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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/316
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Internationalen Rats Leonberg 2020 - 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.01.2020
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Beschlussvorschlag
1. Nach Ablauf des letzten Benennungszeitraums werden für die Beratungsperiode 2020 bis 2025 gemäß aktueller Satzung des Internationalen Rats insgesamt 12 sachkundige Bürger*innen benannt:
- Frau Benković, Kroatien
- Herr Charissis, Griechenland
- Herr Mizrap, Türkei
- Frau Serafia, Italien
- Herr Estedadi Shad, Iran
- Herr Dr. Shoaib, Pakistan
- Herr Yaiser, Irak
- Frau Zeka, Kosvo-Albanien
- Frau Fink, Spanien und Italien
- Frau Bradatsch, Brasilien
- Herr Li, VR China
-
Frau Amir-Alikani, Singapur (Geburtsort und Schule) und Großbritannien (Pass)
2. Als die 7 Stellvertreter*innen der sachkundigen Bürger*innen für den Internationalen Rat (IR) der Stadt Leonberg 2020 bis 2025 werden benannt:
- Stellvertretung Griechenland: Frau Efthimiadou
-
Stellvertretung Türkei: Herr Cirale
Allgemeine Stellvertretung (unabhängig von der Herkunftsnationalität):
- Herr Georg Bayindir, aramäisch-türkischer Migrationshintergrund
- Fr. Hinderer (Iran)
- Fr. Keller (Niederlande)
- Frau Mayer (USA)
- Frau Kugele (Deutschland)
3. Als Nachrückende für den Vertretungspool werden zwei weitere sachkundige Bürger*innen benannt:
- Herr Bezerra, Brasilien
- Frau Dunstone, Großbritannien
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Nach den durch einen Beschluss des Gemeinderats vom 21.05.2019 festgelegten Grundsätzen, die am 01.11.2019 in Kraft traten, werden die 12 sachkundigen Mitglieder des Internationalen Rats einschließlich des Stellvertretungspools benannt für die Sitzungsperiode 2020 bis 2025.
Gemeinsam setzen sich Gemeinderät*innen und sachkundige Bürger*innen im Internationalen Rat für gleichberechtigte Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten im politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für alle Leonberger Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere für Menschen mit Migrationsbiografie ein.
Die Reihenfolge, wer als Mitglied und wer als Stellvertretung vorgeschlagen ist, beruht auf Kriterien, die für die Aufgabe des Internationalen Rats von Bedeutung sind. Jedes Kriterium wurde gewichtet. (siehe Anlage 1).
Der Gemeinderat der Stadt Leonberg entscheidet über die Besetzung des Internationalen Rats. Dem Beschluss-Vorschlag liegt ein einstimmiges Votum des Internationalen Rats zugrunde. Sie nehmen ihre Aufgaben ab Anfang des Jahres 2020 wahr.
Aufgaben des Internationalen Rats:
1. Der Internationale Rat soll themenübergreifende Fragestellungen zu Migration und Integration aufgreifen, die die unterschiedlichen Nationalitäten gleichermaßen beschäftigen.
2. Er muss die gemeinsamen Interessen herausarbeiten ohne die Vielfalt zu vernachlässigen.
3. Er hat Beratungsfunktionen gegenüber dem Gemeinderat, insbesondere in Fragen der Migration und der Integration.
4. Er hat Beratungs-, Multiplikatoren- bzw. Vermittlungsfunktionen für Bürger*innen mit Migrationshintergrund.
5. Er soll Maßnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund initiieren bzw. entsprechende Impulse geben.
6. Er kann zielgruppenspezifische (Informations-)Veranstaltungen initiieren.
7. Er gibt Impulse zu interkulturellen Veranstaltungen bzw. initiiert sie.
Bis zum 5. Dezember 2019 konnten sich Leonberger Einwohner*innen mit Migrationshintergrund als sachkundige Mitglieder für den Internationalen Rat bewerben. Dies wurde im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Leonberg öffentlich bekannt gemacht.
Es gingen 22 Bewerbungen ein, eine Bewerbung musste zurückgewiesen werden, da die Bewerberin ihren Wohnsitz nicht in Leonberg hat.
Für die künftigen Mitglieder des Internationalen Rats, die die drei größten ausländischen Nationalitätengruppen in Leonberg (Griechenland, Italien, Türkei) vertreten, wurde je ein*e Kandidat*in mit einem Empfehlungsschreiben der jeweiligen Migrantenorganisation bzw.
-vereine benannt. Für das Herkunftsland Griechenland und Türkei liegt darüber hinaus ein Vorschlag mit Empfehlungsschreiben für eine Stellvertretung vor. Der Verein Der italienische Elternverein hat von seinem Vorschlagsrecht für die Stellvertretung keinen Gebrauch gemacht, damit geht dieser Sitz in den allgemeinen Vertretungspool über.
Aus dem Gremium scheidet aus:
Frau Dr. Elena Hanson
Nur noch als Ersatzmitglied steht zur Verfügung:
Herr Georg Bayindir
Aus den Reihen des bisherigen IR stehen für die Benennung wieder zur Verfügung:
- Herr Christos Charissis (Griechische Gemeinde der Stadt Leonberg e. V.)
- Herr Yunus Emre Mizrap (DITIB - Türkisch-islamische Gemeinde zu Leonberg e. V.)
- Frau Enza Serafia (Italienischer Elternverein e.V. )
- Frau Ljuba Benković, seit 3 Jahren Sprecherin des Internationalen Rats, Kroatien
- Herr Nader Estedadi Shad, Iran
- Herr Dr. Yusuf Shoaib, Pakistan
- Herr Karim Yaiser, Irak
- Frau Hadije Zeka, Kosovo-Albanien
Neu für die Mitgliedschaft im Internationalen Rat vorgeschlagen sind:
- Frau Fink, Spanien und Italien
- Frau Bradatsch, Brasilien
- Herr Li, VR China
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Frau Amir-Alikani, Singapur (Geburtsort und Schule) und Großbritannien (Pass)
Neu für den Stellvertreterpool im Internationalen Rat vorgeschlagen sind:
- Stellvertretung Griechenland: Frau Efthimiadou (Griechischer Elternverein)
- Stellvertretung Türkei: Herr Cirale (DITIB - Türkisch-islamische Gemeinde zu Leonberg e. V.)
Allgemeine Stellvertretung (unabhängig der Herkunftsnationalität):
- Herr Georg Bayindir (aramäisch-türkischer Migrationshintergrund)
- Fr. Hinderer (Iran)
- Fr. Keller (Niederlande)
- Frau Mayer (USA)
- Frau Kugele (Deutschland)
Zusätzlich zu diesen Kandidat*innen liegen noch zwei weitere Bewerbungen vor. Der Internationale Rat empfiehlt einstimmig, diese auf einer Liste von Nachrückenden zu führen. Im Falle eines Ausscheidens einer Person aus dem Internationalen Rat rücken die Nachrückenden in den Vertretungspool.
Als Nachrückende sind vorgeschlagen:
1 Herr Bezerra, Brasilien
- Frau Dunstone, Großbritanien
Für die sachkundigen Bürger*innen wurden Kriterien in Übereinstimmung mit der Satzung formuliert:
1) Erfahrung zu den gewählten inhaltlichen Schwerpunkten einschließlich der Erfahrungen mit Integrations- und Flüchtlingsarbeit/eigene Aktivitäten
2) Größe der jeweiligen Nationalitätengruppe in Leonberg
3) Multiplikatoren-Funktion bzw. Vernetzung in die eigene Community
4) Allgemeines wie Vernetzung in Leonberg, Sprachkompetenzen, besondere Aktivitäten
5) Eigener Migrationshintergrund
zu 1) Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit (Gewichtung 50 %)
- Haupt- oder ehrenamtliche Erfahrung im Zusammenhang mit Integrationsarbeit und auch der Arbeit mit Geflüchteten in jedem der genannten Schwerpunkte und bisherige gute Zusammenarbeit bei Projekten mit der Stadtverwaltung einschließlich der Mitarbeit im Internationalen Rat: 5 Punkte
- Haupt- oder ehrenamtliche Erfahrung, auch mit Geflüchteten, in einem der genannten Schwerpunkte und bisherige gute Zusammenarbeit bei Projekten mit der Stadtverwaltung einschließlich bisherige Mitarbeit im Internationalen Rat: 4 Punkte
- Umfangreiche Erfahrungen durch langjährige Integrationsarbeit, haupt- oder ehrenamtlich, auch in Projekten gemeinsam mit der Stadtverwaltung: 3 Punkte
- Erfahrung aus persönlichem Engagement im angegebenen Arbeitsschwerpunkt im Zusammenhang mit Integration, auch außerhalb von Leonberg: 2 Punkte
- Erfahrung aus persönlichem Engagement im angegebenen Arbeitsschwerpunkt im Zusammenhang mit Integration, auch bzw. außerhalb von Leonberg: 1 Punkte
zu 2) Anteil der Leonberger*innen aus diesen Herkunftsländern laut Statistik (10 %)
- Über 900 Bewohner*innen: 3 Punkte
- Zwischen 300 und 900 Bewohner*innen: 2 Punkte
- Unter 300 Bewohner*innen: 1 Punkt
zu 3) Multiplikatorenfunktion (Gewichtung 20 %)
- Zugang zu vielen Menschen v. a. aus einem Herkunftsland z. B. durch Tätigkeit/Funktion in großen Vereinen oder Institutionen sowie Kenntnisse über Kulturen, Erfahrungen etc. (interkult. Kompetenz): 3 Punkte
- Kontakt zu vielen Menschen v.a. aus einem Herkunftsland z. B. durch Tätigkeit/Funktion in (kleineren) Vereinen oder Institutionen oder Community sowie Kenntnisse über Kulturen, Erfahrungen etc. (interk. Kompetenz): 2 Punkte
- Kontakt zu vielen Menschen auch unterschiedlichen Herkunftsländern sowie interkulturelle Kompetenz: 1 Punkt
zu 4) Allgemein/Sprachkompetenz und allgemeine Vernetzung (15 %)
- Hohe Sprachkompetenz (viele Fremdsprachen) und sehr vernetzt in Leonberg bei Migranten und Nicht-Migranten: 3 Punkte
- Hohe Sprachkompetenz (mehr als 2 Fremdsprachen) und ausschließlich vernetzt in Migrantenorganisationen: 2 Punkte
- Wenig Vernetzung in die Leonberger Einwohnerschaft: 1 Punkt
zu 5) Migrationshintergrund (5 %)
- Eigene Zuwanderungsgeschichte in 1. Generation in anderer Sprache und Kultur bzw. eigene Zuwanderungsgeschichte: 3 Punkte
- Eigene Zuwanderungsgeschichte in 2. Generation: 2 Punkte
- Durch Lebens- oder Berufserfahrung eigene Integrationserfahrungen nicht in Deutschland: 1 Punkt
Über diesen Kriterienkatalog erhalten alle Bewerber*innen eine Punktzahl, die über einen festen Sitz im Internationalen Rat entscheidet bzw. die Reihenfolge der Stellvertretungen im Vertretungspool festlegt.
Der Internationale Rat schlägt einstimmig vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen einschließlich der Vertretungen und der Nachrückenden für die Arbeit im Internationalen Rat zu benennen.
Die Liste der Bewerber*innen und ihre Bewertungen wurden von der Verwaltung geprüft und wird dem Gemeinderat so empfohlen. Die Liste findet sich in der Anlage 1.
