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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/211-0-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtwerke Leonberg (SWL), die erste Stufe der Konzeption zur Neustrukturierung des ÖPNV zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 umzusetzen.

2. Der Gemeinderat beauftragt die SWL im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe bei der Linie 94 die abendliche Standzeit am Bahnhof zu nutzen, um ab 20.47 Uhr mit 4 Fahrtenpaaren (Mo. – Fr., Sa, So.) Höfingen-West als „verlässlicher S-Bahn-Zubringer 651“ an die S-Bahn in Leonberg anzubinden und feinzuerschließen (Anlage1, 2).

3. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, bezüglich des verlässlichen S-Bahn-Zubringerverkehrs 651 vom Landkreis Böblingen die Finanzierungszusage für eine vollständige Kostenübernahme einzuholen.

4. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die ebenfalls zur ersten Umsetzungsstufe zählende Früherlegung der Fahrplanlage des Abendverkehrs der Linie 94 ab 20.17 Uhr um drei Minuten zum Fahrplanwechsel Dezember 2018 zur abendlichen Anbindung des Kinos umzusetzen. (Anlage 3,4).

5. Der Gemeinderat beauftragt die SWL, die zweite Stufe zur Neustrukturierung Seite 2 des ÖPNV in Leonberg im Laufe des Jahre 2019, jedoch spätestens zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 umzusetzen.

14. Nach Klärung der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und umsetzungsrelevanten Fragen ist über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zur zweiten Umsetzungsstufe möglichst im zweiten Quartal 2019 in den Gremien zu beraten und endgültig Beschluss zu fassen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Finanz- und Verwaltungsausschusssitzung vom 11.10.2018 wurde von den Mitgliedern gefordert, den vom Ortschaftsrat geänderten Beschluss zur Vorlage 2018/211 vom 26.09.2018 deutlich zu erklären.

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrat Höfingen haben in ihrer Sitzung am 26.09.2018 einstimmig, die für den Ortsteil Höfingen relevanten Punkte des Beschlussvorschlags der Verwaltung zur Vorlage 2018/211 ungeändert beschlossen. Dies sind die Punkte 1., 2., 3., 4., 5. und 14..

 

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