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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Auftrag zur Erfüllung der Lieferleistung "Mittagsverpflegung für die Interimskindertageseinrichtung Stadtmitte" über den Zeitraum vom 24.02.2020 bis voraussichtlich 30.06.2022 erhält das Unternehmen Stollsteimer GmbH aus Stuttgart. Die Option zur Verlängerung in Abhängigkeit vom Baufortschritt/Fertigstellung der geplanten Einrichtung Kinderhaus West ist vorgesehen. 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Zeitraum vom 24.02.2020 bis voraussichtlich 30.06.2022 mit einer optionalen Verlängerung in Abhängigkeit vom Baufortschritt/Fertigstellung der geplanten Einrichtung Kinderhaus West soll die Interimskindertageseinrichtung Stadtmitte mit einer qualitativ hochwertigen Mittagsverpflegung und mit Nachmittagssnacks beliefert werden.

Die Lieferung warmer Speisen für die Mittagsverpflegung für die Kinder der Interimskindertageseinrichtung Stadtmitte wird an einen externen Caterer vergeben.

Das EU-Schulprogramm ist schwerpunktmäßig auf die Verpflegung von Grundschulkindern ausgerichtet. Eine Belieferung der Einrichtung mit Obst und Gemüse ist daher ungewiss. Die Lieferung eines Nachmittagssnacks wird aus diesem Grund mit ausgeschrieben.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe wurden vom Fachamt vier Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen. Im Vorfeld lagen dem Fachamt hinreichende Informationen über die Leistungsfähigkeit der aufgeforderten Unternehmen vor (aus beendeten oder noch laufenden Vertragverhältnissen oder früheren Vergabeverfahren). Aus diesem Grund wurde der Preis als alleiniges Wertungskriterium herangezogen.

 

Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder" der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Es wurden insgesamt zwei Angebote eingereicht. Eines davon entspricht nicht allen gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.

 

Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Ausschreibungszeitraum voraussichtlich bei je etwa 14.600 Essensportionen und Nachmittagssnacks liegen.

Der Essenspreis liegt bei 3,40 Euro netto/3,64 Euro brutto, der des Nachmittagssnacks bei 0,50 Euro netto/0,54 Euro brutto.

 

Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 60.926,00 Euro. Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten ist in den Betreuungsgebühren der Kindertageseinrichtung enthalten.

 

Die Auftragsvergabe fällt in die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Eine Beauftragung kann nur erfolgen, wenn dies für die Weiterführung von notwendigen Aufgaben unaufschiebbar ist. Die Mittagsverpflegung in der Interimskindertageseinrichtung Stadtmitte wird als unaufschiebbare Notwendigkeit gesehen.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Stollsteimer GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 54, 70565 Stuttgart den Zuschlag für die Lieferleistung "Mittagsverpflegung für die Interimskindertageseinrichtung Stadtmitte" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 60.926,00 EUR für den Lieferzeitraum vom 24.02.2020 bis voraussichtlich 30.06.2022 zu erteilen.
 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

36500013-42710000

Lieferung einer Mittagsverpflegung für die Interimskindertageseinrichtung

Stadtmitte

2020

16.000

21.785

Der höhere Finanzbedarf wird über das Teilbudget Kindertageseinrichtungen gedeckt.

36500013-42710000

Lieferung einer Mittagsverpflegung für die Interimskindertageseinrichtung Stadtmitte

2021

16.000

26.142

Das verfügbare Budget ist in der Finanzplanung veranschlagt. Der höhere Finanzbedarf ist in der Haushaltsplanung 2021 ff. zu berücksichtigen.

36500013-42710000

Lieferung einer Mittagsverpflegung für die Interimskindertageseinrichtung Stadtmitte

2022

16.000

13.071

Das verfügbare Budget ist in der Finanzplanung veranschlagt. Der höhere Finanzbedarf ist in der Haushaltsplanung 2021 ff. zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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