Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2019/305

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Vorbemerkungen

Im Rahmen der Sitzung des Planungsausschusses am 19.09.2019 wurde u.a. die Frage der städtebaulichen Entwicklungspotentiale des Quartiers „Post-/ Bismarck-/ Park-/ Karlstraße“ unter Einbindung des vorhandenen Grünbestands diskutiert.

 

 

Städtebauliche und bauplanungsrechtliche Ausgangslage

Das Quartier ist im Bereich der Post- und Karlstraße überwiegend mit 1,5- bis 2,5- geschos­sigen Wohngebäuden („Mehrfamilienhäuser“) bebaut. Im Bereich der Park- und Bismarck­straße ist die vorhandene Bebauung tendenziell etwas kleinteiliger. Gemeinsam getragenes Bebauungsprinzip ist eine Grenzbebauung an der jeweiligen Gehweghinterkante; die seit­lichen Grenzabstände werden teilweise unterschritten (besondere Bauweisen). Die jeweili­gen privaten Gärten sind in den Quartiersinnenbereich orientiert, der einen räumlich zusam­menhängenden Grünbereich erschliessen.

 

Die Grundstücke im Quartier sind weitgehend bebaut, neben Gebäuden jüngeren Baualters gibt es auch noch weitgehend ortstypische Wohngebäude, die in den letzten Jahren fort­laufend modernisiert wurden.

 

Quelle: googlemaps, aktueller Plot

 

Bereits in den Jahren 2004 und 2005 wurde für den Bereich Eltingen ein Rahmenplan aufge­stellt (vgl. DS 2005 Nr. P 32ö). Er entfaltet zwar keine bauplanungsrechtliche Wirkung, wird aber für die Bauberatung zu Beurteilung herangezogen.

Quelle:  Rahmenplan „Eltingen“ (DS 2005 Nr. P 32ö)

 

Für das Quartier gibt es keinen qualifizierten Bebauungsplan, die Beurteilung erfolgt auf Grundlage des Ortsbauplans Eltingen (West) vom 28.07.1927 unter Hinzuziehung von § 34 BauGB (Einfügungsgebot), wobei die wichtigsten Beurteilungskriterien bereits oben darge­stellt wurden. Im laufenden Jahr wurde auf dieser Grundlage im Quartier eine Baugenehmi­gung für ein Mehrfamilienhaus von der Baurechtsbehörde erteilt.

 

Darüber hinaus weist die Baumschutzsatzung vom 01.10.1999 mehrere geschützte Bäume im Untersuchungsquartier aus. Die sind auf dem stark durchgrünten Grundstück Poststrasse 37 geschützten fünf Bäume sind nachfolgend verortet.

Quelle: leomaps, Baumschutzsatzung, aktueller plot

 

 

Zusammenfassung

Da konkrete Planungs- oder Bauabsichten im Quartier nicht bekannt sind, empfiehlt die Ver­waltung, die bisherigen baurechtlichen Instrumente weiter einvernehmlich anzuwenden. Soll­ten unerwünschte städtebauliche Entwicklungen erkennbar werden, kann im Einzelfall kurz­fristig die Aufstellung eines Bebauungsplans und/ oder der Erlass einer Sicherungssatzung/ Veränderungssperre im Gemeinderat diskutiert werden.

 

Im Falle der Grünstruktur wäre eine grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung der 20 Jahre alten Baumschutzsatzung erforderlich.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

X

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

---

---

---

---

---

 

Loading...