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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme an der Strom-Bündelausschreibung des Gemeindetags 2021-2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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23.01.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Stromlieferverträge für alle städtischen Abnahmestellen enden zum 31.12.2020. Zur Ermittlung neuer Lieferpreise ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Zu beschließen ist, ob an den Bündelausschreibungen des Gemeindetags teilgenommen werden soll.
Mit der Teilnahme an der Bündelausschreibung soll ein möglichst niedriger Stromlieferpreis für die Jahre 2021-2023 erzielt werden. Die Wahrscheinlichkeit erscheint durch die Teilnahme an den Bündelausschreibungen des Gemeindetags am größten.
Die Stadt Leonberg beteiligte sich in den vergangenen Jahren regelmäßig an den Bündelausschreibungen für die Strom- bzw. Gaslieferung des Gemeindetags. Bei Strom seit 2003, bei Gas seit 2011.
Dabei sind jeweils alle städtischen Abnahmestellen enthalten. Dies schließt städtische Gebäude, Signalanlagen, Straßenbeleuchtungen, die Stadtwerke und die Stadthalle mit ein. Mit der Ausschreibung und Prüfung der Angebote war bisher die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags beauftragt.
Die Teilnahme ist für die Stadt kostenlos. Die Kosten werden jeweils vom Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) übernommen.
Die Gt-service GmbH bietet Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung an. Die Stromlieferung wird im Rahmen der 19. Bündelausschreibung Strom 2021-2023 für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31.12.2023 ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt somit für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren. Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen durchführen zu können ist die Gt-Service GmbH spätestens bis zum 31.01.2020 zu beauftragen.
Mit der Beauftragung der Gt-service GmbH geht die Stadt Leonberg zugleich ein Dauerbeauftragungsverhältnis gegenüber der Gt-service GmbH ein.
Kündigt die Stadt Leonberg das Dauerbeauftragungsverhältnis nicht fristgemäß, so wird automatisch wieder an der darauffolgenden Bündelausschreibung Strom für die anschließenden drei Lieferjahre (2024-2026) teilgenommen.
Der NEV ist ein kommunaler Zweckverband, dem 167 Städte und Gemeinden sowie 9 Landkreise angehören. Das Verbandsgebiet erstreckt sich vom Landkreis Heilbronn im Norden bis zum Landkreis Reutlingen im Süden von Baden-Württemberg. Der Sitz des Verbandes ist Esslingen.
Mit dem Auslaufen der Stromlieferverträge Ende am 31.12.2020 muss die Belieferung neu ausgeschrieben werden.
Ausgeschrieben werden lediglich die Lieferung (Arbeitspreis) und der jeweilige Grundpreis der Lieferung für Strom. Alle anderen Preiskomponenten, wie Netznutzung, Steuern und Abgaben sind nicht Umfang der Ausschreibung, weil es sich dabei um reglementierte bzw. gesetzliche Abgaben und Steuern handelt.
In Summe stehen aktuell 350 Stromabnahmestellen zur Ausschreibung mit einem Gesamtverbrauch (2018) von ca. 7,0 Mio. kWh und Gesamtkosten (2018) von ca. 1,7 Mio. Euro (brutto). Der Anteil der Stromlieferkosten am Stromgesamtpreis beträgt aktuell ca. 25%. Somit belaufen sich die Kosten für die Stromlieferung (2018) auf ca. 425.000 € (brutto).
Ökostrom
Es besteht die Möglichkeit, Ökostrom für alle oder ausgewählte Abnahmestellen auszuschreiben. Hier ist zu unterscheiden, dass Ökostrom ohne oder mit Neuanlagenquote zur Auswahl steht. Im Auftragsfalle würde dann für die jeweilige Variante der Ökostrom ausgeschrieben.
Konventioneller Strom ist je nach Anbieter ein Mix aus Kohle-, Kernkraft-, Erdgas-Erzeugung und erneuerbaren Energiequellen. Ökostrom stammt überwiegend aus älteren und schon lange abgeschriebenen Großwasserkraftwerken. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote dagegen stammt mindestens ein Drittel des Stroms aus Anlagen, die nicht älter als 6 Jahre sind. Dadurch wird ein Anreiz zum Bau neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen erzeugt.
Die zu erwartenden Mehrkosten belaufen sich bei Ökostrom ohne Neuanlagenquote auf ca. 0,0 - 0,2 Cent/kWh und bei Ökostrom mit Neuanlagenquote auf 0,2 - 0,5 Cent/kWh (Stand Oktober 2019 von Gt-Service). Bei einer Versorgung aller städtischen Abnahmestellen mit Ökostrom sind Mehrkosten in einer Größenordnung von voraussichtlich ca. 0 – 14.000 € (ohne Neuanlagenquote) bzw. 14.000 - 35.000 € (mit Neuanlagenquote) jährlich zu erwarten. Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro entsprechen die Mehrkosten einem Anteil von ca. 0 – 2,1 %.
Um 90 Prozent sinken die Emissionen durch Ökostrom im Schnitt. Durch die Nutzung von Ökostrom können ca. 2.800 Tonnen CO² pro Jahr in Leonberg vermieden werden.
Bei der Teilnahme an der Bündelausschreibung muss verbindlich bis zum 31.01.2020 erklärt werden, ob Ökostrom gewünscht ist. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass Ökostrom mit Neuanlagenquote ausgeschrieben werden soll.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher die Gt-Service GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg, mit der Durchführung der europaweiten Ausschreibung für die Stromlieferung mit Ökostrom und Neuanlagenquote zu beauftragen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service GmbH mit der Ausschreibung der Ökostromlieferung ohne Neuanlagenquote für die Stadt Leonberg ab 01.01.2021 zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service GmbH mit der Ausschreibung der Normalstromlieferung für die Stadt Leonberg ab 01.01.2021 zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Der Finanzbedarf für die Stromabnahmestellen aller städtischen Gebäude, der Signalanlagen, der Straßenbeleuchtungen, der Stadtwerke und der Stadthalle beläuft sich ab 2021 auf rund 1,7 Mio. Euro pro Jahr und wird auf die Kostenstellen 42410020, 42410030, 510034, 513000, 513200 und 5401 aufgegliedert. In der Finanzplanung der Haushaltsplanentwürfe für die Jahre 2021, 2022 und 2023 ist der tatsächliche Finanzbedarf zu berücksichtigen. Bei Änderungen des Strompreises bzw. der Abnahmemenge werden diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt.
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Alle Kostenstellen der Gebäude, Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Abwasserbeseitigung, Stadtwerke und Eigenbetrieb Stadthalle |
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Der tatsächliche Finanzbedarf ist bei Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2021 zu berücksichtigen. |
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42410020 - GM 42410020 - TBA 42410020 - Abwasserbeseitigung 42410030 - GM
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2021 |
938.800 € 380.000 € 150.000 € 63.600 €
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938.800 € 380.000 € 150.000 € 63.600 €
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510034 - SWL 513000 - SWL 513200 - SWL |
2021 |
18.000 € 47.000 € 70.000 €
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18.000 € 47.000 € 70.000 €
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5401 - Eigenbetrieb Stadthalle |
2021 |
60.000 € |
60.000 € |
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Gesamt |
2021 |
1.727.400€ |
1.727.400€ |
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42410020 - GM 42410020 - TBA 42410020 - Abwasserbeseitigung 42410030 - GM
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2022 |
938.800 € 380.000 € 150.000 € 63.600 €
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938.800 € 380.000 € 150.000 € 63.600 €
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510034 - SWL 513000 - SWL 513200 - SWL |
2022 |
18.000 € 47.000 € 70.000 €
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18.000 € 47.000 € 70.000 €
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5401 - Eigenbetrieb Stadthalle |
2022 |
60.000 € |
60.000 € |
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Gesamt |
2022 |
1.727.400€ |
1.727.400€ |
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42410020 - GM 42410020 - TBA 42410020 - Abwasserbeseitigung 42410030 - GM
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2023 |
938.800 € 380.000 € 150.000 € 63.600 €
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938.800 € 380.000 € 150.000 € 63.600 €
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510034 - SWL 513000 - SWL 513200 - SWL |
2023 |
18.000 € 47.000 € 70.000 €
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18.000 € 47.000 € 70.000 €
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5401 - Eigenbetrieb Stadthalle |
2023 |
60.000 € |
60.000 € |
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Gesamt |
2023 |
1.727.400€ |
1.727.400€ |
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