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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Ortschaftrat Gebersheim

Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg wird das Einvernehmen zur Bestellung als hauptamtlichen Ortsvorsteher für den Stadtteil Gebersheim für Herrn Wolfgang Kühnel erteilt.

 

2. Gemeinderat

Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Gebersheim wird Herr Wolfgang Kühnel mit sofortiger Wirkung zum hauptamtlichen Ortsvorsteher für den Stadtteil Gebersheim bestellt. Die Amtszeit entspricht der des am 26.05.2019 gewählten Ortschaftsrates. Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsgrad von 30% in Besoldungsgruppe A 12 mit einer Dienstaufwandsentschädigung besetzt.

 

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Sachverhalt

1. Für die Stadt Leonberg ist durch die Hauptsatzung für die Stadtteile Gebersheim, Höfingen und Warmbronn die Ortschaftsverfassung eingeführt. Diese Stadtteile haben demnach einen Ortschaftsrat, eine örtliche Verwaltung und einen Ortsvorsteher/eine Ortsvorsteherin.

 

Der/die Ortsvorsteher/in ist jeweils ein Gemeindebeamter/eine Gemeindebeamtin, der/die für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt wird.

 

Aufgrund der Neuwahl des Ortschaftsrates Gebersheim ist die Stelle des hauptamtlichen Ortsvorstehers/der hauptamtlichen Ortsvorsteherin neu zu besetzen. Für die Stelle des Ortsvorstehers des Stadtteiles Gebersheim wird Herr Wolfgang Kühnel vorgeschlagen. Herr Kühnel ist seit März 1990 hauptamtlicher Ortsvorsteher von Gebersheim.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

Die Stelle ist bereits im Stellenplan enthalten.

 

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