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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zugestimmt. (Anlage 2)
  2. Die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. (Anlage 3)
  3. Dem Bebauungsplanentwurf „Östlich Brandenburger Straße“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 06.03-9, in Leonberg wird zugestimmt. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und Begründung vom 20.09.2019. (Anlagen 4-6)
  4. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 20.09.2019 werden mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die gewerbliche Nutzung auf dem Betriebsareal der Firma Keim Kunststoff GmbH auf den Flurstücken 242, 253 und 254, östlich der Brandenburger Straße in Leonberg-Warmbronn gelegen, wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Stuttgarter Straße II“ mit Rechtskraft vom 06.04.1973 weist an diesem Standort gewerbliche Nutzungen aus. Aus städtebaulichen Gründen soll als Nachnutzung die gewerbliche Entwicklung nicht weitergeführt werden und mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ein Beitrag zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs geleistet werden.

Die Firma iep Wohnen GmbH & Co. KG hat das Areal der Fa. Keim Kunststoff GmbH erworben und plant die Entwicklung eines Wohnquartiers. Der Investor führte auf seine Kosten ein städtebauliches Gutachterverfahren durch, für welches in enger Abstimmung mit der Stadt Leonberg ein städtebauliches Konzept entwickelt wurde. Für das private Gutachterverfahren wurden städtebauliche Kennzahlen vorgegeben (SV 2018/068-002). Auf der Grundlage des Gutachterverfahrens wurde der vorliegende Bebauungsplanentwurf erstellt.

 

Ziele der Maßnahme

Entwicklung einer brach gefallenen Gewerbefläche in Wohnbauflächen auf der Grundlage abgestimmter städtebaulich verträglicher Kennzahlen für den Teilort Warmbronn. Auf Grundlage des privaten Gutachterverfahrens wird eine zusätzliche Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in Leonberg-Warmbronn ermöglicht.

 

Verfahrenswahl

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe über umweltbezogene Informationen im Rahmen des § 3 Abs. 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ist nicht anzuwenden. Es besteht aber weiterhin die Verpflichtung, die von der Planung berührten Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu ermitteln, zu bewerten und gerecht abzuwägen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

  1. Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:

• der Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Gewerbeflächen für neue Wohnbaupotentiale auf Grundlage städtebaulich verträglicher Kennzahlen für den Teilort Warmbronn

• der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Wohnbebauung, unter anderem von bezahlbarem Wohnraum in Leonberg-Warmbronn

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:

• eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung innerstädtischer Flächen

• die Realisierung von zusätzlichem Wohnraum in Form von unterschiedlichen Gebäudekubaturen

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Plankonzept

 

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse des beschlossenen privaten Gutachterverfahrens wurde der Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung

2.1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 08.07.2019 bis 19.07.2019 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen 3 Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf ein. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die aus Sicht der Verwaltung die bisherige Konzeption in den Grundzügen der Planung in Frage stellen und eine grundlegende Änderung bedingen würden. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

  1. Konkretisierter Inhalt der Planung

Inhaltlich wurde die Planung seit dem Beschluss der frühzeitigen Beteiligung in wesentlichen Punkten konkretisiert und weiterentwickelt sowie weiter gutachterlich begleitet. Die Umsetzung der geforderten öffentlichen Besucherstellplätze bedingte eine geringfügige Änderung des Geltungsbereichs. Ein Teil der Brandenburger Straße wird mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen, um weiterhin beidseitiges Parken in der Brandenburger Straße zu ermöglichen (Anlage 3).

 

Auf dem ehemaligen Betriebsgelände wird in Umsetzung des privaten Gutachterverfahrens ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Bebauung fügt sich in das Gelände und die Umgebung mit einer drei- bis viergeschossigen Bebauung (inclusive Staffelgeschossen) ein. Im Übergang an die im Süden vorhandene Reihenhausbebauung werden im südlichen Bereich nur Reihenhäuser zugelassen. Das autofreie Gebiet ist unterbaut mit einer Tiefgarage, die im Norden die Zu- und Abfahrt hat. Öffentliche Stellplätze sind entlang der Brandenburger Straße in Längsaufstellung vorgesehen, um beidseitiges öffentliches Parken zu ermöglichen. Fußläufig ist das Quartier an die vorhandene Fußwegeanbindung im Süden (Schwalbenweg) angebunden. Durch ein Gehrecht ist die Durchquerbarkeit für die Allgemeinheit gesichert. Pflanzgebote entlang der Brandenburger Straße und der Fußwegeachse sowie entlang der Grundstückgrenzen sichern eine optische Eingrünung. Zusammen mit den Festsetzungen zur Dach - und Grundstücksbegrünung sowie zur Begrünung der Stützmauern wird der Grünanteil im Plangebiet gegenüber dem Bestand wesentlich erhöht.

 

  1. Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen für den Bebauungsplan „Östlich Brandenburger Straße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften liegen bereits vor (Anlagen 7-13):

 

Artenschutzrechtliche Habitatpotenzialanalysen aus 2018 und 2019, Artenschutzrechtliche Prüfung auf Fledermäuse und Zauneidechsen, Schalltechnische Voruntersuchung Baugrunderkundung, Baugrund- und Gründungsgutachten, Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung, Ermittlung der Rückhaltung und Versickerung.

 

Weiteres Vorgehen

  1. Durchführung des Bebauungsplanverfahren
  2. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags mit dem Investor zur vertraglichen Fixierung sämtlicher städtebaulicher Belange, inklusive der Planungskosten und der Sicherung des sozial gebundenen Wohnraums

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

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Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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