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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin für den Stadtteil Warmbronn
a) Festlegung der Zahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen
b) Wahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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21.10.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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05.11.2019
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Beschlussvorschlag
Empfehlung an den Gemeinderat:
a) Für den Stadtteil Warmbronn wird/werden ____ Stellvertreter/Stellvertreterin(nen) des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin gewählt
b) Auf Vorschlag des Ortschaftsrates wird/werden
Als erste(r) Stellvertreter(in) ____________________________________
Als zweite(r) Stellvertreter(in) ____________________________________
gewählt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Wahl des/der Stellvertreter/Stellvertreterin(nen) des Ortsvorstehers im Stadtteil Warmbronn erfolgt nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Warmbronn. Der Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretende(n) Ortsvorsteher(in) vorschlagen.
In der abgelaufenen Amtszeit des letzten Ortschaftsrates waren mit Thomas Hoene (erster Stellvertreter, Warmbronner Liste) Dr. Christiane Hug-von Lieven (zweite Stellvertreterin, Warmbronner Liste) zwei Stellvertreter des Ortsvorstehers Wolfgang Kühnel bestellt.
Durch die Neuwahl des Ortschaftsrates im Juni dieses Jahres muss/müssen der/die Stellvertreter/Stellvertreterin(nen) neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.
Ziele der Maßnahme ist die Vertretung des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin bei Sitzungen und Terminen.
