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Anfrage in einer Sitzung - 2020/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Hasenbrünnele
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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19.03.2020
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Geplant
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Gemeinderat
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Beantwortung Anfrage
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28.04.2020
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Sachverhalt
Anfrage aus dem Planungsausschuss vom 20.02.2020
Herr W. Röckle nimmt Bezug auf die Betonabschrankung am Hasenbrünnele. Er habe gehört, dass das Hasenbrünnele bei den Arbeiten beschädigt worden sei. Der Weg vom Unteren Schützenrain stadtauswärts sei nicht mehr nutzbar. Er fragt, ob die Betonteile so verbleiben würden. Spaziergänger könnten nicht queren.
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Nach der in den Vorjahren mit dem Regierungspräsidium abgestimmten Ausführungsplanung ist die Betongleitwand erforderlich, um die Böschung der in den Hang verschobenen Straße abzufangen.
Als Querungsmöglichkeit zur Feldwegausfahrt Tilgshäusleweg wird eine gepflasterte Fläche von 3x3 Metern aus abgeflachten Bordsteinen hergestellt. An dieser Stelle endet kurz davor die Betongleitwand. Der Gehweg parallel der L1137 zwischen Unterer Schützenrain und Tilgshäusleweg wird ebenfalls gepflastert ausgebildet. Der Weg von der L1137 zum Unteren Schützenrain wird geschottert. Zwischen Hang und Gehweg am Hasenbrünnele wird eine Betonstützmauer hergestellt, diese soll mit einem Vorsatz in Natursteinpflaster verkleidet werden.
