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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/253
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin für den Stadtteil Höfingen
a) Festsetzung der Zahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen
b) Wahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Anhörung
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23.10.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.11.2019
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Beschlussvorschlag
Empfehlung an den Gemeinderat:
a) Für den Stadtteil Höfingen werden 2 Stellvertreter des Ortsvorstehers/der
Ortsvorsteherin gewählt.
b) Auf Vorschlag des Ortschaftsrates Gebersheim werden
als erste(r) Stellvertreter/Stellvertreterin …………………
als zweite(r) Stellvertreter/Stellvertreterin……………
gewählt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Wahl des/der Stellverter(s) des Ortsvorstehers im Stadtteil Höfingen erfolgt nach § 71
Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt
Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Höfingen. Der
Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretenden Ortsvorsteher
vorschlagen.
In der abgelaufenen Amtszeit des letzten Ortschaftsrates waren mit Dirk Jeutter (erster
Stellvertreter, CDU) und Katharina Staiger (zweite Stellvertreterin, GRÜNE) zwei
Stellvertreter der Ortsvorsteherin bestellt.
Durch die Neuwahl des Ortschaftsrates im Mai dieses Jahres muss/müssen der/die Stellvertreter des Ortsvorstehers neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.
Ziele der Maßnahme sind die Vertretung des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin bei
Sitzungen und Terminen.
