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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/021-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bebauungsplan “Verkehrsübungsanlage am Solitudering” und die Satzung über
    örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1
    BauGB und § 74 LBO aufgestellt (Erneuter Aufstellungsbeschluss).

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 22.01.2020 (Anlage 2 zu SV 2020/021).

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Verkehrsübungs­anlage am Solitude-Ring“ vom 22.01.2020, einschließlich Begründung und Umweltbericht wird genehmigt (Anlagen 1 und 3 bis 8  zu SV 2020/021).

 

  1. Die Durchführung  der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Durch ein abwassertechnisches Gutachten ist nachzuweisen, ob eine schadlose Abwasserentsorgung möglich ist. Es ist auf Grundlage der derzeitigen Kanaldimension nachzuweisen, dass das Abwasser auch schadlos abgeführt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 20.02.2020 beschlossen die Mitglieder obige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat einstimmig ohne Enthaltung.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Zu den aus der Änderung resultierenden finanziellen Auswirkungen kann keine Angabe gemacht werden.

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