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Anfrage in einer Sitzung - 2020/065

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Sachverhalt

 

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 20.02.2020

 

Herr Dr. Röckle bittet um eine Auskunft hinsichtlich der Negativzinsen bei Banken. Es sei von Interesse, ob die Stadt Leonberg aktuell Verwahrentgelte entrichten müsse und wenn ja, bei welchen Kreditinstituten, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe (absolut und prozentual).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Bei der Kreissparkasse zahlt die Stadt ab einem Guthaben in Höhe von 5 Mio. Euro nach dem variablen Eonia-Zinssatz (Stand 19.02.2020: 0,453%, https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/723452/723452?tsId=BBK01.ST0304) Verwahrentgelte.

 

Die Volksbank verlangt ab einem Guthaben von 1 Mio. Euro einen festen Zinssatz in Höhe von 0,5%.

 

Abgerechnet wird immer je Quartal, für 2020 liegt noch keine Abrechnung vor. Die Verwaltung schlägt vor, dass über die Abrechnung für das erste Quartal im Rahmen des Finanzberichts zum Stichtag 31.03.2020 (Sitzungsrunde Mai) informiert wird.

 

Für das Jahr 2019 wurden insgesamt 5.325,39 Euro berechnet. Im Jahr 2018 waren es noch 10.223,97 Euro. Auf Grund deutlicher Reduzierung der Liquidität im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr, konnten die Zahlungen halbiert werden.

 

Bei der Auswahl zusätzlicher Banken ist zu bedenken, dass Privatbanken seit 01.10.2017 aus der freiwilligen Einlagensicherung ausgestiegen sind. Zusätzliche Konten kommen damit nur bei anderen Sparkassen oder Genossenschaftsbanken in Frage. Eine Anfrage bei einer anderen Sparkasse im Jahr 2018 wurde bereits abgelehnt.

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