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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2019/305
Grunddaten
- Betreff:
-
Quartier "Post-/ Bismarck-/ Park-/ Karlstraße"
- Darstellung der städtebaulichen Ziele
- Kenntnisnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Vorbemerkungen
Im Rahmen der Sitzung des Planungsausschusses am 19.09.2019 wurde u.a. die Frage der städtebaulichen Entwicklungspotentiale des Quartiers „Post-/ Bismarck-/ Park-/ Karlstraße“ unter Einbindung des vorhandenen Grünbestands diskutiert.
Städtebauliche und bauplanungsrechtliche Ausgangslage
Das Quartier ist im Bereich der Post- und Karlstraße überwiegend mit 1,5- bis 2,5- geschossigen Wohngebäuden („Mehrfamilienhäuser“) bebaut. Im Bereich der Park- und Bismarckstraße ist die vorhandene Bebauung tendenziell etwas kleinteiliger. Gemeinsam getragenes Bebauungsprinzip ist eine Grenzbebauung an der jeweiligen Gehweghinterkante; die seitlichen Grenzabstände werden teilweise unterschritten (besondere Bauweisen). Die jeweiligen privaten Gärten sind in den Quartiersinnenbereich orientiert, der einen räumlich zusammenhängenden Grünbereich erschliessen.
Die Grundstücke im Quartier sind weitgehend bebaut, neben Gebäuden jüngeren Baualters gibt es auch noch weitgehend ortstypische Wohngebäude, die in den letzten Jahren fortlaufend modernisiert wurden.
Quelle: googlemaps, aktueller Plot
Bereits in den Jahren 2004 und 2005 wurde für den Bereich Eltingen ein Rahmenplan aufgestellt (vgl. DS 2005 Nr. P 32ö). Er entfaltet zwar keine bauplanungsrechtliche Wirkung, wird aber für die Bauberatung zu Beurteilung herangezogen.

Quelle: Rahmenplan „Eltingen“ (DS 2005 Nr. P 32ö)
Für das Quartier gibt es keinen qualifizierten Bebauungsplan, die Beurteilung erfolgt auf Grundlage des Ortsbauplans Eltingen (West) vom 28.07.1927 unter Hinzuziehung von § 34 BauGB (Einfügungsgebot), wobei die wichtigsten Beurteilungskriterien bereits oben dargestellt wurden. Im laufenden Jahr wurde auf dieser Grundlage im Quartier eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus von der Baurechtsbehörde erteilt.
Darüber hinaus weist die Baumschutzsatzung vom 01.10.1999 mehrere geschützte Bäume im Untersuchungsquartier aus. Die sind auf dem stark durchgrünten Grundstück Poststrasse 37 geschützten fünf Bäume sind nachfolgend verortet.
Quelle: leomaps, Baumschutzsatzung, aktueller plot
Zusammenfassung
Da konkrete Planungs- oder Bauabsichten im Quartier nicht bekannt sind, empfiehlt die Verwaltung, die bisherigen baurechtlichen Instrumente weiter einvernehmlich anzuwenden. Sollten unerwünschte städtebauliche Entwicklungen erkennbar werden, kann im Einzelfall kurzfristig die Aufstellung eines Bebauungsplans und/ oder der Erlass einer Sicherungssatzung/ Veränderungssperre im Gemeinderat diskutiert werden.
Im Falle der Grünstruktur wäre eine grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung der 20 Jahre alten Baumschutzsatzung erforderlich.
