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Anfrage in einer Sitzung - 2020/082

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Sachverhalt

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 03.03.2020

 

Herr Werbke spricht den geplanten Stadtgarten an der Bahnhofstraße an. Er fragt, wie die Beseitigung des Materials vonstattengehen solle.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Fa. Wohnbau Layher GmbH & Co. KG ist im Jahr 2015 ein Kaufvertrag und städte­baulicher Vertrag geschlossen worden, der u.a. festlegt, dass die zukünftige Stadtgarten­fläche während der Bauphase als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang kann das Gelände durch die Fa. Layher auch aufgefüllt (nur mit vorhandenem Material - ohne Altlastenverdacht) und mit einer vorläufigen Befestigung (Roh­planie als Unterbau für die zukünftige Grünfläche) versehen werden bis maximal 0,3 m unterhalb eines dem Vertrag beigefügten Höhenmodellierungsplanes (entspricht ungefähr 0,3 m unterhalb der Straßenhöhe der Bahnhofstraße). Diese Gestattung gilt bis spätestens 31.12.2020.

Ein konkreter Zeitplan für die Entwurfs-/ Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung des Stadtgartens ist noch zu erarbeiten.

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