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Anfrage in einer Sitzung - 2020/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Freier Eintritt für Feuerwehrangehörige und weitere
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Beantwortung Anfrage
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18.03.2020
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Geplant
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Gemeinderat
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Beantwortung Anfrage
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28.04.2020
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Sachverhalt
Anfrage aus dem Sozial- und Kultusausschuss vom 19.02.2020
Herr Werbke eklärt, dass die Feuerwehrleute freien Eintritt in das Leobad haben. Er bittet um Auskunft, ob auch Mitglieder des DRK und des THW freien Eintritt haben. Auch Jugendliche im Ehrenamt hätten Ermäßigungen. Er bitte um eine Auflistung der Vergünstigungen.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich erhalten im Leobad folgende Personengruppen vergünstigt Eintritt:
- Kinder
- Familien
- Schüler
- Auszubildende
- Studenten
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Menschen mit einer Behinderung ab einem GdB von 50 %
- Begleitpersonen von Menschen mit einer Behinderung bei einem GdB von 100 %
Die DLRG erhält im Rahmen der „Wasserrettungsdienste" je zwei Freikarten für die eingesetzten Helfer. Darüber hinaus erhalten Helfer, die an mehr als 5 Wochenenden Dienst leisten, eine Saisonkarte für das Leobad (dafür entfallen die Einzelkarten). Die Anzahl der Karten unterscheidet sich von Jahr zu Jahr, da sich die Einsatzpläne der DLRG in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Helfer jährlich ändern.
Mitglieder der Feuerwehr erhalten freien Eintritt. Es handelt sich hierbei allerdings um eine Sonderregelung, bei der sämtliche Karten für das Hallenbad und die Sauna seitens der Bäder zum regulären Preis mit der Feuerwehr abgerechnet werden.
Eine ähnliche Regelung mit dem THW oder dem DRK gibt es derzeit nicht.
