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Ratsinformationssystem

Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2019/277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt von der Vereinbarung Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Vollzugsdienst der Stadt Leonberg steht bei der Ausübung seiner Aufgaben stets im Focus der Öffentlichkeit. Um Präsenz und Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen wurden entsprechende Ziele erarbeitet. Diese mündeten in einem neuen Arbeitszeitmodell, welches über einen Zeitraum von zwei Jahren (01.05.2019 – 30.04.2021) getestet wird.

 

Ziele der Maßnahme

Der Vollzugsdienst soll als „Aushängeschild“ der Stadtverwaltung von der Bürgerschaft positiv wahrgenommen werden.

 

Folgende Vereinbarungen/Ziele wurden für den Zeitraum 01.05.2019 bis 20.04.2020 festgelegt:

  • Bürgerfreundlichkeit

Der Vollzugsdienst informiert, in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadt Leonberg, mindestens einmal monatlich im Amtsblatt/ Homepage über verschiedene  Themen aus den Bereichen Straßenverkehrsrecht, sowie öffentliche  Sicherheit und Ordnung.

 

  • Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet

Der Vollzugsdienst erhöht die Anzahl der Sonderdienste (Wochenenden, Feiertage, Nachtdienste, Spätdienste, Frühdienste) von 201 Dienste in 2018 auf 231 Dienste im Zeitraum 01.05.2019 bis 30.4.2020 (Erhöhung um ca. 15 Prozent ). Ebenso wird das Stadtgebiet vermehrt zu Fuß und mit den neuen E-Bikes bestreift. 
Zwei Dienstfahrzeuge  wurden zusätzlich mit gelber, reflektierender Folie beklebt um die Erkennbarkeit in den Abend- und Nachtstunden zu erhöhen. Die Dienstzeiten werden individuell an die Beschwerden der Bürger angepasst, die Arbeitszeiten können zwischen 0 und 24 Uhr, 7 Tage die Woche geleistet werden.

 

  • Hundekontrollen

Der Vollzugsdienst erhöht die Anzahl der Hundehalterkontrollen im  Stadtgebiet  von 58 Kontrollen in 2018 auf 67 Kontrollen im Zeitraum 01.05.2019 bis 30.4.2020 (Erhöhung um ca. 15 Prozent).
Die Kontrollen finden spontan statt, ohne dass Kontrollstelle und Zeitrahmen im Dienstplan vorgegeben werden. Hierbei werden neben Leinenpflicht, das nicht Beseitigen der Hundehinter-lassenschaften, die Anmeldung beim Steueramt sowie das Tragen einer Steuermarke geprüft. 2018 wurden 35 Kontrollen im Dienstplan vorgegeben (Spielplätze, Stadtpark, Golfplatz....) Es wurden 58 Hundehalter kontrolliert, dabei 20 Verstöße festgestellt.  5 Verstöße gegen das Leinengebot, 2 Mal wurde der Hundekot nicht entfernt, 5 Hunde waren nicht angemeldet und 8 Hunde trugen keine Steuermarke.

 

  • Durchfahrtskontrollen

Der Vollzugsdienst führt im Zeitraum 01.05.2019 bis 30.4.2020 im gesamten Stadtgebiet mindestens 40 Durchfahrtskontrollen durch (in 2018 waren es 20 Kontrollen). Überwacht werden Feldwege, Fußgängerzonen, vorgeschriebene Fahrtrichtung etc.). Die Kontrollen finden ebenfalls spontan statt, ohne dass Kontrollstelle und Zeitrahmen im Dienstplan vorgegeben sind. So kann unverzüglich auf  Beschwerden (Baustellenumfahrung, Stauumfahrung etc.) reagiert werden.

 

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs

Der Vollzugsdienst erreicht vom 01.05.2019 bis 30.4.2020 eine Gesamtzahl von mindestens 12000 in OwitoGo erfassten Fällen im ruhenden Verkehr. 2018 wurden vom Vollzugsdienst 11251 Verfahren im ruhenden Verkehr, einschließlich  der Kontrollen von Feldwegen und Anliegerstraßen erfasst.
Seit 01.10.19 wird Frau Deuschle (450 Euro-Kraft) in der Verkehrsüberwachung eingearbeitet. Sie wird künftig in erster Linie große Parkplätze (z.B. Steinturnhalle, Hallenbad, Neues Rathaus u. ä.) kontrollieren.

 

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Rotlicht- / und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie der Geschwindigkeitsanzeigetafeln

Der Vollzugsdienst kontrolliert regelmäßig die Anlagen auf Beschädigungen und Verschmutzungen und wechselt die Einschübe der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen zwischen den Standorten.

 

  • Mobile Geschwindigkeitsüberwachung

Der Vollzugsdienst setzt sich 480 Messstunden zum Ziel.

Bei den Messungen werden vornehmlich
1. Unfallhäufungsstellen/Unfallgefahrenstellen
2. Schulen/Schulwege/Kindergärten
3. Anwohnerbeschwerden

    in den Fokus genommen.

 

  • Stadtsauberkeit

Der Vollzugsdienst wird künftig im gesamten Stadtgebiet ein verstärktes Augenmerk auf das unerlaubte Entsorgen von Kleinmüll / Littering  (Zigarettenkippen, Kaugummi, Papierchen etc.) legen, und entsprechend ahnden. Die Kontrollen werden stichprobenartig -auch in ziviler Kleidung-stattfinden.

Ebenso werden große Müllablagerungen, Graffiti-Schmierereien, Sperrmüllablagerungen, wilde Plakatierungen, Unkrautwucherungen usw. aufgenommen und an zuständige Stellen zur Beseitigung und Reinigung gemeldet.

 

Weiteres Vorgehen

 

Mit Ablauf des 30.04.2020 wird ein Zwischenbericht erfolgen. Am Ende des Probebetriebes (30.04.2021) wird evaluiert, ob dieser erfolgreich war bzw. ein endgültiges Modell festgelegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

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