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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Empfehlung an den Gemeinderat:

a)      Für den Stadtteil Warmbronn wird/werden ____ Stellvertreter/Stellvertreterin(nen) des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin gewählt

b)      Auf Vorschlag des Ortschaftsrates wird/werden

 

Als erste(r) Stellvertreter(in)   ____________________________________

 

Als zweite(r) Stellvertreter(in) ____________________________________

gewählt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Wahl des/der Stellvertreter/Stellvertreterin(nen) des Ortsvorstehers im Stadtteil Warmbronn erfolgt nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Ortschaftsrates Warmbronn. Der Ortschaftsrat kann dabei nur Personen aus seiner Mitte als stellvertretende(n) Ortsvorsteher(in) vorschlagen.

 

In der abgelaufenen Amtszeit des letzten Ortschaftsrates waren mit Thomas Hoene (erster Stellvertreter, Warmbronner Liste) Dr. Christiane Hug-von Lieven (zweite Stellvertreterin, Warmbronner Liste) zwei Stellvertreter des Ortsvorstehers Wolfgang Kühnel bestellt.

 

Durch die Neuwahl des Ortschaftsrates im Juni dieses Jahres muss/müssen der/die Stellvertreter/Stellvertreterin(nen) neu gewählt und durch den Gemeinderat bestellt werden.

 

Ziele der Maßnahme ist die Vertretung des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin bei Sitzungen und Terminen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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