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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung "Alte BAB- Trasse" im Rahmen des Landschaftsparkprogramms Region Stuttgart
- Vergabe der Landschaftsplanungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.04.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die sog. „doppelte Innenentwicklung“, die Gestaltung innerstädtischer Grünräume als Reaktion auf die bauliche Nachverdichtung im Innenbereich, gewinnt zur ökologischen und gestalterischen Sicherung solcher Freiräume eine zunehmende Bedeutung in urbanen Räumen. Entsprechende Handlungskonzepte zeigte die von der Stadt beauftragte Untersuchung zur „Grünraumvernetzung in der Kernstadt Leonberg“ (vgl. SV 2018/038) auf, die in der Sitzung des Gemeinderates am 20.03.2018 einstimmig beschlossen wurde. In diesem Rahmen wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, entsprechende Fördermittel zu aquirieren.
Der Antrag zur Aufnahme der ehemaligen BAB-Trasse in das Landschaftsparkprogramm des Verbands Region Stuttgart wurde am 04.09.2018 gestellt und mit Datum vom 19./29.03.2019 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag bewilligt.
Quelle: Abgrenzungsplan des Förderantrags zum der Stadt Leonberg LPP VRS vom 04.09.2018
Gegenstand des Förderantrags ist die Neugestaltung der ehemaligen BAB-Trasse mit den zweiten und dritten Bauabschnitten. Bauabschnitt vier steht im funktionalen Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Stadtparks sowie der Neubebauung an der Berliner Straße. Der erste Bauabschnitt (inkl. der Neuanlage des öffentlichen Kinderspielplatzes) war bereits im Jahr 2010 Gegenstand des Landschaftsparkprogramms (Zuschuss € 52.000,-). Die anstehende landschaftsräumliche Neuplanung wird die Abschnitte zwei bis vier umfassen.
Die Grobkalkulation für die Neugestaltung der zweiten und dritten Bauabschnitte ergab einen vorläufigen Kostenrahmen von € 725.000,- (brutto, inkl. Baunebenkosten), wobei kalkulatorisch zugrunde gelegt wurde, dass nur auf ca. einem Drittel (Nettofläche) des insgesamt rd. 8,1 ha großen Areals nördlich der Breslauer Straße eine grundlegende grünordnerische Neuordnung stattfinden soll. Darüber hinaus sind ein durchgängiges Wege- und Bepflanzungsnetz sowie mehrere punktuelle Aufwertungen vorgesehen. Der Maximalzuschuss des Verbands Region Stuttgart liegt bei € 170.000,-.
Die alte BAB-Trasse ist in wesentlichen Abschnitten Teil des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes „Leonberg“. Auch vor diesem Hintergrund sind an die Freianlagenplanung besondere Ansprüche zu stellen. Die Planungsleistungen sollen extern vergeben werden. Urheberrechtsfragen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar.
Zur Realisierung des Vorhabens sind entsprechende Architektenleistungen (Planungs- und Ausführungsleistungen) nach §§ 38 ff. HOAI erforderlich und zu beauftragen. Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff VgV) zur Planerauswahl.
Die Fachplanungsleistungen „Freianlagen“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Landschaftsarchitekturbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) - ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurde daher durch die Verwaltung das Landschaftsplanungsbüro Dipl.-Ing. Elke Ukas, Freie Landschaftsarchitekten BDLA - welche im Jahr 2018 bereits die Voruntersuchungen zur Grünraumvernetzung erstellt hat und hierdurch über fach- und raumspezifische Vorkenntnisse verfügt - zur Abgabe eines Angebots angefragt.
Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Planungsleistungen für die landschaftsräumliche Neuplanung an das Planungsbüro Dipl.-Ing. Elke Ukas, Freie Landschaftsarchitekten, BDLA die Landschaftsarchitektenleistungen auf Basis der HOAI zu vergeben.
Das sich aus der Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI beträgt inkl. der zu erwartenden Besonderen Leistungen (inkl. Nebenkosten) dabei rd. 135.000,-- €/brutto.
Die Entwurfs- und Ausführungsplanungen sollen bei einer stufenweisen Vergabe wesentlich im Jahr 2020 vorangetrieben werden zur Ausschreibung, Vergabe und baulichen Realisierung im Jahr 2021. Inklusive Abrechnung soll das Projekt bis Ende 2021 abgeschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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755100063001 Alte BAB-Trasse, Zuschuss Landschaftsparkprogramm VRS |
2020 2021 |
70.000,-- 100.000,-- |
30.000,-- 140.000,-- |
Der geänderte Finanzbedarf wird bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. |
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755100067001 Alte BAB-Trasse, Gesamtinvestition Landschaftsparkprogramm VRS |
2020 2021 |
225.000,-- 500.000,-- |
125.000,-- 600.000,-- |
