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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vergabe des Gewerks Dachsanierung an die Fa. T & H Ackermann GmbH, Walter-Rauch-Straße 5, 72622 Nürtingen, Deutschland, auf der Grundlage ihres Angebots in Höhe von 351.882,12 € (inkl. MwSt.) vorbehaltlich deren Zustimmung zu geänderten Ausführungs-, Zuschlags- und Bindefristen wird genehmigt.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Die Gerhart-Hauptmann-Realschule befindet sich zentral im Schulzentrum der Stadt Leonberg und besteht aus dem „Altbau“ (Baujahr ca. 1960) und dem „Erweiterungsbau“ (Baujahr ca. 1980).

 

Die gesamten Fassadenflächen der Gerhart-Hauptmann-Realschule sind sanierungsbedürftig. Die Fenster müssen erneuert und die Fassaden sowie Teile der Dächer müssen gedämmt werden.

 

Für die Planungsleistungen dieser Maßnahme wurde aufgrund des Auftragvolumens ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) durchgeführt (vgl. Sitzungsvorlage 2018/028).

 

Ein Antrag auf Förderung des Landes wurde am 21.12.2018 beim Regierungspräsidium Stuttgart abgegeben. Die Stadt Leonberg wird für diese Sanierungsmaßnahme eine Zuwendung in Höhe von 1.403.000 € erhalten.

 

Mit der Genehmigung der Gesamtmaßnahme (Sitzungsvorlage 2019/050) wurde der Sanierung der Fenster und Jalousien zugestimmt.

 

 

Vergabevorschlag

 

In Rahmen der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung „Vergabe des Gewerks Dachsanierung“ haben 8 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.

 

Bis zum Angebotseröffnungstermin am 23.01.2020 um 10:00 Uhr lagen 2 Angebote vor.

 

Durch das Büro Herrmann + Bosch Architekten GbR, das Gebäudemanagement sowie das Bauverhaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung nach (§§ 16 ff. VOB / A) vorgenommen.

 

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

 

-  Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):

  

Es musste keines der 2 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.

 

-  Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

 

Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.

 

-  Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

  

Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

-  Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):

 

In der engeren Wahl verbleiben somit 2 Hauptangebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.

 

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der T & H Ackermann GmbH, Walter-Rauch-Straße 5, 72622 Nürtingen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die T & H Ackermann GmbH, Walter-Rauch-Straße 5, 72622 Nürtingen, mit einer Angebotssumme i. H. v. 351.882,12 € (brutto) zu vergeben.

 

 

Die Angebotssumme unterschreitet den Rahmen der Kostenberechnung.

 

Gewerk  Kostenberechnung Vergabesumme         +Mehr-/ - Minderkosten

Dachsanierung  429.191,35 €        351.882,12 €    -77.309,23 €

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GHR energetische

Fassadensanierung

 

 

 

 

721100307004

2018

100.000

16.749

Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen

 

2019

1.950.000

60.868

Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen

 

2020

3.490.000

3.490.000

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2020 veranschlagt

VE in 2020 veranschlagt für 2021 / 2022

 

300.000

300.000

 

 

2021

300.000

300.000

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2020 veranschlagt

 

2022

0,00

450.000

Der Finanzbedarf in 2022 resultiert aus der Verschiebung des Baubeginns und wird im Haushaltsplanentwurf 2021 neu veranschlagt

721100303003

2020

-1.200.000

-1.200.000

Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2020 veranschlagt

 

2021

-203.000

-203.000

Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2020 veranschlagt

 

Für die Sanierung wird ein Zuschuss vom Land im Höhe von 1.403.000 € gewährt.

Die Maßnahme muss bis spätestens 04.04.2020 mit einer Auftragsvergabe begonnen sei.

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Anlagen

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