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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer integrierten Naturkindergartengruppe im Kinderhaus Warmbronn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beteiligtes Amt:
- Personalabteilung; Kämmereiamt; Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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03.02.2020
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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19.02.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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03.03.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Einrichtung einer integrierten Naturkindergartengruppe im Kinderhaus Warmbronn wird zugestimmt.
- Für den Betrieb der Gruppe werden 2,21 VZÄ benötigt. Die Stellenanteile sind im Stellenplan 2020 enthalten. Die Personalkosten belaufen sich im Jahr 2020 anteilig auf ca. 44.200 Euro und sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.
- Für den Betrieb der Gruppe wird ein Bauwagen angeschafft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 61.000 Euro.
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen (Architekt, Vermesser) in Höhe von ca. 5.000 Euro zu beauftragen. Die Kosten sind im Haushaltsplan 2020 im Budget des Gebäudemanagements veranschlagt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Hinblick auf die Entwicklung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen im Stadtteil Warmbronn wird auf die genannten Bezugsvorlagen verwiesen.
Als Erweiterung des pädagogischen Angebots bietet sich in Warmbronn die Einrichtung einer integrierten Naturkindergartengruppe an.
Seit zwei Jahren gibt es im Kinderhaus Warmbronn für alle Kinder ab drei Jahren regelmäßige Naturtage, die im zweiwöchigen Rhythmus stattfinden. Die Naturtage haben sich als festes pädagogisches Angebot etabliert und bewährt und sind bei den Kindern sehr beliebt.
Auf Anregung von Eltern wurde der Wunsch abgefragt, für ihre Kinder eine Naturkindergartengruppe in Anspruch nehmen zu können. Die Resonanz war sehr positiv. Aufgrund der guten Erfahrungen durch die regelmäßigen Naturtage steht auch das Team des Kinderhauses Warmbronn der Einführung einer Naturkindergartengruppe positiv gegenüber.
Mit der Natur als Spiel- und Aufenthaltsort werden folgende Lernziele verknüpft:
Das Erleben der Pflanzen und Tiere in ihren ursprünglichen Lebensräumen und der jahreszeitlichen Rhythmen und Naturerscheinungen, die Sensibilisierung für ökologische Zusammenhänge und Vernetzungen sowie die Wertschätzung der Lebensgemeinschaft Wald und des Lebens sind wichtige Lern- und Erfahrungsziele der Naturkindergärten.
Die Einrichtung der so genannten „integrierten Naturkindergartengruppe“ im Kinderhaus Warmbronn erweitert das Angebotsspektrum im Stadtteil Warmbronn und deckt zugleich einen Teil des stark steigenden Bedarfs an Kindergartenplätzen.
Für den Betrieb einer „integrierten Naturkindergartengruppe“ benötigt man eine Betriebserlaubnis des KVJS/Landesjugendamts nach § 45 SGB VIII. Die integrierte Naturkindergartengruppe ist einer Kindertageseinrichtung mit Gebäude angeschlossen. Das heißt, die Kinder haben ihren festen Standort in einer bestehenden Kindertageseinrichtung und gehen von dort aus täglich zu einer abgestimmten Uhrzeit für mehrere Stunden in die Natur, um danach wieder in die Einrichtung zum Abholen zurückzukehren.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
- Personelle Besetzung: 2,21 Fachkräfte während der gesamten Öffnungszeit. Die erforderlichen VZÄ sind im städtischen Stellenplan 2020 vorhanden.
- „Schutzhütte“: Voraussetzung ist ein beheizbarer Bauwagen in erreichbarer Nähe der Aufenthalts-/Spielbereiche der Kinder - mit den entsprechenden baurechtlichen und feuerpolizeilichen Genehmigungen.
Die Kosten für externe Planungsleistungen belaufen sich auf ca. 5.000 Euro.
Der Bauwagen muss noch beschafft werden. Es fallen Kosten in Höhe von circa 61.000 Euro an. Die erforderliche beschränkte Ausschreibung ist vorzubereiten.
- Konzeption: Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist die Vorlage einer einrichtungsspezifischen schriftlichen pädagogischen Konzeption mit Zielsetzung, Förderung der Kinder, Tagesablauf, Naturaktivitäten.
Es ist vorgesehen, dass sich die Kinder der Naturkindergartengruppe des Kinderhauses Warmbronn morgens im Kinderhaus Warmbronn treffen, um gemeinsam mit ihren Erzieherinnen in die Natur zu gehen. Als fußläufig zu erreichender „Außenstandort“ ist die Wiese auf dem Flurstück 1810/8 vorgesehen (siehe Anlage). Diese zählt zwar vom Flurstück her zum Wald ist jedoch lt. Waldentwicklungstypenkarte als Wiese definiert. Hier soll auch der erforderliche Bauwagen Schutz und Unterschlupf bieten. Für die Aufstellung ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Von diesem Standort aus kann die Umgebung weiter erkundet werden, so z. B. der angrenzende Wald, der Spielplatz Verweilplatz, der alte Waldsportplatz mit angrenzender Grillstelle und der Warmbronner See.
Gegen 13 Uhr kehrt die Naturkindergartengruppe in ihr Stammhaus zurück.
Grundsätzlich befinden sich die Flächen, die vorrangig bespielt werden sollen, auf öffentlichem Gelände in Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht der Stadt, sodass im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht keine weiteren Kosten anfallen.
Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass durch die Einrichtung einer Naturkindergartengruppe mit ihrem speziellen pädagogischen Profil der hohe Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Warmbronn langfristig nicht abschließend gedeckt werden kann.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Verwaltung beauftragt, auch die Möglichkeit des Ganztagsbetriebs für die Naturkindergartengruppe zu prüfen. Grundsätzlich ist der Betrieb einer Ganztagsgruppe mit dem Konzept des Naturkindergartens nach den Vorgaben des Landesjugendamts unter folgenden Bedingungen möglich:
- Räumlichkeiten:
Es muss eine Schutzunterkunft für die Kinder vorgehalten werden. Hier müssen alle anwesenden Personen Platz finden. Zusätzlich benötigt man bei einer ganztägigen Betreuung einen vom Schutzraum abgetrennten Schlafraum für die Kinder (ca. 1,5 m²/Kind). Die Schutzunterkunft muss baurechtlich genehmigt werden.
- Personal:
In Naturkindergartengruppen gibt es keine Randzeiten, d. h. es müssen über die gesamte Betreuungszeit hinweg immer 2 Fachkräfte anwesend sein. Bei einer ganztägigen Betreuung benötigt man zusätzlich eine weitere im Umgang mit Kindern geeignete Kraft während der gesamten Öffnungszeit. Das heißt, der Personalbedarf liegt höher als bei einer Ganztagsgruppe in einer bestehenden Kindertageseinrichtung. Bei einer Öffnungszeit von 10 Stunden sind 3,54 Fachkräfte erforderlich, bei einer Öffnungszeit von 8 Stunden 2,83 Fachkräfte.
- Mittagessen:
Bei einer ganztägigen Betreuung muss ein warmes Mittagessen angeboten werden.
- Eine forstrechtliche Genehmigung muss erteilt werden.
- Einige Abstimmungsprozesse mit folgenden Behörden sind erforderlich:
Baurechtsamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt und dem jeweils zuständigen Amt für Forstwirtschaft.
Der Naturkindergarten im Ganztagsbetrieb und die integrierte Naturkindergartengruppe sind unterschiedliche inhaltliche wie organisatorische Konzepte. Die Ganztags-Naturkindergartengruppe kann nicht als „integrierte Naturkindergartengruppe“ an eine bestehende Kindertageseinrichtung angeschlossen werden, so dass dadurch keine Synergieeffekte wie ein gemeinsames Leitungsteam oder Vertretungskräfte möglich sind.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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736500056320 Auszahlungen für den Erwerb von Beweglichen Sachwerten |
2020 |
61.000 |
66.000 |
Die überplanmäßige Auszahlung wird über Investauftrag 736500056304, Kinderhaus Warmbronn, Ausstattung, gedeckt. |
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36500301 Kinderhaus Warmbronn Personalaufwendungen gesamt |
2020 |
1.691.321,78 |
44.200 |
Anteilige Personalkosten, sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
|
(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
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