Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/249
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin für den Stadtteil Gebersheim
a) Festsetzung der Zahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen
b)Wahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Gebersheim
- Beteiligtes Amt:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortschaftsrat Gebersheim
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.10.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.11.2019
|
Beschlussvorschlag
Empfehlung an den Gemeinderat:
a) Für den Stadtteil Gebersheim werden 2 Stellvertreter des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin gewählt.
b) Auf Vorschlag des Ortschaftsrates Gebersheim werden
als erste(r) Stellvertreter/Stellvertreterin …………………
als zweite(r) Stellvertreter/Stellvertreterin……………
gewählt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Wahl des/der Stellverter(s) des Ortsvorstehers im Stadtteil Gebersheim erfolgt nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Gebersheim. Der Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretenden Ortsvorsteher vorschlagen.
In der abgelaufenen Amtszeit des letzten Ortschaftsrates waren mit Martin Epple (erster Stellvertreter, Freie Wähler), Gerhard Schwarz (zweiter Stellverter, CDU) und Jürgen Sienel (dritter Stellvertreter, SPD) drei Stellvertreter des Ortsvorstehers bestellt.
Durch die Neuwahl des Ortschaftsrates im Mai dieses Jahres muss/müssen der/die Stellvertreter des Ortsvorstehers neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.
Ziele der Maßnahme sind die Vertretung des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin bei Sitzungen und Terminen.
