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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Ortschaftsrat Höfingen

Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg wird das Einvernehmen zur Bestellung als hauptamtliche Ortsvorsteherin für den Stadtteil Höfingen für Frau Bärbel Sauer erteilt.

 

2. Gemeinderat

Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Höfingen wird Frau Bärbel Sauer mit sofortiger Wirkung zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin für den Stadtteil Höfingen bestellt. Die Amtszeit entspricht der des am 26.05.2019 gewählten Ortschaftsrates. Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsgrad von 50% in Besoldungsgruppe A 12 mit einer Dienstaufwandentschädigung besetzt.

 

 

 

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Sachverhalt

Für die Stadt Leonberg ist durch die Hauptsatzung für die Stadtteile Gebersheim, Höfingen und Warmbronn die Ortschaftsverfassung eingeführt. Diese Stadtteile haben demnach einen Ortschaftsrat, eine örtliche Verwaltung und einen Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin.

 

Der/die Ortsvorsteher/in ist jeweils ein Gemeindebeamter/eine Gemeindebeamtin, der/die für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt wird.

 

Aufgrund der Neuwahl des Ortschaftsrates Höfingen ist die Stelle des hauptamtlichen Ortsvorstehers/der hauptamtlichen Ortsvorsteherin neu zu besetzen. Für die Stelle der Ortsvorsteherin des Stadtteiles Höfingen wird Frau Bärbel Sauer vorgeschlagen. Frau Sauer ist sein Februar 2007 hauptamtliche Ortsvorsteherin von Höfingen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

Die Stelle ist bereits im Stellenplan enthalten und im Haushaltsplan veranschlagt.

 

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