (Bewerber) angefordert. Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 21.02.2020, 10:00 Uhr lagen 8 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro Frank Witte Freie Projektmanager, Stuttgart, den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
Wertungsstufe I (Formale Prüfung – Ausschlüsse von der Wertung):
Es mussten 4 Angebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden, da nachgeforderte Erklärungen/Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wurden (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 16a Abs. 5 VOB/A).
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste 1 Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, da die Einhaltung der gestellten Anforderungen in technischer Hinsicht nicht erfüllt wurden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebotes):
In der engeren Wahl verbleiben somit 3 Angebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage „Angebotszusammenstellung“ (Anlage 1) näher erläuterte Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Ingersheimer Straße 16 in 70499 Stuttgart unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Ingersheimer Straße 16 in 70499 Stuttgart mit einer Angebotssumme i.H.v. 194.161,65 EUR netto zu vergeben.
