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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Ortschaftrat Warmbronn

Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg wird das Einvernehmen zur Bestellung als hauptamtlichen Ortsvorsteher für den Stadtteil Warmbronn für Herrn Jens Schneider erteilt.

 

2. Gemeinderat

Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Warmbronn wird Herr Jens Schneider mit sofortiger Wirkung zum hauptamtlichen Ortsvorsteher für den Stadtteil Warmbronn bestellt. Die Amtszeit entspricht der des am 26.05.2019 gewählten Ortschaftsrates. Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsgrad von 30% in Besoldungsgruppe A 11 mit einer Dienstaufwandsentschädigung besetzt.

 

 

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Sachverhalt

Für die Stadt Leonberg ist durch die Hauptsatzung für die Stadtteile Gebersheim, Höfingen und Warmbronn die Ortschaftsverfassung eingeführt. Diese Stadtteile haben demnach einen Ortschaftsrat, eine örtliche Verwaltung und einen Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin.

 

Der/die Ortsvorsteher/in ist jeweils ein Gemeindebeamter/eine Gemeindebeamtin, der/die für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt wird.

 

Aufgrund der Neuwahl des Ortschaftsrates Warmbronn ist die Stelle des hauptamtlichen Ortsvorstehers/der hauptamtlichen Ortsvorsteherin neu zu besetzen. Für die Stelle des Ortsvorstehers des Stadtteiles Warmbronn wird Herr Jens Schneider vorgeschlagen.

 

Im Jahr 2002 hat Herr Schneider die Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes erfolgreich absolviert. Seit März 2002 ist Herr Jens Schneider bei der Stadt Leonberg im Ordnungsamt, Bereich Straßenverkehr, als Beamter beschäftigt. Er ist derzeit in A11 eingruppiert. Herr Scheider hat sich bei der Stadt Leonberg bewährt und möchte sich weiterentwickeln.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

Die Stelle ist bereits im Stellenplan enthalten und im Haushaltsplan veranschlagt.

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