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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/021-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2 in Leonberg
-Erneuter Aufstellungsbeschluss
-Genehmigung des Bebauungsplanvorentwurfs
-Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschlussempfehlung des Planungsausschusses vom 20.02.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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03.03.2020
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Beschlussvorschlag
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Der Bebauungsplan “Verkehrsübungsanlage am Solitudering” und die Satzung über
örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1
BauGB und § 74 LBO aufgestellt (Erneuter Aufstellungsbeschluss).
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 22.01.2020 (Anlage 2 zu SV 2020/021).
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ vom 22.01.2020, einschließlich Begründung und Umweltbericht wird genehmigt (Anlagen 1 und 3 bis 8 zu SV 2020/021).
- Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Durch ein abwassertechnisches Gutachten ist nachzuweisen, ob eine schadlose Abwasserentsorgung möglich ist. Es ist auf Grundlage der derzeitigen Kanaldimension nachzuweisen, dass das Abwasser auch schadlos abgeführt werden kann.
