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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/201-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-5, in Leonberg wird beschlossen. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil mit Begründung und Umweltbericht Stand vom 18.10.2018 (Anlagen 2 – 6 zur Sitzungsvorlage 2018/201).
  2. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung entsprechend den Anlagen 7 und 8 zur Sitzungsvorlage 2018/201 wird zugestimmt.
  3. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 18.10.2018 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s. Kapitel 4. dieser Sitzungsvorlage) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  5. Die Planungen zur Parkbucht außerhalb des Plangebiets werden weiterverfolgt.

 

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Sachverhalt

 

Die Mitglieder des Planungsausschuss haben in der Sitzung vom 15.11.2018 in Punkt 5. die Worte: entsprechend Vorschlag 1, gestrichen.

 

Die Mitglieder des Planungsausschusses empfehlen einstimmig bei 2 Enthaltungen dem Gemeinderat:

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-5, in Leonberg wird beschlossen. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil mit Begründung und Umweltbericht Stand vom 18.10.2018 (Anlagen 2 – 6 zur Sitzungsvorlage 2018/201).
  2. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung entsprechend den Anlagen 7 und 8 zur Sitzungsvorlage 2018/201 wird zugestimmt.
  3. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 18.10.2018 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s. Kapitel 4. dieser Sitzungsvorlage) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  5. Die Planungen zur Parkbucht außerhalb des Plangebiets werden entsprechend Vorschlag 1 weiterverfolgt.

 

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