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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Empfehlung an den Gemeinderat:

 

a)      Für den Stadtteil Höfingen werden 2 Stellvertreter des Ortsvorstehers/der

Ortsvorsteherin gewählt.

 

b)      Auf Vorschlag des Ortschaftsrates Gebersheim werden

als erste(r) Stellvertreter/Stellvertreterin …………………

als zweite(r) Stellvertreter/Stellvertreterin……………

gewählt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
 

Die Wahl des/der Stellverter(s) des Ortsvorstehers im Stadtteil Höfingen erfolgt nach § 71

Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt

Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Höfingen. Der

Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretenden Ortsvorsteher

vorschlagen.

In der abgelaufenen Amtszeit des letzten Ortschaftsrates waren mit Dirk Jeutter (erster

Stellvertreter, CDU) und Katharina Staiger (zweite Stellvertreterin, GRÜNE) zwei

Stellvertreter der Ortsvorsteherin bestellt.

Durch die Neuwahl des Ortschaftsrates im Mai dieses Jahres muss/müssen der/die Stellvertreter des Ortsvorstehers neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.

Ziele der Maßnahme sind die Vertretung des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin bei

Sitzungen und Terminen.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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