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Anfrage in einer Sitzung - 2020/061

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Sachverhalt

 

Anfrage aus dem Planungsausschuss vom 20.02.2020

 

Herr W. Röckle nimmt Bezug auf die Betonabschrankung am Hasenbrünnele. Er habe gehört, dass das Hasenbrünnele bei den Arbeiten beschädigt worden sei. Der Weg vom Unteren Schützenrain stadtauswärts sei nicht mehr nutzbar. Er fragt, ob die Betonteile so verbleiben würden. Spaziergänger könnten nicht queren.

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Nach der in den Vorjahren mit dem Regierungspräsidium abgestimmten Ausführungsplanung ist die Betongleitwand erforderlich, um die Böschung der in den Hang verschobenen Straße abzufangen.

 

Als Querungsmöglichkeit zur Feldwegausfahrt Tilgshäusleweg wird eine gepflasterte Fläche von 3x3 Metern aus abgeflachten Bordsteinen hergestellt. An dieser Stelle endet kurz davor die Betongleitwand. Der Gehweg parallel der L1137 zwischen Unterer Schützenrain und Tilgshäusleweg wird ebenfalls gepflastert ausgebildet. Der Weg von der L1137 zum Unteren Schützenrain wird geschottert. Zwischen Hang und Gehweg am Hasenbrünnele wird eine Betonstützmauer hergestellt, diese soll mit einem Vorsatz in Natursteinpflaster verkleidet werden.

 

 

 

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