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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/282
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Lichtsignalsteuerungszentrale (Verkehrsrechner);
Barrierefreie Ausstattung der Fußgängersignalanlagen Hirschlander Straße und Ditzinger Straße in Höfingen sowie Höfinger Straße in Gebersheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2019
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Beschlussvorschlag
Im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalsteuerungszentrale wird eine barrierefreie Ausstattung mit akustischen und taktilen Signalgebern (sog. Blindensignalisierung) der LSA Nr. 65 (Hirschlander Straße), Nr. 66 (Ditzinger Straße) und Nr. 72 (Höfinger Straße) nachbeauftragt. Die Kosten hierfür betragen insgesamt 7.497,00 Euro brutto.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Am 26.02.2019 hat der Gemeinderat das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Erneuerung der Lichtsignalsteuerungszentrale beschlossen. Die Vergabe der Leistung erfolgte an die Firma Siemens Mobility GmbH. Seit August dieses Jahres wird der neue Verkehrsrechner aufgebaut und die derzeit 48 Lichtsignalanlagen mit ihren jeweiligen Steuerungseinheiten an die Rechnerzentrale angeschlossen.
Bei den drei Fußgängersignalanlagen (FSA) in Höfingen und Gebersheim ist eine Kompatibilität zwischen den bestehenden Steuerungseinheiten der Firma SWARCO zu den Siemens-Komponenten nicht gegeben, so dass diese durch neue Siemens-Steuergeräte und damit kompatible Lichtsignalgeber ersetzt werden müssen.
Da es sich nun um eine wesentliche Umbaumaßnahme handelt, ist diese nach Maßgabe der einschlägigen Rechtvorschriften des Landes barrierefrei zu gestalten (§ 7 Landesbehindertengleichstellungsgesetz). In der DIN 18040-3 und DIN 32981 sind die Anforderungen für das Bauen im öffentlichen Verkehrsraum und die Anforderungen speziell bei Straßenverkehrssignalanlagen für blinde und sehbehinderte Menschen beschrieben. Demnach bedarf es eines akustischen Signals zum Auffinden des Signalgebers und der Fußgängerfurt und als Freigabesignal sowie eines taktilen Signalgebers. (Taster mit Richtungspfeil).
Die Verwaltung empfiehlt, für die LSA Nr. 65 (Hirschlander Straße), Nr. 66 (Ditzinger Straße) und Nr. 72 (Höfinger Straße) eine Blindensignalisierung mit akustischen und taktilen Signalgebern nachzubeauftragen. Die Kosten für sechs Signalgeber und Softwareanpassung betragen insgesamt 7.497,00 € brutto. Das Gesamtauftragsvolumen für Erneuerung der Lichtsignalsteuerungszentrale beträgt 452.551€ brutto.
Das mit der Projektbegleitung beauftragte Ingenieurbüro Brenner Bernard hat erklärt, dass die für die Blindensignalisierung angebotenen Preise den Vergleichspreisen anderer Projekte entsprechen würden und somit preislich angenommen werden könnten.
Im Idealfall werden LSA-Anlagen durch Bodenindikatoren mit Auffindungsstreifen und Richtungsfeld sowie abgesenkte Bordsteine ergänzt. Die Absenkung von Bordsteinen nimmt das Tiefbauamt bereits sukzessive vor. Bei Neubaumaßnahmen ist die Anbringung von Bodenindikatoren bereits vorgesehen. Insgesamt bedarf es eines noch zu erstellenden Fußwegekonzeptes, das auch ein durchgängiges Bodenindikator-Leitsystem vorsieht. Die zusätzliche Ausstattung mit Bodenindikatoren soll deshalb zunächst zurück gestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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198,1 kB
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