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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Interimskindergarten Warmbronn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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03.02.2020
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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19.02.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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03.03.2020
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Verträge für die erforderlichen beratenden Architekten-/Ingenieurleistungen (Architekt, Haustechnik, Vermesser, etc.) abzuschließen.
2. Die Kosten zur Errichtung, Herstellung und Anmietung der Interimscontainer für die Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von ca. 720.000,- €/brutto werden genehmigt.
3. Die Kindertageseinrichtung wird in städtischer Trägerschaft betrieben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Teilort Warmbronn steigt der Fehlbedarf an Plätzen am Ende des Kindergartenjahrs 2019/20 auf minus 35 Plätze, am Ende des Kindergartenjahrs 2020/21 auf minus 62 Plätze.
Bereits zum Mai 2020 kann der Bedarf auch nicht mehr durch eine betriebserlaubniskonforme Überbelegung gedeckt werden.
Mit Beschluss vom 21.05.2019 (Vorlage 2019/025) wurde die Verwaltung beauftragt, am
Standort Binsenweg eine 4-gruppige Lösung zur interimsweisen Unterbringung der Kinder zu realisieren.
Die Einrichtung soll auf Basis von Containermodulen umgesetzt werden. Auf dem Grundstück Binsenweg 3 stand früher der Christian-Wagner-Kindergarten. Daher ist das Baugrundstück voll erschlossen.
Die Erschließung des Kindergartengeländes wird über den Schilfweg und den Binsenweg erfolgen. Eine Erschließung mit dem PKW ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Errichtung der Interims-Kita erfolgt über die Straße ‚In den Ziegelwiesen‘. Der benötigte Kran wird auf die angrenzende Wendeplatte gestellt. So können die Container entlang des Schilfwegs bis auf Höhe des bebaubaren Grundstücks gehoben und dann auf das Grundstück geschwenkt werden. Da die Ausladung des Krans max. 60 m beträgt, muss die Bebauung des Grundstücks an der Südseite erfolgen. Der Außenspielbereich ordnet sich dann Richtung Norden an. Diese max. Ausladung des Krans ist ein limitierender Faktor, der in der Planung berücksichtigt werden muss. Derzeit gehen wir von einer 4-gruppigen Kita aus.
Die Interimslösung in Betriebsträgerschaft der Stadt sieht bei 4 Gruppen 2 Ganztagesgruppen für Kinder von 2 Jahren bis 6 Jahren, und 2 Regel-/vÖ-Gruppe für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt vor. Es umfasst damit in Summe ca. 430 m² BGF.
Die erforderlichen Personalstellen und Mittel sind bereits im Haushalt 2020 eingestellt.
Das eingeschossige Gebäude wird aus einzelnen Modulen vorgefertigt, vor Ort montiert und für den Zeitraum von voraussichtlich 2 Jahren genutzt bis eine neue Kindertageseinrichtung in Warmbronn in Betrieb gehen wird. Auch für diese zeitlich begrenzte modulare Lösung muss ein vollständiger Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.
Die erforderlichen Architekten-/Ingenieurleistungen (s. o.) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) werden daher durch die Verwaltung geeignete Architektur-/Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt.
Die Gesamtkosten zur Errichtung, Herstellung und Anmietung der Modullösung in Containerbauweise mit Durchführung der notwendigen Grabarbeiten und der Herstellung für das notwendige Planum und der Außenanlagen liegen nach aktueller Kostenkalkulation (ermittelt anhand von Referenzobjekten) zur Zeit bei ca. 720.000,- €/brutto.
Die Kosten für die Ausstattung der Räume und die Erstausstattung der Gruppen belaufen sich auf 38.000,- €/brutto und sind im Haushalt 2020 angemeldet.
Ausgehend von einer positiven Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 03.03.2020 und einem reibungslosen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie anschließendem Bauablauf wäre eine Inbetriebnahme frühestens im November 2020 vorstellbar.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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736500557301 Interimskita Warmbronn Erschließung + Planung |
2020 |
250.000 € |
250.000 € |
Die Auszahlungen sind im HH-Plan 2020 veranschlagt und werden nach vorläufiger Kostenschätzung nicht in voller Höhe benötigt. |
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Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42110000 Unterh. Grundstück und bauliche Anlagen |
2020 |
3.107.100 € |
110.000 |
Lieferung und Montage der Containermodule. Die Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 des Gebäudemanagements 42110000 gedeckt. |
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2022 |
3.322.200 € |
50.000 |
Rückbau der Containermodule und die Wiederherstellung. Die Aufwendungen werden über das Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 des Gebäudemanagements 42110000 gedeckt. |
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Teilbudget BUD_TH01_C6500_01 Sachkonto 42310000 Mieten und Pachten |
2020 |
1.778.100 € |
24.000 |
Die Aufwendungen werden über das Budget des Gebäudemanagements BUD_TH01_C6500_01 gedeckt. |
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2021 |
1.796.200 € |
144.000 |
Der Finanzbedarf wird im HH-Planentwurf 2021 berücksichtigt. |
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2022 |
1.814.500 € |
120.000 |
Der Finanzbedarf wird im HH-Planentwurf 2021 berücksichtigt. |
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36500303 4222 0000 Erwerb von Ausstattung |
2020 |
30.000 € |
30.000 |
Die Aufwendungen sind im HH-Plan 2020 veranschlagt |
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36500303 4275 0000 Lernmittel |
2020 |
8.000 € |
8.000 |
Grundaustattung Spiel- und Bastelmaterial. Die Aufwendungen sind im HH-Plan 2020 veranschlagt |
