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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Empfehlung an den Gemeinderat:

 

a)      Für den Stadtteil Gebersheim werden 2 Stellvertreter des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin gewählt.

b)      Auf Vorschlag des Ortschaftsrates Gebersheim werden

als erste(r) Stellvertreter/Stellvertreterin …………………

als zweite(r) Stellvertreter/Stellvertreterin……………

gewählt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Wahl des/der Stellverter(s) des Ortsvorstehers im Stadtteil Gebersheim erfolgt nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Gebersheim. Der Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretenden Ortsvorsteher vorschlagen.

In der abgelaufenen Amtszeit des letzten Ortschaftsrates waren mit Martin Epple (erster Stellvertreter, Freie Wähler), Gerhard Schwarz (zweiter Stellverter, CDU) und Jürgen Sienel (dritter Stellvertreter, SPD) drei Stellvertreter des Ortsvorstehers bestellt.

 

Durch die Neuwahl des Ortschaftsrates im Mai dieses Jahres muss/müssen der/die Stellvertreter des Ortsvorstehers neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.

 

Ziele der Maßnahme sind die Vertretung des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin bei Sitzungen und Terminen.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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