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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Das Szenario 5 mit einem geschätzten Mittelbedarf von 834.000,00 € brutto zur Einrichtung eines dynamischen Parkleitsystems ist umzusetzen.

 

  1. Das Fachbüro Brenner BERNARD Ingenieure GmbH, Kronenstraße 22a, 70173 Stuttgart wird mit den weiteren Ingenieurleistungen Ausschreibungsreife Planung, Ausschreibung und Vergabe, Ausführung und Projektmanagement beauftragt. Als Vergütung für die zu erbringenden Leistungen wird auf Grundlage des Angebots vom 13.08.2019 ein Betrag in Höhe von zunächst max. 62.560,00 € netto bzw. 74.446,40 € brutto vereinbart
     
  2. Leistungen der Punkte 1. und 2. dürfen erst nach Rechtskraft des Haushaltsplanes 2020 beauftragt werden
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

I.  Ausgangslage

 

  1. Einführung eines dynamischen Parkleitsystems als Teilmaßnahme des „Masterplans Nachhaltige Mobilität“

 

Der mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2018 verabschiedete Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ stellt die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sofort­programm „Saubere Luft in der Stadt 2017-2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dar.

Eine Teilmaßnahme des Masterplans ist die Einführung eines dynamischen Parkleitsystems. Dabei handelt es sich um digitale Anzeiger im Straßenraum, die in Echtzeit die Zahl der verfügbaren Parkplätze in den Leonberger Parkanlagen anzeigen. Ziel der Einführung eines dynamischen Parkleitsystems ist eine Reduzierung des innerstädtischen Parksuchverkehrs, um eine Verminderung von Luftschadstoffen zu erreichen.

Der Kostenrahmen für das Projekt wird im Masterplan auf 914.932,00 € geschätzt. Mit Bescheid vom 26. Juli 2018 wurden Fördermittel in Höhe von bis zu 457.466,00 € bewilligt. Dies entspricht einer Förderquote von 50%. Daraus wären 10 dynamische Stellplatzanzeiger und 9 statische PLS-Schilder zu finanzieren. Zudem sieht der Masterplan die Entwicklung eines Parkleitkonzepts und die Einrichtung und Inbetriebnahme eines Parkleitrechners, die Beschaffung und Installation von Parkabfertigungsanlagen für das Parkhaus Altstadt und den Parkplatz Stadthalle vor.

Am 25.09.2018 (DS 2018/160) hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein Konzept für ein dynamisches Parkleitsystem durch ein Fachbüro ausgearbeitet werden soll.

 

 

  1.    Vorhandenes statisches Park- und Verkehrsleitsystem

 

Anlässlich der Inbetriebnahme des BAB-Anschlusses Leonberg-West im Herbst 2008 erfolgte eine Neukonzeption der Wegweisung an die neue Verkehrsführung. Teil der Maßnahme war die Installation eines statischen Parkleitsystems, das folgende Parkanlagen ausweist:

 

  • Parkhaus Altstadt
  • Parkhäuser Leo-Center
  • Parkhaus Römergalerie
  • Parkplatz Neues Rathaus
  • Parkplatz Stadthalle
  • Festplatz Steinstraße
  • Parkplatz Hallenbad
  • Parkhaus Hofmeister

 

 

  1.    Nutzen eines dynamischen Parkleitsystems

 

Durch das Parkleitkonzept wird das Thema Parken in Leonberg vor dem Hintergrund einer technisch hochwertigen Ausstattung mit Parkwegweisern und Parkstandanzeigern neu beleuchtet. Durch die Umsetzung eines Parkleitsystems werden ordnende und damit reduzierende Effekte hinsichtlich des Parksuchverkehrs erwartet. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit durch eine Parkdatenerfassung zielgenauere Maßnahmen im Rahmen des Parkraummanagements umzusetzen.

Je höher eine Stellplatzeinrichtung ausgelastet ist, desto mehr Parksuchverkehr entsteht. Für Städte mit geringem Parkdruck zeigen Untersuchungen:

 

  • ca. 20% des Fahrtenaufkommens können als potenzieller Parksuchverkehr eingeschätzt werden

 

  • ca. 7% - 30% des Parksuchverkehrs können durch ein dynamisches Parkleitsystem eingespart werden (einfaches System bis erweiterte Nutzung der Daten über Mobilitätsplattform)

 

Für die Zielgebiete Altstadt Leonberg und Stadtmitte kann ein dynamisches Parkleitsystem insgesamt als wirksam betrachtet werden. Ein geringer Nutzen besteht für die Bereiche Sportzentrum und P+R Bahnhof.

 

Durch die Einbindung eines dynamischen Parkleitsystems in stadtplanerische bzw. städtebauliche Konzepte sowie Konzepte zur Parkraumbewirtschaftung (z. B: günstigere Tarife in Parkhäusern gegenüber Straßenraumparken) kann das Parken im Straßenraum verringert und letztendlich Fläche im öffentlichen Raum für andere Nutzungen gewonnen werden.

 

Ein dynamisches Parkleitsystem sorgt für eine Reduktion des Parksuchverkehrs und damit dauerhaft für eine Verringerung der Schadstoffbelastung des Straßenraumes, insbesondere in den hochbelasteten Bereichen der Leonberger Innenstadt.

 

Durch den Einsatz von verschiedenen Sensoren, z. B. zur Messung von Verkehrsströmen, Umweltdaten und Parkverhalten, und Verknüpfung derer Daten können in der Zukunft neue innovative Dienstleistungsplattformen (Smart Urban Services) möglich werden. Somit stellt ein dynamisches Parkleitsystem zugleich auch einen Einstieg in ein Smart City-Konzept dar.

 

  1.    Anschaffung eines Parkleitrechners

 

Der Masterplan sieht für das dynamische Parkleitsystem die Anschaffung eines eigenen „Parkleitrechners“ vor. Da jedoch inzwischen ein neuer Verkehrsrechner in Betrieb genommen wurde und dieser ebenfalls für den Betrieb des Parkleitsystems genutzt werden kann, kann vom Erwerb eines separaten Parkleitrechners abgesehen werden.
 

 

  1. Haushaltsrechtlicher Sperrvermerk, Nachweis der Sinnhaftigkeit

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 versah der Gemeinderat die Kostenstelle 751100207004 78730000 mit einem Sperrvermerk in Höhe von 470.000,00 € und erteilte gleichzeitig der Verwaltung den Auftrag, die Sinnhaftigkeit eines dynamischen Parkleitsystems für Leonberg nachzuweisen (DS 2018/160). Zur Beauftragung eines hierfür erforderlichen Fachbüros sollte der verbleibende ungesperrte Betrag in Höhe von maximal 50.000,00 € verwendet werden.

Da der gültige Schwellenwert für die Jahre 2018/2019 (221.000,00 € netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wurde (§ 1, Abs. 1 VgV), bedurfte es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen Ingenieurleistungen konnten vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung drei in Frage kommende Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt.

Die Leistung sah eine vorgeschaltete Entwurfsstudie unter Einbeziehung des öffentlichen Straßenparkraumes vor. Die nachfolgenden Leistungen ‚Ausschreibungsreife Planung‘, ‚Ausschreibung und Vergabe‘ sowie ‚Ausführung und Projektmanagement‘ werden erst nach einer positiven Entscheidung des Gemeinderats konkret ausgearbeitet.


Zwei der angefragten Büros hatten erklärt, dass sie kein Angebot abgeben werden. Somit wurde die Planungsleistung an das Büro Brenner Bernard Ingenieure GmbH, Kronenstraße 22a, Stuttgart in Höhe von 34.960,00 € netto bzw. 41.602,40 € brutto vergeben.
Nach positiver Entscheidung des Gemeinderats bezüglich der Ausarbeitung und Realisierung eines dynamischen Parkleitsystems, sollen die weiteren Leistungen zu einem Betrag in Höhe von max. 62.560,00 € netto bzw. 74.446,40 € brutto erbracht werden.

 

 

II.  Ergebnisse der Entwurfsstudie

 

  1. Bestandaufnahme und Bewertung des vorhandenen statischen Parkleitsystems


Die Bestandwegweisung weist folgende Mängel auf:

 

  • Zielhäufungen

-          Bis zu 7 Ziele je Abbiegerichtung (max. 4 gemäß Richtlinie für wegweisende Beschilderung - RWB)

-          Bis zu 12 Ziele je Wegweiser (max. 10 gemäß RWB)

  • Mangelnde Kontinuität

-          Altstadt Leonberg auf derselben Leitroute teils mit Symbol Parkhaus, teils ohne

-          Stadtmitte auf derselben Leitroute teils mit Symbol Parkplatz, teils ohne

-          Touristisches Ziel Eltingen teils als „Eltingen“, teils als „Altstadt Eltingen“

-          bezeichnet

-          Parkleitwegweisung teils in Wegweisung integriert, teils als separat

  • Keine Zielführung „Altstadt Leonberg“ von außen
  • Keine Differenzierung der Parkhäuser Leo-Center Süd und Leo-Center Nord

-          Leo-Center wird am selben Standort in zwei verschiedene Richtungen geleitet

  • Zahlreiche Korrekturen sichtbar

 

 

  1. Analyse der Parksituation in Leonberg

 

2.1 Anfahrtsrouten zu den Leonberger Parkierungsanlagen

 

Wichtige Anfahrtsrouten und Verkehrsbelastungszahlen DTV 24 h aus der Schleifenauswertung Frühjahr 2019:

-          Strohgäustraße von Höfigen (9.500)

-          Feuerbacher Straße von Ditzingen (20.000)

-          Stuttgarter Straße von Stuttgart (11.500)

-          Neue Ramtelstraße von Stuttgart (15.400)

-          L 1187 Südrandstraße von Stuttgart / BAB Leonberg-Ost (17.500)

-          B 295 Südrandstraße von Renningen / BAB Leonberg-West (16.300)

-          K 1011 Gebersheimer Straße von Rutesheim / Gebersheim (13.000)

 

2.2 Belegungssituation der Parkierungseinrichtungen (lt. VPE 2000, fortgeschrieben)

 

Zielgebiet

Auslastung Straßenrandparken

Auslastung Parkierungsanlagen

Bemerkung

Altstadt

> 95%

40 – 60%TG Altstadt

Großes Ungleichgewicht

Stadtmitte

> 95% Leonberger Straße

85 – 95%

Hoher Parkdruck, alternative Parkmöglichkeiten vorhanden

 

 

< 40% P. Stadthalle

 

Sportzentrum

85 – 95% Steinstraße
(Dauerparker und Anwohner)

60 – 84%

P Hallenbad und

P Festplatz

 

P+R Bahnhof

 

<40%

Keine Alternativen

 

2.3 Planungsansatz

 

-          Möglichst frühzeitig auf das verfügbare (öffentliche) Parkplatzangebot hinweisen

-          Anzeigen von alternativen freien Parkplätzen mit Zielführung

-          Die alternativen Parkplätze müssen noch fußläufig attraktiv sein (ca. 250 - 500 m). In Leonberg sollte der untere Wert angesetzt werden (Kleinstadt = kurze Wege, Höhenunterschiede)

-          Akzeptanz muss durch Zuverlässigkeit des Systems erreicht werden

-          Je mehr Stellplätze im Zielgebiet NICHT vom Parkleitsystem erfasst werden desto geringer die Akzeptanz (in der XY Straße ist doch vielleicht ein freier Parkplatz zu finden)

-          Folglich sollten möglichst alle Parkplätze in das dynamische Parkleitsystem einbezogen und bewirtschaftet werden (u. a. Einzelplatzerfassung im Straßenraum).

-          Dynamische Parkwegweisung sollte additiv zur „normalen“ Wegweisung ausgeführt werden (separate Standorte)

-          In das PLS ist nur das öffentliche Parkplatzangebot einzuziehen (keine Kunden- und Mitarbeiterparkplätze)

-          Parkplätze müssen zählbar sei, deshalb Markierung

-          Wegweisung zu den Stellplatzanlagen muss sinnvoll und möglich sein (z. B. Wegweiser für 3 STP am Straßenrand nicht sinnvoll)

-          Festlegung von Zielgebieten vermeidet Zielhäufungen der Wegweiser

 

 

2.4 Kriterien für Aufnahme einer Stellplatzanlage in das dynamische Parkleitsystem

-          Zentrale Lage nahe des Ziels (fußläufige Entfernung < 250 m)

-          Gute Erreichbarkeit mit Pkw und zu Fuß

-          Keine Nutzerbeschränkung

-          Alternative Stellplatzanlagen in der Nähe (Ausweichmöglichkeiten)

-          Nicht überwiegend Anwohnerparken

 

Zielgebiet

Stellplatzanlage

Anzahl STP

Aufnahme in PLS

Ausschlussgrund

Altstadt

Altstadt

Altstadt

Altstadt (TG)

283

erforderlich

 

Altstadtstraßen

50 - 60

erforderlich

 

Bahnhofstraße

18

erforderlich

 

Stadtmitte

Stadtmitte

Stadtmitte

Stadtmitte

Stadtmitte

Stadtmitte

Neues Rathaus

130

erforderlich

 

Römergalerie

300

erforderlich

 

Stadthalle

170

erforderlich

 

Leo-Center Nord

1.100

erforderlich

 

Leo-Center Süd

erforderlich

 

Neue Stadtmitte

xxxx

erforderlich

 

Sportzentrum

Sportzentrum

Festplatz

150

möglich

technisch schwierig

Hallenbad

125

möglich

nutzerorientiert

Bahnhof (P+R)

Bahnhof P+R

150 öffentliche  (insgesamt 250)

möglich

keine Alternativen

 

Eltinger Fußweg

12

nicht erforderlich

Rückbau geplant

 

Friedhof

12

nicht erforderlich

Entfernung zum Ziel

 

Steinturnhalle

14

nicht erforderlich

Entfernung zum Ziel

 

Lamternstraße u. Steinstraße

40

nicht erforderlich

Anwohnerparken

 

Schlosshof

 

nicht erforderlich

Nutzerbeschränkung

 

Einkaufsmärkte Römerstraße

 

nicht erforderlich

Kundenparkplätze

 

Glemseckstraße

 

nicht erforderlich

nur für Dauermieter, Einzelnutzung  nicht möglich

 

Waldfriedhof

 

nicht erforderlich

Außenbereich

 

Leobad

 

nicht erforderlich

Außenbereich

 

Berliner Straße (P+M)

130

nicht erforderlich

Außenbereich, AusweichP für Leobad

 

2.5 Leitrouten

Für die in den vier Zielgebieten befindlichen Stellplatzanlagen wurden jeweils Leitrouten entwickelt, die in der Sitzung vorgestellt werden. Das Zielsystem besteht aus einer Vorinformation mit Hinweis auf die Zielgebiete sowie innerhalb des Zielgebiets aus Wegweisern zu den einzelnen Stellplatzanlagen (Anlage 1 – 6).

Zielgebiete:

 

 

 

Gebiets-Vorinformation und Einzelanlagen-Wegweisung innerhalb des Zielgebiets:

Es sind 6 Szenarien denkbar (siehe Anlage 1 – 6):

Szenario 1:

          Parkdatenerfassung aller Parkierungseinrichtungen außer P Steinturnhalle

          Dynamische Wegweisung für Altstadt-Leonberg, Stadtmitte, Sportzentrum, Bahnhof
 

Szenario 2:

          Parkdatenerfassung aller Parkierungseinrichtungen außer P Steinturnhalle und Bahnhof

          Dynamische Wegweisung für Altstadt-Leonberg, Stadtmitte, Sportzentrum

          Statische Wegweisung für Bahnhof
 

Szenario 3:

          Parkdatenerfassung im Bereich Altstadt Leonberg und Stadtmitte

          Keine Parkdatenerfassung für P Steinturnhalle, P Hallenbad, P Festplatz und Bahnhof

          Dynamische Wegweisung für Altstadt-Leonberg, Stadtmitte

          Statische Wegweisung für Bahnhof und Sportzentrum
 

Szenario 4: entspricht im Wesentlichen Szenario 3, jedoch ohne neue Schrankenanlagen und Kassensysteme

          Parkdatenerfassung im Bereich Altstadt Leonberg und Stadtmitte

          Keine Parkdatenerfassung für P Steinturnhalle, P Hallenbad, P Festplatz und Bahnhof

                                  Dynamische Wegweisung für Altstadt-Leonberg, Stadtmitte

                                  Statische Wegweisung für Bahnhof und Sportzentrum

          Keine Parkleitwegweiser im Vorfeld für Umlenkung auf Bahnhof

          Statische statt dynamischer Wegweisung für P Rathaus
 

Szenario 5: entspricht im Wesentlichen Szenario 4, jedoch wird auf die Einzelstellplatzerfassung für P. Rathaus verzichtet, da sehr kostspielig und Lage zwischen den beiden Zielbereichen „Altstadt“ und „Stadtmitte“

          Keine neuen Schrankenanlagen und Kassensysteme

          Parkdatenerfassung im Bereich Altstadt Leonberg und Stadtmitte

          Keine Parkdatenerfassung für P Steinturnhalle, Hallenbad, Festplatz, neues Rathaus und Bahnhof

          Keine Parkleitwegweiser im Vorfeld für Umlenkung auf Bahnhof

          Dynamische Wegweisung für Altstadt-Leonberg, Stadtmitte (dynamische Standorte reduziert)

          Statische Wegweisung für P Rathaus, Sportzentrum und Bahnhof
 

Szenario 6:

          Keine neuen Schrankenanlagen und Kassensysteme

          Parkdatenerfassung aller Parkierungseinrichtungen

          Keine Parkleitwegweiser im Vorfeld für Umlenkung auf Bahnhof

          Dynamische Wegweisung nur für Altstadt-Leonberg (TG + Straßenparken)

          Statische Wegweisung für Stadtmitte, Sportzentrum und Bahnhof

 

  1. Kostenschätzung (Stand 10.01.2020)

 Siehe Anlage

 

III.  Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung empfiehlt:

a)      die Mängel (Pkt. II.1) des statischen Parkleitsystems zu beheben sowie anhand der vier Zielgebiete die entsprechend Leitrouten auszuweisen.
 

b)      Das Szenario 5 zur Einrichtung eines dynamischen Parkleitsystems weiter zu verfolgen.
 

c)      Die nächsten Schritte sind unter anderem

-          Erarbeitung einer Konzeption der notwendigen Ergänzungen der Lichtsignalsteuerungszentrale (Verkehrsrechner) zur Integration des Parkleitsystems

-          Ausarbeitung technischer Lösungen und deren technische Beurteilung zur Sensorik und Datenübertragung der Parkdatenerfassung, ggf. unter Nutzung von LoraWAN-Technologie.

-          Detailplanung von Wegweiserstandorten, Schilderinhalten und Stromversorgung.

-          Herstellung des Strom- und Datenanschlusses an das städtische Kabelnetz.

-          Kostenermittlung.

-          Einbeziehung relevanter Betreiber privater Parkhäuser.

-          ausführungsreife Planung.

-          Erstellung der Vergabeunterlagen, Prüfung, Bewertung und Vergabeempfehlung.

-          Projektkoordination.
 

d)      Das Fachbüro Brenner BERNARD Ingenieure GmbH, Kronenstraße 22a, 70173 Stuttgart wird mit den weiteren Ingenieurleistungen ‚Ausschreibungsreife Planung‘, ‚Ausschreibung und Vergabe‘ sowie ,Ausführung und Projektmanagement‘ beauftragt. Als Vergütung für die zu erbringenden Leistungen wird auf Grundlage des Angebots vom 13.08.2019 ein Betrag in Höhe von zunächst max. 62.560,00 € netto bzw. 74.446,40 € brutto vereinbart.
 

e)      Bei weitgehend störungsfreiem Ablauf wird mit einer Realisierung des dynamischen Parkleitsystems bis Dezember 2020 gerechnet.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

751100203004
dynamisches Parkleitsystem, Zuschuss Bund

2020

457.466

417.000

 

751100207004

Dynamisches Parkleitsystem;
Auszahlung für Baumaßnahmen

2020

835.000

834.000

 

 

Nach § 83 Abs.1 Nr. 1 GemO liegt derzeit eine vorläufige Haushaltsführung vor. Die Mittel für die Maßnahme waren bereits im Haushalt 2019 veranschlagt. Es handelt sich hier um eine Fortsetzung einer Maßnahme, die ohne Nachteile nicht aufgeschoben werden kann, ohne dass der Bauzeitplan und die damit verbunden Auszahlung der Bundesmittel gefährdet würde.

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Anlagen

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