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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/042-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Geschäftsordnung des Jugendausschusses der Stadt Leonberg wird mit der Änderung des Jugendausschusses in § 3 Abs. 2 zugestimmt.

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Vor dem Hintergrund der zeitlichen Verschiebung des Jugendforums in den Herbst ist es sinnvoll, auch die Wahl der drei jugendlichen geschäftsführenden Sprecher*innen des Jugendausschusses dieser Terminierung anzupassen.

In der Sitzung des Jugendausschusses am 26.11.2019 haben die Mitglieder des Jugendausschusses über diesen Punkt der Geschäftsordnung beraten. Sie empfehlen dem Gemeinderat einstimmig, die Geschäftsordnung des Jugendausschusses in § 3 Absatz 2 wie folgt zu ändern:

§ 3 Geschäftsführung

Absatz 2 alt

Absatz 2 neu

Die drei jugendlichen geschäftsführenden Sprecher*innen werden jeweils in der ersten Sitzung des Jugendausschusses im Kalenderjahr für ein Jahr mit relativer Mehrheit durch die jugendlichen Mitglieder des Jugendausschusses gewählt.

Die drei jugendlichen geschäftsführenden Sprecher*innen werden jeweils in der letzten regulären Sitzung des Jugendausschusses vor dem Jugendforum mit relativer Mehrheit durch die jugendlichen Mitglieder gewählt.

 

Die Wahl der derzeitigen geschäftsführenden Sprecher*innen des Jugendausschusses gilt nach der geltenden Geschäftsordnung bis zur ersten Sitzung des Jugendausschusses im Kalenderjahr am 14.01.2020. In dieser Sitzung muss daher noch einmal eine Wahl der geschäftsführenden Sprecher*innen bis zur Sitzung des Jugendausschusses am 22.09.2020 stattfinden.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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