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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2019/317

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt von den Ergebnissen der Bearbeitung des interfraktionellen Antrags vom 23.09.2019 durch die Verkehrsschau am 19.11.2019 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der interfraktionelle Antrag aus dem Gemeinderat vom 23.09.2019 (Anlage 1) wurde in der Verkehrsschau vom 19.11.2019 behandelt. Die Sachverhaltsüberprüfung des Ordnungsamts ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Die Verkehrsschau kam bei der Beratung der einzelnen Punkte einvernehmlich zu folgenden Ergebnissen.

 

 

1 Treffpunkt SIT, Fußgängerüberwege

Die Anbringung von Fußgängerüberwegen ist an dieser Stelle rechtlich nicht zulässig.

 

2 Wasserbachstraße

Eine Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs (Z. 325) ist rechtlich nicht zulässig.

 

3 Hummelbergweg / Wasserbachstraße

Es wird über die Möglichkeit diskutiert, die unübersichtliche Vorfahrtsregelung mithilfe einer Vorfahrt-Achten Beschilderung (Z. 301) bzw. durch eine vorgezogene Haltelinie zu verbessern. Mehrheitlich ist die Verkehrsschau der Auffassung, dass es sich um eine optisch eindeutige Situation handelt, keine Gefahrenlage vorliegt und eine zusätzliche Beschilderung überflüssig ist – ein "Schilderwald" soll vermieden werden. Die Verkehrsschau sieht keinen Handlungsbedarf.

 

4 Insel vor Hummelbergweg

Die beantragte Erneuerung der Markierung an einem Seitenstreifen ist bereits erfolgt. Außerdem wird das Tiefbauamt eine Leitbake (Z. 626) austauschen, die entgegen des Fahrweges angebracht wurde.

 

5 Optimierung Drosselweg

Es wird über eine sog. unechte Einbahnregelung diskutiert, um den Begegnungsverkehr in der schmalen Straße zu verhindern. Radfahrer können weiterhin in beiden Richtungen fahren. Diese Möglichkeit geht nun in die polizeiliche Anhörung, wo geprüft wird, wie entsprechende Sicherheitsaspekte verbessert werden können.

 

6 Tunnel S-Bahn-Unterführung

Das Tiefbauamt informiert, dass ab dem Fußweg rechtsseitig bis zum S-Bahnhof ein Gehweg in Planung ist.

 

7 Zebrastreifen S-Bahn-Halt Silberberg

Da ein Fußgängerüberweg durch die Planer der Stabsstelle detailliert geprüft werden muss, wird die Maßnahme zurückgestellt bis der Gehweg aus TOP 2.6 realisiert wurde.

 

8 Tempo 30 - Zone, Verlängerung Finkenweg

Eine Tempo 30 – Zone ist außerorts rechtlich nicht zulässig; zudem können auf der Gemarkung Rutesheim keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden. Gespräche mit der Stadt Rutesheim haben ergeben, dass diese keinen Handlungsbedarf sieht.

 

9 Wasserbachstraße / Elsterweg

Die Verkehrsschau sieht keinen Handlungsbedarf.

 

10 Warmbronner Weg

Zuständig für die Anbringung von Verkehrsspiegeln ist das Tiefbauamt. Die Neuinstallation von Verkehrsspiegeln ist in der Fachwelt umstritten und wird nicht mehr empfohlen.

 

11 Fahrradständer S-Bahn

Die Verkehrsschau sieht keinen Handlungsbedarf.

 

12 Gehweg Parkplätze S-Bahn

Da der Gehweg auf der Gemarkung Rutesheim liegt besitzt die Stadt Leonberg keine örtliche Zuständigkeit.

 

13 Kreuzung Wasserbachstraße / Brennerstraße

Die Verkehrsschau befürwortet die vorgeschlagene überörtliche Wegweisung und eine Anlieger-frei-Tafel. Details werden in der Anhörung – u.a. der Polizei – erörtert.

 

14 Optimierung Fahrradweg Richtung Gewerbegebiet West

Die Prüfung erfolgt duch die zuständige Stabsstelle Innovative und Intermodale Mobilität.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

 

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Anlagen

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