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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Leonberger Familienpass wird durch den Leonberger Teilhabepass ersetzt. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird entsprechend geändert.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Der bisherige Leonberger Familienpass muss aufgrund des „Gute-Kita-Gesetzes“ angepasst werden. Die bisher im Familienpass enthaltene Vergünstigung unter Punkt 1a (Gebühr beim Besuch der Leonberger Kindertageseinrichtungen) ist in einen gesetzlichen Anspruch überführt worden.

 

Die dadurch eingesparten Mittel sollen aufgrund des demokratischen Faktors im Rahmen des neuen Teilhabepasses auch alleinstehenden Personen mit geringem Einkommen zu Gute kommen.

 

Von dieser Erweiterung der Berechtigten werden in erster Linie Personen ab 60 Jahren erfasst, welche Leistungen der Grundsicherung erhalten.

 

 

 

Berechtigter Personenkreis:

 

Familien, Alleinerziehende, Ehepaare und Einzelpersonen erhalten den Teilhabepass, wenn sie

-            Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,

-            Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz,

-            Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld),

-            Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt),

-            Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

 

Voraussetzung ist, dass die begünstigten Personen ihren Hauptwohnsitz in Leonberg haben.

 

Für die Beantragung des Teilhabepasses ist die Vorlage des aktuell gültigen Leistungsbescheids erforderlich.

 

Der Teilhabepass ist ab dem Monat gültig, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Gültigkeitsdauer des Teilhabepasses richtet sich nach der Laufzeit des Bescheids.

 

Der Leonberger Teilhabepass beinhaltet folgende Ermäßigungen:

 

  1. Schulkindbetreuung an Leonberger Grundschulen

 

  • Die Gebühr für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule wird um 50 % ermäßigt (ausgenommen der tageweise Besuch im Bonussystem).
  • Die Gebühr der Schulkindbetreuung an einer Leonberger Ganztagsgrundschule wird um 50 % ermäßigt.

 

  1. Gebühren

 

Folgende Gebühren und Entgelte werden um 50 % ermäßigt:

  • Jugendmusikschule Leonberg
  • Volkshochschule Leonberg
  • Stadtranderholung und Ferienkurse der Stadt Leonberg

 

  1. Leonberger Bäder

 

Berechtigte erhalten 10 x freien Eintritt für die Leonberger Bäder pro Jahr oder eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Familienjahreskarte, die Ganzjahreskarte oder die Saisonkarte.

 

Der Leonberger Teilhabepass ist ab 01.04.2020 gültig. Die bisherigen Familienpässe werden ab 31.03.2020 ungültig bzw. nicht mehr ausgegeben.

 

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen müssen die Leistungen des Leonberger Familienpasses angepasst werden. Da auch Einzelpersonen zum Kreis der Begünstigten zählen, ist die Weiterentwicklung zum Teilhabepass geboten und sinnvoll, um insbesondere auch ältere Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen.

 

Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg vom 01.09.2019 wird mit Wirkung ab dem 01.04.2020 wie folgt geändert:

 

§ 7 Gebührenermäßigung, Nr. 1 wird ersetzt durch:

 

  1. Leonberger Teilhabepass

Bei der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und im Rahmen der Schulkindbetreuung an einer Ganztagsgrundschule werden die Gebühren bei Vorlage des Leonberger Teilhabepasses ab dem Aufnahmemonat bzw. ab dem Folgemonat nach Erhalt des Leonberger Teilhabepasses für die Dauer der Gültigkeit des Teilhabepasses um 50 % ermäßigt.

 

 

 

Alternative zum Beschlussvorschlag: Beibehaltung des bisherigen Familienpasses bei Streichung des Punktes 1a. Bei der Änderung der Gebührensatzung wird das Wort „Teilhabepass“ durch das Wort „Familienpass“ ersetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

31800000 – 431180000

 

2020

60.000

60.000

 

 

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Anlagen

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