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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.                       Die Nachkalkulation der Rechnungsjahre 2017 bis 2018 wird festgestellt.

 

2. Die Verrechnung der Kostenunterdeckung aus den Jahren 2014 bis 2015 im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung Kläranlage in Höhe von 10.446,24 EUR zulasten der Jahre 2017 bis 2018 wird beschlossen.

 

3. Die Kostenüberdeckungen der Jahre 2017 bis 2018 in Höhe von 478.332,96 EUR

werden entsprechend der Anlage 3, Seite 2 verrechnet.

 

4. Die Kostenunterdeckungen der Jahre 2017 bis 2018 in Höhe von 242.627,12 EUR.

werden beschlossen und entsprechend der Anlage 3, Seite 2 verrechnet.

 

5. Die Gebührenkalkulation 2020 bis 2021 einschließlich der Ermittlung der

       kalkulatorischen  Kosten wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

6. Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes (WG) für Baden-Württemberg  der Fassung vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 3 des

 Gesetzes vom 28.11.2018 (GBl. S. 439, 446), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für

 Baden-Württemberg (GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-

 Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch

 Artikel 3 des Gesetzes vom 07.11.2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Gemeinderat am

 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung-  Abwassersatzung – beschlossen:

 

 

 

 

 

 

       § 1

 

§ 41 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

 

 

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser 2,25 EUR.

 Sie teilt sich auf in

 a) Klärgebühr auf je m³ 1,41 EUR

 b) Kanalgebühr auf je m³ 0,84 EUR

 

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr

 0,69 €.

 Sie teilt sich auf in

 a) Klärgebühr auf je m² 0,09 EUR

 b) Kanalgebühr auf je m² 0,60 EUR

 

       § 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

  1. Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Diese Vorlage zeigt lediglich die Kosten der Abwasserbeseitigung auf, sie macht jedoch keine Aussage über deren Wirtschaftlichkeit.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwassergebührensätze für die Jahre 2020-2021 festzusetzen auf:

 

Schmutzwassergebühr:  2,25 EUR/m³ (Erhöhung um 0,25 EUR/m³)

 

Niederschlagswassergebühr: 0,69 EUR/m² (Erhöhung um 0,11 EUR/m²)

 

 

 

  1. Ziele der Maßnahme

 

Ermittlung der Kostendeckungsgrade für die Jahre 2017-2018 sowie rechtskonforme Kalkulation zur Ermittlung und Festlegung der Abwassergebühren für die Jahre 2020-2021.

 

 

 

  1. Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Gemeinderat hat am 19.11.2013 (Drucksache 2013 P 41) erstmalig eine zweijährige Kalkulation für die Jahre 2014-2015 beschlossen.

 

Eine geänderte Nachkalkulation für das Jahr 2011 führte zu einer Kostenüberdeckung, die bis zum Jahr 2016 verrechnet werden musste. Daher hat der Gemeinderat am 17.11.2015 (Drucksache 2015 P 57) den Beschluss über eine einjährige Kalkulation für das Jahr 2016 gefasst.

Kostenunterdeckungen können gemäß § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Kostenüberdeckungen müssen gemäß § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Bei einer zweijährigen Kalkulation ist keine genaue Trennung innerhalb der Jahre möglich.

Mit der Kalkulation für die Jahre 2020-2021 liegt den Abwassergebühren eine zweijährige Kalkulation zugrunde. In Anlage 3 ist die aktuelle Übersicht der Unter- und Überdeckungen und deren Ausgleich zu entnehmen.

 

Vergleich Kosten der Schmutzwasserbeseitigung aus den Nachkalkulationen 2016 und 2017-2018 sowie der Kalkulationen 2019 und 2020-2021:

 

 

 

 

 

Vergleich Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung aus den Nachkalkulationen 2016 und 2017-2018 sowie der Kalkulationen 2019 und 2020-2021:

In den Diagrammen sind die Kosten der Jahre 2016, 2017-2018 (Nachkalkulationen) sowie 2019 und 2020-2021 (Kalkulationen) nebeneinander dargestellt. Die Werte für 2017-2018 und 2020-2021 sind Durchschnittswerte.

 

3.1  Ergebnisse der Nachkalkulation 2017-2018 (Anlage 1)

Die Veränderungen gegenüber der Kalkulation 2017-2018 (Drucksache 2016 P 60) werden erläutert:

a) Interne Leistungsverrechnung

Mit Einführung der Doppik wird die Interne Leistungsverrechnung der Steuerungs- und Serviceumlage (Sachkonto 92300000 und 92400000) eingeführt. Seit 01.01.2017 werden damit Aufwendungen und Erträge nach einem Schlüssel pauschal umgelegt. Die Interne Leistungsverrechnung ist auf Rechtssicherheit im Bereich der Gebührenkalkulation zu überprüfen und aufzubauen. Unter der Annahme, dass die in den vorläufigen Rechnungsergebnissen 2017 und 2018 enthaltenen Steuerungs- und Serviceumlagen nichtgebührenfähige Anteile enthält, werden in der vorliegenden Nachkalkulation die Rechnungsergebnisse zu 75 % berücksichtigt.

 

 

 

b) Abschreibungen und Erträge aus Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen

Im Rahmen der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 hat sich ein zwingender Korrekturbedarf der Anlagebuchhaltung ergeben. Aufgrund von fehlerhaften Zuordnungen konnten zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachkalkulation die Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen und die Abschreibungen noch nicht abschließend ermittelt und verbucht werden. Es handelt sich daher bei der vorliegenden Nachkalkulation um vorläufige Zahlen, die zeitnah korrigiert werden.

c) Gebührensatz

In die Kalkulation 2017-2018 wurde eine Kostenüberdeckung von rd. 888 TEUR aus den Jahren 2013 und 2014-2015 eingerechnet. Die Abwassergebühr konnte damit konstant bei 2,00 EUR/m³ gehalten werden, obwohl die Kosten gestiegen sind. Aus der Nachkalkulation ergibt sich aufgrund der Kostenüberdeckungen ein Gebührensatz i.H. v. 2,00 EUR/m³. Der kostendeckende Gebührensatz ohne Kostenüberdeckungen würde 2,20 EUR/m³ betragen.

Beim Niederschlagswasser konnte die Gebühr i.H. v. 0,58 EUR/m³ aufgrund Kostenüberdeckungen aus Vorjahren gehalten werden.

 

3.2 Kalkulation 2020-2021 (Anlage 2)

Der Ermittlung der Abwassergebühren 2020-2021 liegen folgende Kosten bzw. Erträge zugrunde:

a) Erträge aus Prozessabwasser der Vergärungsanlage

Prozessabwasser fällt nicht mehr an, da die Vergärungsanlage im September 2019 vollständig abgebrannt ist. Daher werden von den Haushaltsansätzen 2020 ff. beim Sachkonto 34820000 (Erstattungen von Gemeinden und GV) i.H. v. jeweils 110.000 EUR in dieser Kalkulation jeweils nur 60.000 EUR berücksichtigt.

b) Personalaufwendungen

Gemäß Vorlage 2018/200 wurden weitere Stellen geschaffen. Aufgrund der derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt ist es nicht möglich, alle Stellen zeitnah zu besetzen. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund unbesetzter Stellen die Personalkosten unter Plan liegen werden. Für diese Kalkulation wurden die Ansätze bei der Kläranlage in Höhe von 200.800 EUR des noch durch Gemeinderatsbeschluss aufzuhebenden Sperrvermerkes im Haushalt 2019 gekürzt. Eine genaue Abrechnung erfolgt in der Nachkalkulation 2020-2021.

c) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige ordentliche Aufwendungen

Nach § 38 Abs. 4 GemHVO können für immaterielle und bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer Inventurvereinfachungsregelungen angewandt werden. Davon macht die Stadt Leonberg seit 2017 Gebrauch. Der Aufwand entsteht direkt und in voller Höhe im Ergebnishaushalt und wirkt sich damit unmittelbar im Jahr der Anschaffung auf die Gebührenkalkulation aus.

Größere Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen wurden bis 2016 im Vermögenshaushalt veranschlagt und bewirtschaftet. Mit dem Wechsel zur kommunalen Doppik ist die Abgrenzung zum reinen Erhaltungs- und Unterhaltungsaufwand an bestimmte Regelungen gekoppelt. Entsprechend verschieben sich auch hier die Kosten in den Ergebnishaushalt und führen im Jahr der Ausführung zu einem höheren Aufwand, der sich ebenfalls gebührenerhöhend auswirkt. Insbesondere mit der Sanierung des Hauptsammlers im Jahr 2020 sowie neuer gesetzlicher Vorgaben zur Rattenbekämpfung erhöhen sich die Betriebskosten im Kanalbereich. In der Kläranlage wirkt sich insbesondere die Spurenstoffelimination aus.

d) Interne Leistungsverrechnung

Mit Einführung der Doppik wird die Interne Leistungsverrechnung der Steuerungs- und Serviceumlage (Sachkonto 92300000 und 92400000) eingeführt. Seit 01.01.2017 werden damit Aufwendungen und Erträge nach einem Schlüssel pauschal umgelegt. Der Nettoressourcenbedarf in der Produktgruppe 5380 hat sich im Vergleich zu 2017 und 2018 wesentlich erhöht.

Diese Erhöhung schlägt sich auch in einer höheren Internen Leistungsverrechnung nieder Die Interne Leistungsverrechnung ist auf Rechtssicherheit im Bereich der Gebührenkalkulation zu überprüfen und aufzubauen. Aufgrund der Annahme, dass die im Haushaltsplanentwurf 2020 enthaltene Steuerungs- und Serviceumlage nichtgebührenfähige Anteile enthält, werden in der vorliegenden Kalkulation die Haushaltsansätze zu 75 % berücksichtigt.

e) Abschreibungen und Erträge aus Auflösung von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen

Im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz hatte sich ein zwingender Korrekturbedarf der Anlagebuchhaltung ergeben. Für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sind noch Anlagen im Bau zu aktivieren und Fehlbuchungen zu korrigieren. Aufgrund von fehlerhaften Zuordnungen konnten zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2020 bzw. Erstellung der Kalkulation die Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen und die Abschreibungen für die Jahre 2017 und 2018 noch nicht abschließend ermittelt und verbucht werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die im Haushalt 2020 geplanten Kalkulatorischen Kosten insbesondere im Kanalbereich noch erhöhen werden. Die Abschreibungen des bereits in Betrieb genommenen dritten Nachklärbeckens in der Kläranlage (siehe Vorlagen P 2016/4, 2017/131-1 sowie 2017/183) und weiterer Anlagegüter  der Kläranlage wurden bei dieser Kalkulation berücksichtigt. Die genaue Abrechnung erfolgt in der Nachkalkulation 2020-2021.

f) Bemessungsgrundlagen Menge/Fläche

Vergleich Bemessungsgrundlage Schmutzwassermenge in m³ aus den Nachkalkulationen 2016 und 2017-2018 sowie der Kalkulationen 2019 und 2020-2021:

Die Höhe der Abwassermenge wurde auf Basis der durchschnittlichen Steigerungen der vergangenen fünf Jahre bzw. der Prognose der Stadtwerke für 2020 fortgeschrieben. Eine Steigerung der Abwassermenge aufgrund der Besiedlung von Neubaugebieten ist anzunehmen.

Der Gebührenmaßstab bemisst sich beim Niederschlagswasser an der anrechenbaren versiegelten Fläche. Hier wurde die im Abrechnungssystem der Stadtwerke Leonberg aktuell hinterlegte Fläche angesetzt. Für 2020 wird mit einer Steigerung von 0,5 % und 2021 mit   1,5 % gerechnet.

g) Kalkulatorischer Zinssatz 2020-2021 (Anlage 4)

Der kalkulatorische Zinssatz in Höhe von 5 % soll aus Sicht der Verwaltung für die Jahre 2020-2021 beibehalten werden und ist in der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt. Ein Vergleich mit den Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen als „Mischzinssatz“ zeigt, dass der Ansatz mit 5 % bei langfristiger Betrachtung durchaus angemessen ist (Durchschnitt der letzten 30 Jahre: 4,10 %; 20 Jahre: 2,77 %; 10 Jahre: 1,33 %).

Der Mischzinssatz soll vor dem Hintergrund unvorhersehbarer Einflüsse auf die Entwicklungen der Kreditmärkte und dem Kontinuitätsgebot eines Mischzinssatzes beibehalten werden.

h) Ausgleich von Kostenüberdeckungen

Die Einstellung der Kostenüberdeckung aus der Nachkalkulation der Jahre 2017-2018 senkt die Gebühr für Schmutzwasser um rd. 0,02 EUR/m³.

Beim Niederschlagswasser senkt die Einstellung der Kostenüberdeckung aus den Jahren 2017-2018 die Gebühr um rd. 0,03 EUR/m².

i) Gebührensätze

Die bisher entstandenen Kostenüberdeckungen aus Vorjahren sind bis einschließlich 2019 aufgebraucht. Der Gebührensatz i.H. v. 2,00 EUR/m³ konnte damit seit 1.1.2014 gehalten werden. Mit der Kostenüberdeckung aus der Nachkalkulation 2017-2018 ergibt sich bei der Schmutzwassergebühr eine Gebührenobergrenze in Höhe von 2,25 EUR/m³.

Bei der Niederschlagswassergebühr ergibt sich eine Gebührenobergrenze in Höhe von 0,69 EUR/m².

Aufgrund der erläuterten Anpassungen bei den berücksichtigten Kosten schlägt die Verwaltung vor, den aktuellen Gebührensatz für Schmutzwasser von 2,00 EUR/m³ auf 2,25 EUR/m³ zu erhöhen. Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,58 EUR/m² auf 0,69 EUR/m² erhöht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich aktueller Gebührensätze umliegender Städte und Gemeinden

 

Ort

Schmutzwassergebühr

Niederschlagswassergebühr

Böblingen

1,57 EUR/m³

0,39 EUR/m²

Calw

2,60 EUR/m³

0,47 EUR/m²

Ditzingen

1,90 EUR/m³

0,40 EUR/m²

Herrenberg

1,46 EUR/m³

0,36 EUR/m²

Magstadt

2,30 EUR/m³

0,37 EUR/m²

Renningen

1,62 EUR/m³

0,25 EUR/m²

Rutesheim

2,05 EUR/m³

0,65 EUR/m²

Sindelfingen

1,33 EUR/m³

0,37 EUR/m²

Weil der Stadt

2,99 EUR/m³

0,41 EUR/m²

Mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Nachkalkulationen wird im Nachgang der tatsächliche Gebührenbedarf festgestellt. Sich daraus ergebende Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen werden in den nachfolgenden Gebührenkalkulationen entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes berücksichtigt.

 

  1. Änderung der Abwassersatzung

 

Eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Leonberg ist erforderlich, da sich die Gebührensätze ändern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1

Nachkalkulation Abwassergebühren 2017-2018

2

Kalkulationsgrundlagen und Kalkulation Abwassergebühren 2020-2021

3

Übersicht der Unter- und Überdeckungen und deren Ausgleich

4

Übersicht über den kalkulatorischen Zinssatz

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahre

Haushaltsplanentwurf 2020

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

33210000 – 53800001

Kläranlage

Erträge Benutzungsgebühren

2020

ff.

3.449.000 EUR

3.701.000 EUR

Erhöhung Gebührensatz

33210000 – 53800002

Kanal Erträge Benutzungsgebühren

2020

ff.

3.188.000 EUR

3.326.000 EUR

Erhöhung

Gebührensatz

38110000 – 53800001

Kläranlage Erträge Straßenentwässerungskostenanteil

2020

ff.

90.800 EUR

90.000 EUR

Korrektur: Zuordnung bei Kostenstelle Kanal

38110000 – 53800002

Kanal Erträge Straßenentwässerungskostenanteil

2020

ff.

947.000 EUR

971.000 EUR

Erhöhung

Gebührensatz

48110000 – 54100000

Gemeindestraßen Aufw.

Straßenentwässerungskostenanteil

2020

ff.

1.048.000 EUR

1.060.000 EUR

Erhöhung

Gebührensatz

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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