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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Ergebnisse des standortbezogenen Luftschadstoffgutachtens werden zur Kennt­nis genommen, sie finden inhaltlich Eingang in die Mehrfachbeauftragung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit der Kreissparkasse Böblingen die Mehrfachbeauftragung für das zentrale Plangebiet des Sparkassenareals an der Stuttgarter Strasse entsprechend dieser Sitzungsvorlage vorzubereiten und durchzu­führen. Als Grundlage wird der Planfall 3 und der daraus abgeleitete Städtebau (von der Grabenstraße zurückgesetztes Gebäude mit teilweise fünftem Staffelgeschoss auf drei Gebäuden) zugrunde gelegt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Vorbemerkungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 über die städtebauliche Neuordnung des Kreissparkassenareals (Direktion Leonberg) in der Grabenstraße beraten. Diskussions­punkte waren u.a.

-          die städtebauliche Dimension der geplanten Neubebauung (mit bis zu 5 Geschossen über drei Bauteilen in Form von Staffelgeschossen) vor dem Hintergrund der zu erwartenden zukünftigen Luftbelastung,

-          die Lage der westlichen Gebäude vor dem Hintergrund des gewünschten freien Rechtsabbiegers Richtung Stuttgart und der Bushaltebucht,

-          der Schlüssel zum Nachweis der notwendigen Stellplätze,

-          die klimatologische Situation.

 

Offen war auch noch die Frage, ob der Bearbeitungsbereich der angestrebten Mehrfachbe­auftragung auf eine nördliche Teilfläche (wie von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen) be­schränkt bleiben kann. Letztlich sollten die v.g. Themen aufgearbeitet und erneut zur Bera­tung aufgerufen werden. In der Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2019 fand keine Be­schlussfassung hierzu statt.

 

Ergänzend wurde am 5. Dezember des vergangenen Jahres im Rahmen einer PA- Sitzung eine Ortsbegehung durchgeführt. Dabei waren die geplanten Dimensionen der Neubebau­ung hinsichtlich Ihrer Lage ausgepflockt worden, um einen Eindruck zur städtebaulichen Lage des geplanten Vorhabens zu erhalten.

 

 

Aufgabenstellung für das aktuelle Luftschadstoffgutachten

Im Anschluss an die September- Sitzungsrunde wurde seitens der Verwaltung eine Luft­schadstoffuntersuchung beauftragt. Insbesondere sollte auf Grundlage des 39. BImSchV gutachterlich in Varianten (mit/ ohne 5. Staffelgeschoss bei 3 Baukörpern) die zu erwartende Luftschadstoffsituation geklärt werden. Hierzu wurde unter Berücksichtigung der vorhan­denen und geplanten Bebauung, der Topographie, der lokalrepräsentativen Windstatistik und der prognostizierten Verkehrssituation sowie der zu erwartenden Gebäudeumströmungen ein Strömungs- und Ausbreitungsmodell (MISKAM) erstellt. Für die Beurteilung der Auswir­kungen der Strassenverkehrsemissionen wurden die Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaubpartikel mit Korngrößen bis 10 µm (PM 10) betrachtet. Als Bezugsjahr wurde das Jahr 2025 angesetzt.

Zum Schutz der menschlichen Gesund­heit ist entscheidend, ob die ermittelten Immissionen zu Überschreitungen der Grenzwerte an für die Beurteilung rele­vanter Bebauung, zum Beispiel Wohn­gebäuden, führen. Der NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird im Prognosenullfall an der besteh­enden Bebauung mit Werten von über 44 μg/m³ und bis zu 45 μg/m³ im Betrachtungsgebiet entlang der Graben­straße, Feuerbacher Straße und im Bereich der Sonnenkreuzung ent­sprechend den Berechnungen erreicht und überschritten.

 

Für die Bewertung der Feinstaubimmis­sionen liegen zwei Beurteilungsgrößen vor. Diese sind der Jahresmittelwert und der Kurzzeitwert , der maximal 35 Über­schreitungen eines Tagesmittelwerts von 50 μg/m³ in einem Jahr erlaubt. Aus Ableitungen geht hervor, der der Kurz­zeitwert ab einem PM10- Jahresmittel­wert von 29 μg/m³ überschritten wird. Im Prognosejahr werden in Leonberg je­doch nur 24 μg/m³ erwartet, sodass der Jahresmittelgrenzwert für PM 10 zum Schutz der menschlichen Gesundheit an der bestehenden Wohnbebauung im Betrachtungs­gebiet entsprechend den Berechnungen eingehalten werden kann.


Untersuchungsergebnisse Planfall 1 (teilweise 5. Staffelgeschoss auf 3 Gebäuden)

Im Planfall 1 führen die geplanten Ge­bäude bodennah zu geänderten Wind­verhältnissen und der Betrieb der Tief­garagen sowie die geänderten Nutzun­gen zu leicht erhöhten Emissionen. In Folge erhöhen sich die NO2-Jahres­mittelwerte im Nahbereich des Plange­bietes leicht. Der NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ wird im Planfall an der be­stehenden Bebauung mit Werten von über 44 μg/m3 und bis zu 46 μg/m³ im Betrachtungsgebiet entlang der Grabenstraße, Feuerbacher Straße und im Bereich der Sonnenkreuzung erreicht und überschritten. Entlang der Grabenstraße ergeben sich in Berei­chen mit Grenzwertüberschreitungen Erhöhungen der NO2-Konzentrationen von bis zu 1 μg/m3 aufgrund der Planung. An der geplanten Bebauung kann nicht ausgeschlossen werden, dass der jahresmittlere NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ am südwest­lichsten der Plangebäude (Wohn­nutzung) erreicht wird. An den übrigen Plangebäuden wird der jahresmittlere NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ nicht erreicht und nicht überschritten.

 

Untersuchungsergebnisse Planfall 2 (4 Vollgeschosse)

Für den Planfall 2 führen die geplanten Gebäude gegenüber der Nullvariante bodennah ebenfalls zu geänderten Windverhältnissen und der Betrieb der Tiefgaragen sowie die geänderten Nutzungen zu leicht erhöhten Emis­sionen. In Folge erhöhen sich die NO2-Jahresmittelwerte im Nahbereich des Plangebietes leicht. Der NO2-Grenz­wert von 40 μg/m³ im Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird im Planfall an der bestehenden Bebauung mit Werten von über 44 μg/m3 und bis zu 46 μg/m³ im Betrach­tungsgebiet entlang der Grabenstraße, Feuerbacher Straße und im Bereich der Sonnenkreuzung entsprechend den Berechnungen erreicht und über­schritten. Entlang der Grabenstraße ergeben sich in Bereichen mit Grenz­wertüberschreitungen Erhöhungen der NO2-Konzentrationen von bis zu 1 μg/m3 aufgrund der Planung. An der geplanten Bebauung kann nicht ausgeschlossen werden, dass der jahresmittlere NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ am südwestlichsten der Plangebäude (Wohnnutzung) erreicht wird. Dort sind Fensterlüftungen straßenseitig zu vermeiden. An den übrigen Plangebäuden wird der jahresmittlere NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ nicht erreicht und nicht überschritten.

 

 

Untersuchungsergebnisse Planfall 3 (zurückgesetztes Gebäude mit 5. Staffelgeschoss auf 3 Gebäuden)

Da eine Verschlechterung der Luftschadstoffsituation prognostisch nicht ausgeschlossen werden kann, wurden alternative Lösungen gesucht. Hierzu erfolgte auf Grundlage von Planfall 1 die Ausarbeitung einer weiteren Planvariante, die eine Versetzung der westlichen Gebäudekante um 2 Meter Richtung Osten (Plangebiet) unterstellt. Demnach wird damit der Verkehrsraum weiter vergrößert bei gleichzeitiger Verkleinerung des Baufelds der Spar­kasse).

Der vergrößerte Straßenraum der Gra­benstrasse hat geänderte Windver­hältnisse zur Folge, wobei die Ver­änderungen/ Verbesserungen in den NO2- Konzentrationen nur die direkte Umgebung des Plangebietes und das Plangebiet selbst betreffen.

 

Gegenüber dem Planfall 1 ergeben sich auch in Planfall 3 Bereiche mit (verringerte) Grenzwertüberschrei­tungen entlang der Grabenstraße zwi­schen dem bestehenden Gebäude Grabenstrasse 14 und der Sonnen­kreuzung. Für den bestehenden Meß­standort an der Grabenstraße (außer­halb des Plangebietes) werden für das Prognosejahr 2025 etwa 38 μg/m³ erreicht, ebenfalls vergleichbare Werte gegenüber Planfall 1.

 

Für nicht von Grenzwertüberschrei­tungen betroffene Bereiche innerhalb des Plangebietes werden an der ge­planten Neubebauung aufgrund der modifizierten Gebäudeumströmung geringere Werte berechnet, d.h. bis zu 34 μg/m³. Am südwestlichen Plange­bäude im Kreissparkassenareal wer­den aufgrund des Abrückens von der Strasse über 1 μg/m³ geringere Werte gegenüber den Planvarianten 1 und 2 berechnet, d.h. bis zu 38 μg/m³. An den übrigen Plangebäuden wer­den bis zu 30 μg/m³ berechnet. Somit wird der NO2- Grenzwert von 40 μg/m³ zum Schutz der menschlichen Gesundheit im Planfall 3 entlang der Grabenstrasse sowie im Nahbereich unterschritten.

 

 

Untersuchungsergebnisse Feinstaub PM 10

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist entscheidend, ob die ermittelten Immissionen zu Überschreitungen der Grenzwerte an für die Beurteilung relevanter Bebauung führen. Der PM10-Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird in allen drei Planfällen an der bestehenden und geplanten Bebauung im Betrachtungs­gebiet entsprechend den Berechnungen nicht erreicht und nicht überschritten. Der jahres­mittlere Schwellenwert von 29 μg/m³ zur Ableitung der Kurzzeitbelastung wird in allen Plan­fällen an der bestehenden und geplanten Bebauung ebenfalls nicht erreicht und nicht über­schritten.

 

Auszüge aus dem Luftschadstoffgutachten sind als Anhang dieser Sitzungsvorlage beige­fügt.

 

 

Zwischenfazit

Die Gegenüberstellung der untersuchten Planfälle lässt gutachterlich erwarten, dass eine zurückgesetzte westliche Gebäudekante mit einem vergrößerten Straßenraum der Graben­straße eine Lösung darstellt, die zur Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte für NO2 für die im Plangebiet geplanten Wohngebäude führen wird.

 

Darüber hinaus schafft diese Variante die Voraussetzung für einen angemessenen freien Rechtsabbieger in die Stuttgarter Straße sowie für eine geeignete Führung des Radverkehrs aus Richtung Süden. Die verkehrlichen Details sind im Rahmen der Mehrfachbeauftragung darzustellen. Vor diesem Hintergrund wird der Planfall 3 als Grundlage für die Weiterent­wicklung des städtebaulichen Konzeptes empfohlen.

 

 

Überarbeitung des Testentwurfs

Bis zur Sitzung des Planungsausschusses im Januar 2020 wird das städtebauliche Konzept entsprechend überarbeitet und an die Ergebnisse des Fachgutachtens angepasst. Der aktuelle Planungsstand wird zur Sitzung vorgestellt.

 

Mit der Verschiebung der Raum-/ Gebäudekante nach Westen wird bei Aufrechterhaltung des dortigen Baumbestands (erhaltenswerte Einzelbäume) leider die Fläche für die Tief­garage reduziert. Aus realistischer Sicht machbar ist im südwestlichen Gebäude mit Nutzungsschwerpunkt im Bereich der Sozialmietwohnungen dadurch nur noch ein Stellplatz­nachweis von 1,0 Stpl./ Sozialmietwohnung (bezogen auf 25 % der realisierbaren BGF). Diese vorgeschlagene Staffelung (ergänzend 1,5 Stpl./ „herkömmlicher“ Wohnung) wurde beispielsweise auch bei der Neubebauung im Bereich „Jahnstrasse“ angesetzt und im dor­tigen Bebauungsplan als bauordnungsrechtliche Vorschrift verankert.

 

 

Grundlagen für die Mehrfachbeauftragung

Der planerisch- konzeptionelle Rahmen für die geplante Mehrfachbeauftragung der Kreis­sparkasse wurde bereits in SV 2019/192 (siehe dortige Verfahrensbeschreibung und Defini­tion der Wettbewerbsaufgabe) vorgestellt. Insoweit kann darauf verwiesen werden. Demnach sollen 3 renommierte Architekturbüros aus der Region Stuttgart in das Planungsgutachten als 2-stufiges Verfahren einbezogen werden, um alternative Lösungen zu erhalten. In die Jury werden auch Mitglieder des Ge­meinderats und die Verwaltungsspitze/ Dezernenten berufen.

 

Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich in einen Realisierungsteil (Kreissparkassen­direktion); die umgebende Bebauung und der Strassenraum wird als Ideenteil definiert. Die südliche Wohnbebauung wird planerisch gesetzt (vgl. nebenstehende Abbildung).

 

Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die Frei­flächenplanung und städtebauliche Torbildung im Vorfeld des historischen Stadteingangs aus einem Guss zu entwickeln.

 

Quelle: Ackermann+Raff GmbH & Co. KG (Abgrenzungsplan)

 

Folgende Prämissen sind sowohl für die Mehrfachbeauftragung als auch für das spätere Bebauungsplanverfahren maßgebend:

 

-          von der Grabenstraße zurückgesetzte Raumkante gemäss Luftschadstoffgutachten (Planfall 3)

-          freier Rechtsabbieger für den MIV in Richtung Stuttgarter Straße mit einer begleiten­den Bushaltebucht vor der geplanten Bebauung (siehe Bestandssituation)

-          angemessene Radwegeführung aus Richtung Süden mit Fortsetzung Richtung Stuttgart und Ditzingen

-          Ausbildung eines gemischt genutzten Quartiers bzw. eines Allgemeinen Wohnge­bietes mit den einschlägigen Nutzungskennziffern nach §§ 17 ff. BauNVO

-          Intensive Dachbegrünung/ Begrünung und Bepflanzung der nicht überbauten TG- Decken

-          Beachtung der erhaltenswerten Baumstruktur/ Ergänzung durch Baumneupflan­zungen (z.B. zwischen den TG`s und in den Randbereichen) in Form von durch­gängigen Frischluftachsen

-          Stellplatznachweis für gewerbliche Stellplätze für Kunden, Mitarbeiter und Besucher des S-Forums gemäss Raumprogramm und VwV Stellplätze

-          1,5 Stpl./ „normaler“ Wohneinheit und 1,0 Stellplätze/ Sozialmietwohnung (bei 25 % Anteil an der Geschossfläche)

-          bis zu vier- geschossige Bauweise mit zurückgesetzten fünften Staffelgeschossen auf den drei geplanten Wohngebäuden (siehe Testentwurf)

-          separate Tiefgarage für die Nutzungen im Wettbewerbsgebiet mit interner Unter­teilung für Gewerbe- und Wohnungsstellplätze.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

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Anmerkung: Die Kosten für die Durchführung der Mehrfachbeauftragung und die Erstellung des Testentwurfs trägt die Kreissparkasse Böblingen. Die Stadt ergibt hierzu keine Aufträge. Zum Bebauungsplan und den Fachgutachten wird noch ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

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Anlagen

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